Tretminenhandel. Verbot
- ShortId
-
94.3545
- Id
-
19943545
- Updated
-
10.04.2024 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Tretminenhandel. Verbot
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 11. Mai 1994 hat der Bundesrat in Anwendung von Artikel 10 und 11 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial ein Moratorium für die Aus- und Durchfuhr von Landminen nach Staaten erlassen, die das Protokoll 11 (Minenprotokoll) der UNOWaffenverbotskonvention von 1980 nicht ratifiziert haben. Vom Ausfuhrmoratorium werden auch Komponenten erfasst, wenn sie zur Herstellung von Minen bestimmt sind. Das von über vierzig Staaten ratifizierte Minenprotokoll schränkt insbesondere den Einsatz von Landminen ein.</p><p>Die Schweiz hat schon vor dem Erlass des Moratoriums praktisch keine Ausfuhrbewilligungen für AntiPersonenMinen oder für Bestandteile dazu erteilt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die in der Interpellation genannte Firma solche Minen oder Bestandteile dazu hergestellt oder ein, bzw. ausgeführt hat. Ob die Firma solches Kriegsmaterial vermittelt hat, ohne dass dieses selber je schweizerisches Territorium berührt hat, ist dem Bundesrat nicht bekannt; aufgrund des geltenden Kriegsmaterialgesetzes sind solche Vermittlertätigkeiten ohne Bewilligung möglich. Die gegenwärtig laufende Revision des Kriegsmaterialgesetzes sieht aber Bestimmungen vor, die inskünftig auch solche Vermittlungsgeschäfte der Bewilligungspflicht unterstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat sich klar gegen die zunehmende Produktion und die Verbreitung von Personenminen ausgesprochen, denen jedes Jahr Zehntausende von Menschen, oft Kinder, zum Opfer fallen. Es gibt nun aber Privatpersonen, die von unserem Land aus mit Personenminen handeln, z. B. die ERKIS SA, 6, rue Winkelried, in Genf. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um dem Treiben dieser Personen unverzüglich ein Ende zu setzen?</p>
- Tretminenhandel. Verbot
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 11. Mai 1994 hat der Bundesrat in Anwendung von Artikel 10 und 11 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial ein Moratorium für die Aus- und Durchfuhr von Landminen nach Staaten erlassen, die das Protokoll 11 (Minenprotokoll) der UNOWaffenverbotskonvention von 1980 nicht ratifiziert haben. Vom Ausfuhrmoratorium werden auch Komponenten erfasst, wenn sie zur Herstellung von Minen bestimmt sind. Das von über vierzig Staaten ratifizierte Minenprotokoll schränkt insbesondere den Einsatz von Landminen ein.</p><p>Die Schweiz hat schon vor dem Erlass des Moratoriums praktisch keine Ausfuhrbewilligungen für AntiPersonenMinen oder für Bestandteile dazu erteilt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die in der Interpellation genannte Firma solche Minen oder Bestandteile dazu hergestellt oder ein, bzw. ausgeführt hat. Ob die Firma solches Kriegsmaterial vermittelt hat, ohne dass dieses selber je schweizerisches Territorium berührt hat, ist dem Bundesrat nicht bekannt; aufgrund des geltenden Kriegsmaterialgesetzes sind solche Vermittlertätigkeiten ohne Bewilligung möglich. Die gegenwärtig laufende Revision des Kriegsmaterialgesetzes sieht aber Bestimmungen vor, die inskünftig auch solche Vermittlungsgeschäfte der Bewilligungspflicht unterstellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat sich klar gegen die zunehmende Produktion und die Verbreitung von Personenminen ausgesprochen, denen jedes Jahr Zehntausende von Menschen, oft Kinder, zum Opfer fallen. Es gibt nun aber Privatpersonen, die von unserem Land aus mit Personenminen handeln, z. B. die ERKIS SA, 6, rue Winkelried, in Genf. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um dem Treiben dieser Personen unverzüglich ein Ende zu setzen?</p>
- Tretminenhandel. Verbot
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