Familienverträglichkeitsprüfung
- ShortId
-
94.3518
- Id
-
19943518
- Updated
-
25.06.2025 02:10
- Language
-
de
- Title
-
Familienverträglichkeitsprüfung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Förderung und die Stärkung der Familien sind für die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung Anliegen von übergeordneter gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Sie betrachtet es deshalb als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, ein gesellschaftliches Umfeld zu gestalten, das den Familien erlaubt, ihre wichtigen und wertvollen Aufgaben bestmöglich und eigenständig zu erfüllen.</p><p>Die Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Ihr Gedeihen trägt massgebend zum Wohlergehen unserer Gesellschaft bei. Die Familien sind ein unersetzbarer und privilegierter Ort, wo Geborgenheit und Zuwendung erlebt, freie Entfaltung ermöglicht, Leben in der Gemeinschaft eingeübt und Dialogfähigkeit entwickelt werden können. Die Familien sollen das Gefühl der Sicherheit und Beständigkeit der Lebensumstände vermitteln.</p><p>Den Familien kommt die Aufgabe der Vermittlung der grundlegenden Werte an die heranwachsende Generation zu, die ihrerseits wieder Vorbild für die nächste Generation sein wird. In den Familien werden das solidarische Verhalten, Respekt und Toleranz gegenüber Mitmenschen, die individuelle Verantwortung, die Einhaltung demokratischer Spielregeln und die Respektierung entsprechender Entscheide, das Infragestellen der individuellen Anspruchserwartung, die kritische Einstellung zum Konsumverhalten, die Einsicht der Notwendigkeit eines schonenden Umgangs mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und die Fähigkeit, teilen und verzichten zu können, geübt und gelernt. In ihnen wird die Art des Umgangs mit künftigen Herausforderungen des Lebens entwickelt. Die Familien sind deshalb in ihrer Vielfalt von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft.</p><p>Die Familien sind die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft. Ihre Kleinheit macht sie verletzlich. Angesichts der Herausforderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Alltags sind sie oft überfordert, sind doch die Ansprüche, die an sie gestellt werden, erheblich. Eine wirksame Familienpolitik soll die Familien in ihrer grossen und wertvollen Arbeit unterstützen.</p><p>Die Unterstützung der Familien und ihrer Bedürfnisse ist eine vitale Investition für unseren Staat und unsere Zukunft.</p>
- <p>Der Bund berücksichtigt bei der Ausübung all seiner Befugnisse die Bedürfnisse der Familie, wie das die Bundesverfassung seit 1945 in Artikel 34quinquies Absatz 1 vorsieht.</p><p>Um dieser Anforderung besser gerecht werden zu können, hatte der Bundesrat 1984 beschlossen, der Zentralstelle für Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherung die Funktion einer Koordinationsstelle für Familienfragen zu übertragen. In dieser Eigenschaft soll sie zu allen Anträgen, die in wesentlichem Ausmass Auswirkungen auf die Familie haben, Stellung nehmen. Die Verordnung vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter wurde entsprechend abgeändert.</p><p>So erhält die Zentralstelle seither auch stets Gelegenheit, sich zu den Vorlagen zu äussern, welche die Familie besonders betreffen. Es werden ihr alle in Frage kommenden Vorlagen in der Regel direkt von der federführenden Stelle zugeleitet. Geschieht dies nicht, so ist im Rahmen der Ämterkonsultation Gewähr geboten, dass sich die Zentralstelle äussern kann. Das geschieht nicht nur im Hinblick auf den Erlass oder die Änderung von Gesetzen und Verordnungen, sondern auch bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen, welche die Familie betreffen.</p><p>Es geht dabei um sämtliche Fragen in Zusammenhang mit Familienpolitik im weitesten Sinn. Als wichtige Beispiele seien erwähnt: Familienbesteuerung, Stipendien, Vorlagen des Zivilrechts (Herabsetzung des Mündigkeitsalters, Revision des Scheidungsrechts), Arbeitsrecht (Revision des Arbeitsgesetzes), Staatsverträge (Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes). Der Zentralstelle sind in dieser Tätigkeit allerdings Grenzen durch die personelle Situation gesetzt.