SUVA. Privatisieren

ShortId
94.3515
Id
19943515
Updated
10.04.2024 12:01
Language
de
Title
SUVA. Privatisieren
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die rechtliche Stellung der Suva ist in den Artikeln 61 bis 67 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Nach Artikel 61 Absatz 1 UVG ist die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine Privatisierung der Suva würde demnach eine grundlegende Änderung des UVG erfordern. Zurzeit wird im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturperiode 1995-1999 die Frage geprüft, ob eine Revision dieses Gesetzes vorzusehen sei.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Suva zu privatisieren.</p>
  • SUVA. Privatisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die rechtliche Stellung der Suva ist in den Artikeln 61 bis 67 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Nach Artikel 61 Absatz 1 UVG ist die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine Privatisierung der Suva würde demnach eine grundlegende Änderung des UVG erfordern. Zurzeit wird im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturperiode 1995-1999 die Frage geprüft, ob eine Revision dieses Gesetzes vorzusehen sei.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Suva zu privatisieren.</p>
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