Beamte und Bundesämter machen Politik
- ShortId
-
94.3503
- Id
-
19943503
- Updated
-
10.04.2024 09:07
- Language
-
de
- Title
-
Beamte und Bundesämter machen Politik
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer mehr ist feststellbar, dass sich hohe Bundesbeamtinnen und -beamte in die Tagespolitik einmischen. Insbesondere im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen bestreiten sie immer zahlreicher Podien und Pressekonferenzen und nehmen damit direkt Einfluss auf die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Dies widerspricht aber ihrer Stellung als Dienerin oder Diener am Staat. Solche Bundesbeamtinnen und -beamte nehmen damit zu bestimmten Themen politisch Stellung und kommen so auch in Konflikt mit Gruppen und Parteien, welche Referenden und Initiativen vertreten.</p><p>Darüber hinaus hat auch die Unsitte eingerissen, dass sogenannte Informationsbroschüren und -schriften herausgegeben werden wie beispielsweise diejenige des BSV zum neuen Krankenversicherungsgesetz. Bezahlt wird all dies mit Steuergeldern - auch durch Leute, welche in einer bestimmten Sache anderer Meinung sind! Diese Leute können sich gegen derartige Bevormundungsversuche nicht zur Wehr setzen.</p><p>Es geht nicht an, dass die Politik in unserem Lande immer mehr durch hohe Beamtinnen und Beamte bestimmt wird. Die Vertretung politischer Vorlagen sollte weiterhin weitgehend Sache der Politik sein.</p>
- <p>Der Interpellant geht von falschen Voraussetzungen aus: Weder handelte das Bundesamt für Sozialversicherung selbstherrlich, noch verwendete es für seine Aktion Steuergelder. Im Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten wesentlicher Minderheiten Rechnung getragen werden. Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterungen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Darlegung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht eigene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines Oberaufsichtsorgans, informiert. Von Selbstherrlichkeit der Spitzenbeamten kann also dabei keine Rede sein.</p><p>2. Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlichkeit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen gesetzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht (Art. 8 VwOG); dies gilt insbesondere auch für eidgenössische Volksabstimmungen (Art. 11 Abs. 2 BPR). Der Bundesrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwaltung - im Abstimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Weder Entscheidungen noch deren Vertretung werden der Politik damit abgenommen.</p><p>3. Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Erläuterungen waren fachlich korrekt. Es versteht sich von selbst, dass die Informationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswillens beeinträchtigt. Was den erwähnten Faltprospekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit vollumfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von privater Seite finanziert (14 800 Franken). Steuergelder, mit denen man den Informationsauftrag gesprengt hätte, wurden somit nicht beansprucht. Von Affront kann daher so wenig die Rede sein wie von Gegenpropaganda.</p><p>4. Der Bundesrat gibt das Ruder nicht aus den Händen; er würde Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsächlich unter Missachtung der vorgenannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Voraussetzung ist beim Krankenversicherungsgesetz nicht erfüllt.</p>
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Gedenkt er diese Spitzenbeamtenherrlichkeit weiter zu fördern?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass etwas mehr Zurückhaltung von Spitzenbeamtinnen und -beamten und Bundesämtern für unser Staatswesen von Gutem wäre? Oder sollen den Politikerinnen und Politikern immer mehr die Entscheide und deren Vertretung abgenommen werden?</p><p>3. Werden weiterhin so schönfärberisch-parteiische sogenannte Aufklärungsbroschüren erscheinen wie die neueste zum Krankenversicherungsgesetz? Versteht der Bundesrat, dass dies von vielen Leuten als Affront empfunden wird? Im vorliegenden Fall berappen auch Gegner dieser Vorlage die Broschüre mit ihren Steuergeldern!</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass solche Politspitzen-Verbeamtisierungs-Tendenzen die Glaubwürdigkeit der Regierung eher schwächen, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Politik die Sache nicht mehr in den Händen hat und überschaut?</p>