</p><p>In jeder Botschaft werden, soweit es sich rechtfertigt, Erwägungen über die Auswirkungen auf Familien aufgenommen. Unter dem Titel "Andere Auswirkungen" kann auf Nebenwirkungen und Spätfolgen der Massnahme für die Familie speziell eingegangen werden.</p><p>Das Anliegen der Motion ist deshalb schon heute weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Gestützt auf Artikel 34quinquies der Bundesverfassung, wonach der Bund in der Ausübung der ihm zustehenden Befugnisse und im Rahmen der Verfassung die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen hat, wird der Bundesrat gebeten, eine sogenannte Familienverträglichkeitsprüfung gesetzlich zu verankern. Die Familienverträglichkeitsprüfung überprüft die ganze Rechtsetzung von Parlament und Bundesrat sowie das staatliche Handeln laufend daraufhin, wie die Auswirkungen der staatlichen Tätigkeit auf die Familien sind und ob sie den Erfordernissen der Familien entsprechen. Familien sind die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft. Das staatliche Handeln muss mit den Bedürfnissen der Familien vereinbar sein.</p><p>In jeder Botschaft zu einem Gesetz, welches die Gesellschaftsordnung (Sozialversicherungen, Finanzen und Steuern, Erziehung und Bildung, Wohnen, Arbeitswelt u. a.) betrifft, ist ein Kapitel speziell den Auswirkungen, den möglichen Nebenwirkungen und späteren Folgen der beantragten Massnahmen zu widmen, zudem sind Aussagen über die voraussichtlichen Wirkungen der Massnahmen auf die Familien zu machen.</p><p>Die Familienverträglichkeitsprüfung soll folgendermassen durchgeführt werden:</p><p>- Die für den Gesetz- oder Verordnungsentwurf zuständige Bundesstelle beschreibt selbst die Auswirkungen auf die Familie.</p><p>- Die Zentralstelle für Familienfragen (Bundesamt für Sozialversicherung) oder gegebenenfalls eine private Institution (z. B. Pro Familia) begleiten die gesetzgeberischen Vorhaben der zuständigen Bundesstellen und machen nötigenfalls Vorschläge, um die Vereinbarkeit mit den Forderungen der Familienpolitik sicherzustellen.</p><p>- Die Zentralstelle für Familienfragen überprüft den Text unter dem familienpolitischen Aspekt und klärt ab, ob alle wichtigen Bedürfnisse der Familien und Auswirkungen auf die Familien berücksichtigt sind.</p>
- Familienverträglichkeitsprüfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Förderung und die Stärkung der Familien sind für die christlichdemokratische Fraktion der Bundesversammlung Anliegen von übergeordneter gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Sie betrachtet es deshalb als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, ein gesellschaftliches Umfeld zu gestalten, das den Familien erlaubt, ihre wichtigen und wertvollen Aufgaben bestmöglich und eigenständig zu erfüllen.</p><p>Die Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Ihr Gedeihen trägt massgebend zum Wohlergehen unserer Gesellschaft bei. Die Familien sind ein unersetzbarer und privilegierter Ort, wo Geborgenheit und Zuwendung erlebt, freie Entfaltung ermöglicht, Leben in der Gemeinschaft eingeübt und Dialogfähigkeit entwickelt werden können. Die Familien sollen das Gefühl der Sicherheit und Beständigkeit der Lebensumstände vermitteln.</p><p>Den Familien kommt die Aufgabe der Vermittlung der grundlegenden Werte an die heranwachsende Generation zu, die ihrerseits wieder Vorbild für die nächste Generation sein wird. In den Familien werden das solidarische Verhalten, Respekt und Toleranz gegenüber Mitmenschen, die individuelle Verantwortung, die Einhaltung demokratischer Spielregeln und die Respektierung entsprechender Entscheide, das Infragestellen der individuellen Anspruchserwartung, die kritische Einstellung zum Konsumverhalten, die Einsicht der Notwendigkeit eines schonenden Umgangs mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen und die Fähigkeit, teilen und verzichten zu können, geübt und gelernt. In ihnen wird die Art des Umgangs mit künftigen Herausforderungen des Lebens entwickelt. Die Familien sind deshalb in ihrer Vielfalt von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft.</p><p>Die Familien sind die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft. Ihre Kleinheit macht sie verletzlich. Angesichts der Herausforderungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Alltags sind sie oft überfordert, sind doch die Ansprüche, die an sie gestellt werden, erheblich. Eine wirksame Familienpolitik soll die Familien in ihrer grossen und wertvollen Arbeit unterstützen.</p><p>Die Unterstützung der Familien und ihrer Bedürfnisse ist eine vitale Investition für unseren Staat und unsere Zukunft.</p>
