Oeffentlichkeit der Kommissionssitzungen des Nationalrates
- ShortId
-
94.3541
- Id
-
19943541
- Updated
-
14.11.2025 07:20
- Language
-
de
- Title
-
Oeffentlichkeit der Kommissionssitzungen des Nationalrates
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erfahrung lehrt, dass die in Artikel 24 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) vorgeschriebene Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen immer weniger eingehalten wird. Man kann diese Tatsache bedauern; auf jeden Fall müssen wir sie zur Kenntnis nehmen. Der wohl krasseste Fall betrifft die Sitzung der SPK von Dienstagmorgen, 13. Dezember 1994. In fröhlicher Adventstimmung (Wahlen 1995) plauderte ein Kommissionsmitglied aus den Verhandlungen der Kommission. Nachdem auch keine Sanktionen für die willentliche Verletzung des GRN vorgesehen sind, scheint es mir die sauberste Lösung zu sein, die Kommissionssitzungen grundsätzlich öffentlich abzuhalten. "Grundsätzlich" soll heissen, dass Ausnahmen, insbesondere für die Tagungen der Aufsichtskommissionen und ihrer Sektionen (Art. 15, Ziff. 1 und 2 GRN), vorgesehen werden können.</p><p>Im übrigen scheint mir die im Bericht des Büros vom 11. November 1994 beantragte Sanktion (Verweis) wenig wirkungsvoll zu sein.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, eine Vorlage betreffend die Aenderung der Artikel 24 und 25 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorzulegen. Die Artikel 24 und 25 sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die vorsieht, dass die Sitzungen der Kommissionen des Nationalrates grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden.</p>
- Oeffentlichkeit der Kommissionssitzungen des Nationalrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Erfahrung lehrt, dass die in Artikel 24 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) vorgeschriebene Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen immer weniger eingehalten wird. Man kann diese Tatsache bedauern; auf jeden Fall müssen wir sie zur Kenntnis nehmen. Der wohl krasseste Fall betrifft die Sitzung der SPK von Dienstagmorgen, 13. Dezember 1994. In fröhlicher Adventstimmung (Wahlen 1995) plauderte ein Kommissionsmitglied aus den Verhandlungen der Kommission. Nachdem auch keine Sanktionen für die willentliche Verletzung des GRN vorgesehen sind, scheint es mir die sauberste Lösung zu sein, die Kommissionssitzungen grundsätzlich öffentlich abzuhalten. "Grundsätzlich" soll heissen, dass Ausnahmen, insbesondere für die Tagungen der Aufsichtskommissionen und ihrer Sektionen (Art. 15, Ziff. 1 und 2 GRN), vorgesehen werden können.</p><p>Im übrigen scheint mir die im Bericht des Büros vom 11. November 1994 beantragte Sanktion (Verweis) wenig wirkungsvoll zu sein.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, eine Vorlage betreffend die Aenderung der Artikel 24 und 25 des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorzulegen. Die Artikel 24 und 25 sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die vorsieht, dass die Sitzungen der Kommissionen des Nationalrates grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden.</p>
- Oeffentlichkeit der Kommissionssitzungen des Nationalrates
Back to List