Gesetz für die Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen

ShortId
94.3534
Id
19943534
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Gesetz für die Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr der Familie haben die verschiedensten Organisationen, die im familienpolitischen Bereich aktiv sind, auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Familienpolitik, verstanden als Gesellschaftspolitik, die nötigen Rahmenbedingungen schafft, damit die Familien ihre Aufgaben erfüllen können. Gerade diese Organisationen, seien sie von nationaler oder kantonaler Bedeutung, gehören zu den wichtigsten Trägern der Familienpolitik und setzen entscheidende Akzente für das Leben der Familien.</p><p>Im Sinne der Subsidiarität bedarf es aber einer gezielten Förderung und Unterstützung dieser Organisationen. Nur so können sie gemeinsam mit den politischen und wirtschaftlichen Trägern der Familienpolitik zu einer Optimierung der Rahmenbedingungen des Familienlebens und somit zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.</p><p>Die finanzielle Unterstützung darf nicht als Ersatz, sondern muss als eine notwendige Ergänzung staatlicher und wirtschaftlicher Familien- und Gesellschaftspolitik betrachtet werden. Zwar hat der Bund bis heute an verschiedene Organisationen Beiträge ausgerichtet. Aber angesichts seiner finanziellen Lage ist die Fortführung dieser Unterstützung nicht gesichert. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung notwendig.</p><p>Der Bund schafft so die Voraussetzungen, damit diese Organisationen ihre Aufgaben unter besseren Bedingungen erfüllen können. Dies hätte ausserdem den Vorteil, dass durch periodische Berichte an die Räte die Koordination und die Notwendigkeit der Unterstützung regelmässig überprüft werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 34quinquies Absatz 1 der Bundesverfassung werden bereits heute etliche im Bereich der Familienpolitik tätige Organisationen unterstützt. Es handelt sich dabei grösstenteils um gesamtschweizerisch tätige Dachverbände. Allerdings besteht keine entsprechende gesetzliche Grundlage, die insbesondere Kriterien für die Berechtigung und Richtlinien für die Bemessung der Unterstützung festlegen würde.</p><p>Ein Gesetz, das vermehrt Massnahmen des Bundes zugunsten der Familien und insbesondere Beiträge an Familienorganisationen ermöglichte, wäre an sich wünschenswert. Einem solchen Vorhaben kann jedoch angesichts der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes keine Priorität eingeräumt werden. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Zwygart (94.415) stehen zudem im Parlament die verfassungsmässige Grundlage für die Familienpolitik des Bundes und damit verbunden auch ihr Stellenwert zur Diskussion. In diesem Zusammenhang dürfte auch die Frage der Möglichkeit oder der Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes geprüft werden.</p>
  • <p>Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz und zur Förderung der Familien verpflichtet sowohl den Bund als auch die Kantone und Gemeinden, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die im Familienbereich tätigen Organisationen über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben für die Familien erfüllen zu können.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, dem Parlament ein Gesetz für die finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen vorzulegen.</p>
  • Gesetz für die Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr der Familie haben die verschiedensten Organisationen, die im familienpolitischen Bereich aktiv sind, auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Familienpolitik, verstanden als Gesellschaftspolitik, die nötigen Rahmenbedingungen schafft, damit die Familien ihre Aufgaben erfüllen können. Gerade diese Organisationen, seien sie von nationaler oder kantonaler Bedeutung, gehören zu den wichtigsten Trägern der Familienpolitik und setzen entscheidende Akzente für das Leben der Familien.</p><p>Im Sinne der Subsidiarität bedarf es aber einer gezielten Förderung und Unterstützung dieser Organisationen. Nur so können sie gemeinsam mit den politischen und wirtschaftlichen Trägern der Familienpolitik zu einer Optimierung der Rahmenbedingungen des Familienlebens und somit zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.</p><p>Die finanzielle Unterstützung darf nicht als Ersatz, sondern muss als eine notwendige Ergänzung staatlicher und wirtschaftlicher Familien- und Gesellschaftspolitik betrachtet werden. Zwar hat der Bund bis heute an verschiedene Organisationen Beiträge ausgerichtet. Aber angesichts seiner finanziellen Lage ist die Fortführung dieser Unterstützung nicht gesichert. Deshalb ist eine gesetzliche Regelung notwendig.</p><p>Der Bund schafft so die Voraussetzungen, damit diese Organisationen ihre Aufgaben unter besseren Bedingungen erfüllen können. Dies hätte ausserdem den Vorteil, dass durch periodische Berichte an die Räte die Koordination und die Notwendigkeit der Unterstützung regelmässig überprüft werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 34quinquies Absatz 1 der Bundesverfassung werden bereits heute etliche im Bereich der Familienpolitik tätige Organisationen unterstützt. Es handelt sich dabei grösstenteils um gesamtschweizerisch tätige Dachverbände. Allerdings besteht keine entsprechende gesetzliche Grundlage, die insbesondere Kriterien für die Berechtigung und Richtlinien für die Bemessung der Unterstützung festlegen würde.</p><p>Ein Gesetz, das vermehrt Massnahmen des Bundes zugunsten der Familien und insbesondere Beiträge an Familienorganisationen ermöglichte, wäre an sich wünschenswert. Einem solchen Vorhaben kann jedoch angesichts der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes keine Priorität eingeräumt werden. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Zwygart (94.415) stehen zudem im Parlament die verfassungsmässige Grundlage für die Familienpolitik des Bundes und damit verbunden auch ihr Stellenwert zur Diskussion. In diesem Zusammenhang dürfte auch die Frage der Möglichkeit oder der Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes geprüft werden.</p>
    • <p>Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz und zur Förderung der Familien verpflichtet sowohl den Bund als auch die Kantone und Gemeinden, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die im Familienbereich tätigen Organisationen über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Aufgaben für die Familien erfüllen zu können.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, dem Parlament ein Gesetz für die finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen vorzulegen.</p>
    • Gesetz für die Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen

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