Embargo und Menschenrechte in Kosovo

ShortId
94.3468
Id
19943468
Updated
10.04.2024 14:58
Language
de
Title
Embargo und Menschenrechte in Kosovo
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge der Motionärin über die prekäre Lage der Menschenrechte in Kosovo. Er teilt auch ihre Überzeugung, dass eine internationale Präsenz nicht nur in Kosovo, sondern auch im Sandschak und in der Wojwodina dazu beitragen würde, das Übergreifen des Konfliktes auf diese Regionen zu verhindern und die Beachtung der Menschenrechte sowie den Schutz der nationalen Minderheiten zu fördern.</p><p>Wie andere KSZE-Teilnehmerstaaten hat die Schweiz wiederholt von den Behörden in Belgrad verlangt, dass die Langzeitmissionen in Kosovo, im Sandschak und in der Wojwodina - die sich im Juli 1993 zurückziehen mussten, weil sich die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) weigerte, die im Oktober 1992 unterzeichnete Vereinbarung zu verlängern - wieder bedingungslos zugelassen werden. Die Schweiz hat diese Forderung am 18. Oktober 1994 an der KSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest wiederholt. Die genannten Missionen waren Teil der umfassenden Bestrebungen der KSZE, lokale Spannungen zu lösen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern sowie den Dialog und die Versöhnung zwischen den verschiedenen Gemeinschaften zu unterstützen. In diesem Zusammenhang spricht die Schweiz bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Einhaltung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den erwähnten Regionen das Wort.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine Politik in diesem Sinn fortzusetzen.</p><p>Der Bundesrat kann hingegen keine direkte Verbindung zwischen der Forderung nach Wiederzulassung der Langzeitmissionen und den Bedingungen für eine mögliche Lockerung des Embargos gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) schaffen. Der Bundesrat hat über diese Sanktionen im Geiste der Solidarität mit der internationalen Gemeinschaft entschieden. Sollte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das Embargo lockern oder aufheben, dann würden die schweizerischen Massnahmen weitgehend ihren Sinn verlieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der KSZE anwendet, um die Rückkehr der Langzeitmissionen nach Kosovo, in den Sandschak und in die Wojwodina zu verlangen. Er kann indessen die Frage der Embargolockerung gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) nicht auf die Tagesordnung der KSZE setzen lassen, da diese dafür nicht zuständig ist.</p><p>Weder die Aktivitäten der KSZE noch diejenigen einer Uno-Delegation stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Beurteilung der Frage, ob die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender zumutbar ist oder nicht. Diese Frage wird in jedem Einzelfall und vor dem Hintergrund der Lagebeurteilung der schweizerischen Behörden entschieden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgrund unserer Mitgliedschaft in der KSZE aufgefordert, bei allen einschlägigen Verhandlungen betreffend eine Embargolockerung gegenüber Serbien/Montenegro die Menschenrechtsverletzungen in Kosovo traktandieren zu lassen und zu verlangen, dass mindestens eine KSZE-Beobachterdelegation in Pristina zugelassen wird, bevor weitere Zugeständnisse gemacht werden. (Konsequenterweise dürften Asylsuchende erst nach Kosovo zurückgeschickt werden, wenn die KSZE- oder auch eine Uno-Delegation dort ihre Aufgabe aufgenommen hat.)</p>
  • Embargo und Menschenrechte in Kosovo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge der Motionärin über die prekäre Lage der Menschenrechte in Kosovo. Er teilt auch ihre Überzeugung, dass eine internationale Präsenz nicht nur in Kosovo, sondern auch im Sandschak und in der Wojwodina dazu beitragen würde, das Übergreifen des Konfliktes auf diese Regionen zu verhindern und die Beachtung der Menschenrechte sowie den Schutz der nationalen Minderheiten zu fördern.</p><p>Wie andere KSZE-Teilnehmerstaaten hat die Schweiz wiederholt von den Behörden in Belgrad verlangt, dass die Langzeitmissionen in Kosovo, im Sandschak und in der Wojwodina - die sich im Juli 1993 zurückziehen mussten, weil sich die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) weigerte, die im Oktober 1992 unterzeichnete Vereinbarung zu verlängern - wieder bedingungslos zugelassen werden. Die Schweiz hat diese Forderung am 18. Oktober 1994 an der KSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest wiederholt. Die genannten Missionen waren Teil der umfassenden Bestrebungen der KSZE, lokale Spannungen zu lösen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern sowie den Dialog und die Versöhnung zwischen den verschiedenen Gemeinschaften zu unterstützen. In diesem Zusammenhang spricht die Schweiz bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Einhaltung und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den erwähnten Regionen das Wort.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine Politik in diesem Sinn fortzusetzen.</p><p>Der Bundesrat kann hingegen keine direkte Verbindung zwischen der Forderung nach Wiederzulassung der Langzeitmissionen und den Bedingungen für eine mögliche Lockerung des Embargos gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) schaffen. Der Bundesrat hat über diese Sanktionen im Geiste der Solidarität mit der internationalen Gemeinschaft entschieden. Sollte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das Embargo lockern oder aufheben, dann würden die schweizerischen Massnahmen weitgehend ihren Sinn verlieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der KSZE anwendet, um die Rückkehr der Langzeitmissionen nach Kosovo, in den Sandschak und in die Wojwodina zu verlangen. Er kann indessen die Frage der Embargolockerung gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) nicht auf die Tagesordnung der KSZE setzen lassen, da diese dafür nicht zuständig ist.</p><p>Weder die Aktivitäten der KSZE noch diejenigen einer Uno-Delegation stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Beurteilung der Frage, ob die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender zumutbar ist oder nicht. Diese Frage wird in jedem Einzelfall und vor dem Hintergrund der Lagebeurteilung der schweizerischen Behörden entschieden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgrund unserer Mitgliedschaft in der KSZE aufgefordert, bei allen einschlägigen Verhandlungen betreffend eine Embargolockerung gegenüber Serbien/Montenegro die Menschenrechtsverletzungen in Kosovo traktandieren zu lassen und zu verlangen, dass mindestens eine KSZE-Beobachterdelegation in Pristina zugelassen wird, bevor weitere Zugeständnisse gemacht werden. (Konsequenterweise dürften Asylsuchende erst nach Kosovo zurückgeschickt werden, wenn die KSZE- oder auch eine Uno-Delegation dort ihre Aufgabe aufgenommen hat.)</p>
    • Embargo und Menschenrechte in Kosovo

Back to List