- Beamte und Bundesämter machen Politik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer mehr ist feststellbar, dass sich hohe Bundesbeamtinnen und -beamte in die Tagespolitik einmischen. Insbesondere im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen bestreiten sie immer zahlreicher Podien und Pressekonferenzen und nehmen damit direkt Einfluss auf die Willensbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Dies widerspricht aber ihrer Stellung als Dienerin oder Diener am Staat. Solche Bundesbeamtinnen und -beamte nehmen damit zu bestimmten Themen politisch Stellung und kommen so auch in Konflikt mit Gruppen und Parteien, welche Referenden und Initiativen vertreten.</p><p>Darüber hinaus hat auch die Unsitte eingerissen, dass sogenannte Informationsbroschüren und -schriften herausgegeben werden wie beispielsweise diejenige des BSV zum neuen Krankenversicherungsgesetz. Bezahlt wird all dies mit Steuergeldern - auch durch Leute, welche in einer bestimmten Sache anderer Meinung sind! Diese Leute können sich gegen derartige Bevormundungsversuche nicht zur Wehr setzen.</p><p>Es geht nicht an, dass die Politik in unserem Lande immer mehr durch hohe Beamtinnen und Beamte bestimmt wird. Die Vertretung politischer Vorlagen sollte weiterhin weitgehend Sache der Politik sein.</p>
- <p>Der Interpellant geht von falschen Voraussetzungen aus: Weder handelte das Bundesamt für Sozialversicherung selbstherrlich, noch verwendete es für seine Aktion Steuergelder. Im Rahmen der Abstimmungserläuterungen muss den Ansichten wesentlicher Minderheiten Rechnung getragen werden. Dies ist in der Broschüre zur Volksabstimmung vom 4. Dezember 1994 geschehen: Die Seite 5 der Abstimmungserläuterungen stand ausschliesslich den Referendumskomitees zur Darlegung ihres Standpunktes zur Verfügung, übrigens (und im Einklang mit dem Gesetz) auf Kosten der Steuerzahler.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das neue Krankenversicherungsgesetz ist massgeblich von den eidgenössischen Räten gestaltet und verabschiedet worden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht eigene politische Ziele verfochten, sondern in demokratischer Loyalität über den Willen der Parlamentsmehrheit, also seines Oberaufsichtsorgans, informiert. Von Selbstherrlichkeit der Spitzenbeamten kann also dabei keine Rede sein.</p><p>2. Der Bundesrat ist zur dauernden Information der Öffentlichkeit über seine Absichten, Entscheide und Massnahmen gesetzlich verpflichtet, soweit ein allgemeines Interesse daran besteht (Art. 8 VwOG); dies gilt insbesondere auch für eidgenössische Volksabstimmungen (Art. 11 Abs. 2 BPR). Der Bundesrat hat - mit Unterstützung der Bundesverwaltung - im Abstimmungskampf die Vorlage zu verteidigen. Weder Entscheidungen noch deren Vertretung werden der Politik damit abgenommen.</p><p>3. Die von der Verwaltung erarbeiteten Argumentarien und Erläuterungen waren fachlich korrekt. Es versteht sich von selbst, dass die Informationen von Amtsstellen nicht fehlerhaft oder irreführend sein dürfen; sonst würde die korrekte Bildung des Volkswillens beeinträchtigt. Was den erwähnten Faltprospekt betrifft, lag die redaktionelle Hoheit vollumfänglich beim Amt, die Drucklegung wurde aber von privater Seite finanziert (14 800 Franken). Steuergelder, mit denen man den Informationsauftrag gesprengt hätte, wurden somit nicht beansprucht. Von Affront kann daher so wenig die Rede sein wie von Gegenpropaganda.</p><p>4. Der Bundesrat gibt das Ruder nicht aus den Händen; er würde Massnahmen ergreifen, wenn sich Amtsstellen tatsächlich unter Missachtung der vorgenannten Grundsätze in den Abstimmungskampf einmischen würden. Diese Voraussetzung ist beim Krankenversicherungsgesetz nicht erfüllt.</p>
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Gedenkt er diese Spitzenbeamtenherrlichkeit weiter zu fördern?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass etwas mehr Zurückhaltung von Spitzenbeamtinnen und -beamten und Bundesämtern für unser Staatswesen von Gutem wäre? Oder sollen den Politikerinnen und Politikern immer mehr die Entscheide und deren Vertretung abgenommen werden?</p><p>3. Werden weiterhin so schönfärberisch-parteiische sogenannte Aufklärungsbroschüren erscheinen wie die neueste zum Krankenversicherungsgesetz? Versteht der Bundesrat, dass dies von vielen Leuten als Affront empfunden wird? Im vorliegenden Fall berappen auch Gegner dieser Vorlage die Broschüre mit ihren Steuergeldern!</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass solche Politspitzen-Verbeamtisierungs-Tendenzen die Glaubwürdigkeit der Regierung eher schwächen, weil der Eindruck erweckt wird, dass die Politik die Sache nicht mehr in den Händen hat und überschaut?</p>
- Beamte und Bundesämter machen Politik
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