Fertigstellung der N16. Kreditfreigabe

ShortId
94.3509
Id
19943509
Updated
10.04.2024 08:24
Language
de
Title
Fertigstellung der N16. Kreditfreigabe
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der seit mehreren Jahren bestehenden Defizite im Budget des Bundes schlägt das Bundesamt für Strassenbau (ASB) in der Kreditplanung zur Fertigstellung der Nationalstrassen für die Periode 1995 bis 2000 bedeutende Kürzungen und Abstriche vor.</p><p>Im Fall der N 16 ist die Situation besonders beunruhigend: Das Bundesamt sieht in seiner Kreditplanung für die N 16 die folgenden Beträge vor:</p><p>216,1 Millionen Franken für 1995</p><p>139 Millionen Franken für 1996</p><p>88,2 Millionen Franken für 1997</p><p>45,9 Millionen Franken für 1998</p><p>45,4 Millionen Franken für 1999 </p><p>110,3 Millionen Franken für 2000</p><p>189,4 Millionen Franken für 2001.</p><p>Diese drastischen Kürzungen, die im Widerspruch zur beschlossenen Planung und den abgegebenen Versprechen stehen, hätten für die betroffenen Regionen insbesondere nachstehende direkte Folgen:</p><p>- In der Gesamtplanung ergäbe sich für den Fortgang und den Abschluss des Netzes der N 16 eine Verspätung von mindestens drei Jahren.</p><p>- Der Jura, der schon durch seine periphere Lage benachteiligt ist, müsste noch mehrere Jahre auf den Anschluss an das schweizerische Nationalstrassennetz warten, während alle umliegenden Netze, auch das französische, in der Zwischenzeit fertiggestellt worden wären.</p><p>- Insbesondere während der Jahre 1997, 1998 und 1999 könnte keine neue Baustelle für die N 16 eröffnet werden.</p><p>- Zahlreiche Unternehmen, die sich für die Arbeiten an der Transjurane speziell ausgerüstet haben und grosse Investitionen getätigt haben, stünden zwangsläufig vor unüberwindlichen Schwierigkeiten und würden in den Konkurs getrieben.</p><p>- Die Wiederaufnahme der Arbeiten in den ersten Jahren des kommenden Jahrhunderts wäre gefährdet, zumindest aber - auch bei Freigabe neuer Kredite - sehr problematisch, da ein Teil der Unternehmen samt Ausrüstung verschwunden wären.</p><p>Solche Kürzungen verletzen den Grundsatz der eidgenössischen Solidarität, denn unter dem Vorwand momentan defizitärer Budgets verweigern sie einer Region allzu lang eine lebenswichtige Infrastruktur, über die alle andern Regionen der Schweiz bereits verfügen (z.T. schon seit 40 Jahren).</p><p>Dass ein Nationalstrassennetz für eine Region beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen hat, bedarf keines Beweises. Die Kantone, die seit langem davon profitieren, sind sprechende Beispiele dafür.</p><p>Umgekehrt ist in Regionen, die ein ungenügendes Strassennetz aufweisen, eine bedenkliche Verschlechterung der Wirtschaftslage festzustellen.</p><p>Die vom ASB für die N 16 vorgeschlagenen Budgetkürzungen hätten also katastrophale Folgen für die betroffenen Regionen.</p><p>Umso weniger angezeigt und verständlich wären solche Kürzungen auch deshalb, weil der Bundesrat bei der Abstimmung vom 7. März 1993 die Fertigstellung des gesamten schweizerischen Autobahnnetzes bis zum Jahr 2002 versprochen und mit diesem Versprechen als Hauptargument die Erhöhung des Benzinpreises um 20 Rappen gerechtfertigt hat.</p><p>Schliesslich träten diese Kürzungen in Widerspruch zu mindestens zwei Motionen, die 1992 von den eidgenössischen Räten ordnungsgemäss entgegengenommen wurden und die den Bundesrat beauftragen, die Vollendung des schweizerischen Nationalstrassennetzes bis zum Jahr 2000 sicherzustellen.</p><p>Eine Region, deren Wirtschaftsinteressen bedroht sind, darf nicht noch weiter gefährdet werden. Das schweizerische Nationalstrassennetz ist in kürzestmöglicher Frist fertigzustellen. Der Bevölkerung des Kantons Jura ist der Anschluss an das Nationalstrassennetz bis zum Beginn des nächsten Jahrtausends zu ermöglichen. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat ersucht, für die Fertigstellung der N 16 die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, und zwar mindestens in der Höhe der im Bauprogramm für die N 16 vorgesehenen Kredite.</p>
  • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, für die Fertigstellung der N16 die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, und zwar mindestens in der Höhe der im Bauprogramm für die N16 geplanten Kredite und innerhalb der in diesem Programm vorgesehenen und geplanten Fristen.</p>
