SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Ergänzender Bericht
- ShortId
-
94.3480
- Id
-
19943480
- Updated
-
10.04.2024 13:41
- Language
-
de
- Title
-
SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Ergänzender Bericht
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion strebt einen Entscheid des Parlamentes über die Kantonsvarianten an, wobei der verlangte Bericht die erforderlichen Grundlagen für diesen Entscheid liefern soll. Der Bundesrat sieht hier verschiedene Probleme:</p><p>1. Es gibt heute eine klare Aufgabenteilung zwischen den eidgenössischen Räten und der Verwaltung: Die eidgenössischen Räte legen die Linienführung fest, und die Verwaltung genehmigt die Pläne. Das Parlament hat seinen Teil mit der Verabschiedung des Konzeptes "Bahn 2000" bereits erledigt. Die Genehmigung der von den SBB - gestützt auf diese Grundsatzentscheide des Parlamentes - ausgearbeiteten Projekte ist jetzt Sache des EVED. Die Überweisung der Motion würde nun hier Zuständigkeitsprobleme schaffen.</p><p>Anhand eines Beispiels können diese Probleme veranschaulicht werden. Gehen wir davon aus, die eidgenössischen Räte würden anhand ihrer Beratung zum Schluss kommen, der Bau des Munibergtunnels sei nicht erforderlich: Wäre dann die Verwaltung im Plangenehmigungsverfahren daran gebunden? Dies hätte zur Konsequenz, dass das EVED beispielsweise die SBB-Variante auch dann nicht ablehnen könnte, wenn es aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen zu einem negativen Ergebnis gekommen wäre. Ebenfalls problematisch wäre schliesslich die Auswirkung auf die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes.</p><p>2. Die Angaben über den Inhalt des Berichtes deuten allerdings darauf hin, dass effektiv eine Verschiebung der Kompetenzgrenze angestrebt wird, indem das Parlament einen Entscheid fällen soll, der den Plangenehmigungsentscheid des EVED zumindest zum Teil ersetzt. Es muss jedoch bedacht werden, dass derartige Verfahren ganz bestimmten formellen Anforderungen genügen müssen, namentlich hinsichtlich der Beteiligung Betroffener, die das Parlament nicht erfüllen kann. Insbesondere würde ein Plangenehmigungsentscheid des Parlamentes angesichts seiner enteignungsrechtlichen Implikationen den Anforderungen der EMRK widersprechen. Diese verlangt in derartigen Fällen die Möglichkeit, den Entscheid durch eine unabhängige gerichtliche Instanz überprüfen zu lassen. Dies wäre bei einem Parlamentsentscheid nicht möglich.</p><p>3. Mit dem Vorprüfungsbericht sind Grössenordnungen der Mehrkosten der Tunnelvarianten angegeben worden. Alle Zusatzabklärungen ausserhalb des Plangenehmigungsverfahrens verursachen zwar einen erheblichen Aufwand, bringen jedoch kaum einen Gewinn an Klarheit: Welches Projekt schliesslich ausgeführt werden kann, ergibt sich erst nach Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens, wenn alle erforderlichen Auflagen bekannt sind. Dann erst kann auch die Kostenberechnung als verlässlich betrachtet werden. Derartige Zusatzabklärungen sind deshalb abzulehnen.</p><p>4. Wenn die geforderten Vergleiche auf einer gesicherten Basis erfolgen sollen, dann muss das Plangenehmigungsverfahren zur SBB-Variante zu Ende geführt, dann müssen die Kantonsvarianten ebenfalls plangenehmigt und schliesslich die Vergleiche gezogen werden. Es ist unvermeidlich, dass dieses Vorgehen Jahre beanspruchen wird. Die Überweisung des Vorstosses würde deshalb auch zu einer zusätzlichen Verzögerung bei der Realisierung dieser Neubaustrecke führen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht mit Eventualanträgen zur SBB-Neubaustrecke Mattstetten--Rothrist vorzulegen, damit das Parlament in Kenntnis aller Fakten (inklusive Finanzierungsfragen) über die von den Kantonen Bern und Solothurn vorgelegten Varianten entscheiden kann.</p><p>Die Vorlage hat insbesondere zu berücksichtigen:</p><p>- eine fachgerechte Beurteilung des SBB-Projektes und der Kantonsvarianten Bern und Solothurn, insbesondere unter den Aspekten Umwelt und Landschaft;</p><p>- eine mit dem SBB-Auflageprojekt gleichwertige Kostenberechnung für die beiden Kantonsvarianten;</p><p>- die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Neubauvarianten mit weiteren für die Verwirklichung von "Bahn 2000" (Finanzierungsfragen, Baufahrplan u. a. m.) wichtigen Aspekten.</p>
- SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Ergänzender Bericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion strebt einen Entscheid des Parlamentes über die Kantonsvarianten an, wobei der verlangte Bericht die erforderlichen Grundlagen für diesen Entscheid liefern soll. Der Bundesrat sieht hier verschiedene Probleme:</p><p>1. Es gibt heute eine klare Aufgabenteilung zwischen den eidgenössischen Räten und der Verwaltung: Die eidgenössischen Räte legen die Linienführung fest, und die Verwaltung genehmigt die Pläne. Das Parlament hat seinen Teil mit der Verabschiedung des Konzeptes "Bahn 2000" bereits erledigt. Die Genehmigung der von den SBB - gestützt auf diese Grundsatzentscheide des Parlamentes - ausgearbeiteten Projekte ist jetzt Sache des EVED. Die Überweisung der Motion würde nun hier Zuständigkeitsprobleme schaffen.</p><p>Anhand eines Beispiels können diese Probleme veranschaulicht werden. Gehen wir davon aus, die eidgenössischen Räte würden anhand ihrer Beratung zum Schluss kommen, der Bau des Munibergtunnels sei nicht erforderlich: Wäre dann die Verwaltung im Plangenehmigungsverfahren daran gebunden? Dies hätte zur Konsequenz, dass das EVED beispielsweise die SBB-Variante auch dann nicht ablehnen könnte, wenn es aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen zu einem negativen Ergebnis gekommen wäre. Ebenfalls problematisch wäre schliesslich die Auswirkung auf die Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes.</p><p>2. Die Angaben über den Inhalt des Berichtes deuten allerdings darauf hin, dass effektiv eine Verschiebung der Kompetenzgrenze angestrebt wird, indem das Parlament einen Entscheid fällen soll, der den Plangenehmigungsentscheid des EVED zumindest zum Teil ersetzt. Es muss jedoch bedacht werden, dass derartige Verfahren ganz bestimmten formellen Anforderungen genügen müssen, namentlich hinsichtlich der Beteiligung Betroffener, die das Parlament nicht erfüllen kann. Insbesondere würde ein Plangenehmigungsentscheid des Parlamentes angesichts seiner enteignungsrechtlichen Implikationen den Anforderungen der EMRK widersprechen. Diese verlangt in derartigen Fällen die Möglichkeit, den Entscheid durch eine unabhängige gerichtliche Instanz überprüfen zu lassen. Dies wäre bei einem Parlamentsentscheid nicht möglich.</p><p>3. Mit dem Vorprüfungsbericht sind Grössenordnungen der Mehrkosten der Tunnelvarianten angegeben worden. Alle Zusatzabklärungen ausserhalb des Plangenehmigungsverfahrens verursachen zwar einen erheblichen Aufwand, bringen jedoch kaum einen Gewinn an Klarheit: Welches Projekt schliesslich ausgeführt werden kann, ergibt sich erst nach Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens, wenn alle erforderlichen Auflagen bekannt sind. Dann erst kann auch die Kostenberechnung als verlässlich betrachtet werden. Derartige Zusatzabklärungen sind deshalb abzulehnen.</p><p>4. Wenn die geforderten Vergleiche auf einer gesicherten Basis erfolgen sollen, dann muss das Plangenehmigungsverfahren zur SBB-Variante zu Ende geführt, dann müssen die Kantonsvarianten ebenfalls plangenehmigt und schliesslich die Vergleiche gezogen werden. Es ist unvermeidlich, dass dieses Vorgehen Jahre beanspruchen wird. Die Überweisung des Vorstosses würde deshalb auch zu einer zusätzlichen Verzögerung bei der Realisierung dieser Neubaustrecke führen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht mit Eventualanträgen zur SBB-Neubaustrecke Mattstetten--Rothrist vorzulegen, damit das Parlament in Kenntnis aller Fakten (inklusive Finanzierungsfragen) über die von den Kantonen Bern und Solothurn vorgelegten Varianten entscheiden kann.</p><p>Die Vorlage hat insbesondere zu berücksichtigen:</p><p>- eine fachgerechte Beurteilung des SBB-Projektes und der Kantonsvarianten Bern und Solothurn, insbesondere unter den Aspekten Umwelt und Landschaft;</p><p>- eine mit dem SBB-Auflageprojekt gleichwertige Kostenberechnung für die beiden Kantonsvarianten;</p><p>- die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Neubauvarianten mit weiteren für die Verwirklichung von "Bahn 2000" (Finanzierungsfragen, Baufahrplan u. a. m.) wichtigen Aspekten.</p>
- SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Ergänzender Bericht
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