- <p>Der Bund berücksichtigt bei der Ausübung all seiner Befugnisse die Bedürfnisse der Familie, wie das die Bundesverfassung seit 1945 in Artikel 34quinquies Absatz 1 vorsieht.</p><p>Um dieser Anforderung besser gerecht werden zu können, hatte der Bundesrat 1984 beschlossen, der Zentralstelle für Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherung die Funktion einer Koordinationsstelle für Familienfragen zu übertragen. In dieser Eigenschaft soll sie zu allen Anträgen, die in wesentlichem Ausmass Auswirkungen auf die Familie haben, Stellung nehmen. Die Verordnung vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter wurde entsprechend abgeändert.</p><p>So erhält die Zentralstelle seither auch stets Gelegenheit, sich zu den Vorlagen zu äussern, welche die Familie besonders betreffen. Es werden ihr alle in Frage kommenden Vorlagen in der Regel direkt von der federführenden Stelle zugeleitet. Geschieht dies nicht, so ist im Rahmen der Ämterkonsultation Gewähr geboten, dass sich die Zentralstelle äussern kann. Das geschieht nicht nur im Hinblick auf den Erlass oder die Änderung von Gesetzen und Verordnungen, sondern auch bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen, welche die Familie betreffen.</p><p>Es geht dabei um sämtliche Fragen in Zusammenhang mit Familienpolitik im weitesten Sinn. Als wichtige Beispiele seien erwähnt: Familienbesteuerung, Stipendien, Vorlagen des Zivilrechts (Herabsetzung des Mündigkeitsalters, Revision des Scheidungsrechts), Arbeitsrecht (Revision des Arbeitsgesetzes), Staatsverträge (Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes). Der Zentralstelle sind in dieser Tätigkeit allerdings Grenzen durch die personelle Situation gesetzt.</p><p>In jeder Botschaft werden, soweit es sich rechtfertigt, Erwägungen über die Auswirkungen auf Familien aufgenommen. Unter dem Titel "Andere Auswirkungen" kann auf Nebenwirkungen und Spätfolgen der Massnahme für die Familie speziell eingegangen werden.</p><p>Das Anliegen der Motion ist deshalb schon heute weitgehend erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Gestützt auf Artikel 34quinquies der Bundesverfassung, wonach der Bund in der Ausübung der ihm zustehenden Befugnisse und im Rahmen der Verfassung die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen hat, wird der Bundesrat gebeten, eine sogenannte Familienverträglichkeitsprüfung gesetzlich zu verankern. Die Familienverträglichkeitsprüfung überprüft die ganze Rechtsetzung von Parlament und Bundesrat sowie das staatliche Handeln laufend daraufhin, wie die Auswirkungen der staatlichen Tätigkeit auf die Familien sind und ob sie den Erfordernissen der Familien entsprechen. Familien sind die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft. Das staatliche Handeln muss mit den Bedürfnissen der Familien vereinbar sein.</p><p>In jeder Botschaft zu einem Gesetz, welches die Gesellschaftsordnung (Sozialversicherungen, Finanzen und Steuern, Erziehung und Bildung, Wohnen, Arbeitswelt u. a.) betrifft, ist ein Kapitel speziell den Auswirkungen, den möglichen Nebenwirkungen und späteren Folgen der beantragten Massnahmen zu widmen, zudem sind Aussagen über die voraussichtlichen Wirkungen der Massnahmen auf die Familien zu machen.</p><p>Die Familienverträglichkeitsprüfung soll folgendermassen durchgeführt werden:</p><p>- Die für den Gesetz- oder Verordnungsentwurf zuständige Bundesstelle beschreibt selbst die Auswirkungen auf die Familie.</p><p>- Die Zentralstelle für Familienfragen (Bundesamt für Sozialversicherung) oder gegebenenfalls eine private Institution (z. B. Pro Familia) begleiten die gesetzgeberischen Vorhaben der zuständigen Bundesstellen und machen nötigenfalls Vorschläge, um die Vereinbarkeit mit den Forderungen der Familienpolitik sicherzustellen.</p><p>- Die Zentralstelle für Familienfragen überprüft den Text unter dem familienpolitischen Aspekt und klärt ab, ob alle wichtigen Bedürfnisse der Familien und Auswirkungen auf die Familien berücksichtigt sind.</p>
- Familienverträglichkeitsprüfung
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