  • Fertigstellung der N16. Kreditfreigabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der seit mehreren Jahren bestehenden Defizite im Budget des Bundes schlägt das Bundesamt für Strassenbau (ASB) in der Kreditplanung zur Fertigstellung der Nationalstrassen für die Periode 1995 bis 2000 bedeutende Kürzungen und Abstriche vor.</p><p>Im Fall der N 16 ist die Situation besonders beunruhigend: Das Bundesamt sieht in seiner Kreditplanung für die N 16 die folgenden Beträge vor:</p><p>216,1 Millionen Franken für 1995</p><p>139 Millionen Franken für 1996</p><p>88,2 Millionen Franken für 1997</p><p>45,9 Millionen Franken für 1998</p><p>45,4 Millionen Franken für 1999 </p><p>110,3 Millionen Franken für 2000</p><p>189,4 Millionen Franken für 2001.</p><p>Diese drastischen Kürzungen, die im Widerspruch zur beschlossenen Planung und den abgegebenen Versprechen stehen, hätten für die betroffenen Regionen insbesondere nachstehende direkte Folgen:</p><p>- In der Gesamtplanung ergäbe sich für den Fortgang und den Abschluss des Netzes der N 16 eine Verspätung von mindestens drei Jahren.</p><p>- Der Jura, der schon durch seine periphere Lage benachteiligt ist, müsste noch mehrere Jahre auf den Anschluss an das schweizerische Nationalstrassennetz warten, während alle umliegenden Netze, auch das französische, in der Zwischenzeit fertiggestellt worden wären.</p><p>- Insbesondere während der Jahre 1997, 1998 und 1999 könnte keine neue Baustelle für die N 16 eröffnet werden.</p><p>- Zahlreiche Unternehmen, die sich für die Arbeiten an der Transjurane speziell ausgerüstet haben und grosse Investitionen getätigt haben, stünden zwangsläufig vor unüberwindlichen Schwierigkeiten und würden in den Konkurs getrieben.</p><p>- Die Wiederaufnahme der Arbeiten in den ersten Jahren des kommenden Jahrhunderts wäre gefährdet, zumindest aber - auch bei Freigabe neuer Kredite - sehr problematisch, da ein Teil der Unternehmen samt Ausrüstung verschwunden wären.</p><p>Solche Kürzungen verletzen den Grundsatz der eidgenössischen Solidarität, denn unter dem Vorwand momentan defizitärer Budgets verweigern sie einer Region allzu lang eine lebenswichtige Infrastruktur, über die alle andern Regionen der Schweiz bereits verfügen (z.T. schon seit 40 Jahren).</p><p>Dass ein Nationalstrassennetz für eine Region beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen hat, bedarf keines Beweises. Die Kantone, die seit langem davon profitieren, sind sprechende Beispiele dafür.</p><p>Umgekehrt ist in Regionen, die ein ungenügendes Strassennetz aufweisen, eine bedenkliche Verschlechterung der Wirtschaftslage festzustellen.</p><p>Die vom ASB für die N 16 vorgeschlagenen Budgetkürzungen hätten also katastrophale Folgen für die betroffenen Regionen.</p><p>Umso weniger angezeigt und verständlich wären solche Kürzungen auch deshalb, weil der Bundesrat bei der Abstimmung vom 7. März 1993 die Fertigstellung des gesamten schweizerischen Autobahnnetzes bis zum Jahr 2002 versprochen und mit diesem Versprechen als Hauptargument die Erhöhung des Benzinpreises um 20 Rappen gerechtfertigt hat.</p><p>Schliesslich träten diese Kürzungen in Widerspruch zu mindestens zwei Motionen, die 1992 von den eidgenössischen Räten ordnungsgemäss entgegengenommen wurden und die den Bundesrat beauftragen, die Vollendung des schweizerischen Nationalstrassennetzes bis zum Jahr 2000 sicherzustellen.</p><p>Eine Region, deren Wirtschaftsinteressen bedroht sind, darf nicht noch weiter gefährdet werden. Das schweizerische Nationalstrassennetz ist in kürzestmöglicher Frist fertigzustellen. Der Bevölkerung des Kantons Jura ist der Anschluss an das Nationalstrassennetz bis zum Beginn des nächsten Jahrtausends zu ermöglichen. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat ersucht, für die Fertigstellung der N 16 die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, und zwar mindestens in der Höhe der im Bauprogramm für die N 16 vorgesehenen Kredite.</p>
    • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, für die Fertigstellung der N16 die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, und zwar mindestens in der Höhe der im Bauprogramm für die N16 geplanten Kredite und innerhalb der in diesem Programm vorgesehenen und geplanten Fristen.</p>
    • Fertigstellung der N16. Kreditfreigabe

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