Wust-Hinterziehung

ShortId
94.3548
Id
19943548
Updated
10.04.2024 09:28
Language
de
Title
Wust-Hinterziehung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Begründung</p><p>Der Wechsel von der WUSt zur Mehrwertsteuer ist von der Bundesverwaltung so schnell, um nicht zu sagen leichtfertig durchgeführt worden, dass er in der öffentlichen Meinung, bei den Konsumenten und auch im Gewerbe und im Detailhandel für nicht wenig Unruhe gesorgt hat.</p><p>Das für die auslaufende WUSt zuständige Amt der Bundesverwaltung hat in den Steuerannalen eine historische Spur hinterlassen: Das Strafgericht Lugano machte anlässlich von öffentlichen Verhandlungen am 17. November 1994 publik, dass eine etwa dreissigjährige Frau zwischen 1984 und 1987 die Warenumsatzsteuer in der Höhe von 140'000'000,- Fr. hinterzogen hat. </p><p>In der gegenwärtigen Konjunkturlage rechtfertigt ein Verlust von 140 Millionen Franken für die Bundeskasse einige Fragen und zumindest sorgfältige Administrativuntersuchungen und u.U. sogar entsprechende Disziplinarmassnahmen. Es ist bekannt, dass ein kleiner Händler oder Handwerker sogleich ins Kreuzverhör genommen und unter Druck gesetzt wird, bis er sehr schnell alles in Ordnung gebracht hat, wenn er dabei ertappt wird, dass er den Steuerexperten der WUSt einige Hundert Franken verheimlichen wollte.</p><p>In dieser gigantischen Steuerbetrugsaffäre, die so geduldig hingenommen wurde, geht es um Gold. Unseren höchsten Behörden und einigen Eingeweihten konnte nicht verborgen bleiben, dass das Tessin, vor allem Chiasso, der Ausgangspunkt eines höchst einträglichen und umfangreichen Handels mit Münzgold war. Genau über dieses Thema soll gegenwärtig auf Veranlassung von Sammlern, Numismatikern und wahrscheinlich auch amerikanischen Bankiers ein Buch in Arbeit sein.</p><p>Aus dem Steuergeschenk von 140 Millionen Franken lässt sich ein Umsatz von 1'200'000'000 Fr.- in nur vier Jahren, zwischen 1984 und 1987, errechnen. In dieser Zeit unterlag, dank einem Waadtländer Bundesrat nur für kurze Zeit, auch der Verkauf von echten oder imitierten Münzen, die in unserem Land in den Handel gebracht wurden, der WUSt.</p><p>Gemäss dem zwischenzeitlichen Urteil waren von 1028 Dokumenten, die von der Bundesverwaltung geprüft wurden, nur 56 echt; all dies geschah, um den Fiskus und die Zollbehörden in schwerwiegender Weise zu hintergehen.</p>
  • <p>Im Zusammenhang mit dem Fall von Hinterziehung von 140 Millionen Franken Wust im Tessin stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Steueruntersuchung sehr schnell ergab, dass von 1028 beschlagnahmten Dokumenten lediglich 56 authentisch, die restlichen 972 dagegen gefälscht waren?</p><p>2. Aus welchen Gründen hat die Hauptabteilung Warenumsatzsteuer des Eidgenössischen Finanzdepartements trotz der Höhe der hinterzogenen Summe die Unterlagen nicht unverzüglich dem zuständigen Tessiner Untersuchungsrichter für die Ermittlungen und die Strafverfolgung zugestellt?</p><p>3. Trifft es zu, dass es aufgrund der Interventionen der Bundesverwaltung nicht möglich war, mehr als eine Person namentlich in das Verfahren einzubeziehen, nämlich eine Frau X, die einen Monatslohn von 4500 Franken bezog und für diese Geschäfte in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken verantwortlich war?</p><p>4. Trifft es zu, dass die fragliche Frau X zum Zeitpunkt der Tat nur etwa dreissig Jahre alt war?</p><p>5. Hat die Verwaltung mit Nachdruck versucht, die wirklichen Verantwortlichen, die Partner oder die Mittäter hinter Frau X in diesen Geschäften zu eruieren?</p><p>6. In wessen Diensten arbeitete diese Frau X, und wer bezahlte für sie die Sozialversicherungsbeiträge, AHV usw.?</p><p>7. Muss aufgrund des beträchtlichen Umfangs (etwa eine Milliarde) der zur Last gelegten Geschäfte, vor allem in Gold, nicht vermutet werden, dass in der Schweiz ein wichtiger Geschäftsmann, ein einflussreicher Treuhänder oder Strohmann oder sogar eine Bank daran beteiligt war?</p><p>8. Frau X wurde privatrechtlich zur Bezahlung der Schuld gegenüber dem Bund von 140 Millionen Franken verurteilt, strafrechtlich aber trotz den Urkundenfälschungen freigesprochen. Ist vorgesehen, gegen dieses Urteil eines Tessiner Gerichts die verfügbaren Rechtswege zu beschreiten?</p><p>9. Wieviel Gold (gewichtsmässig) oder wie viele Münzen (Zahl, Herkunft, Jahrgang) wurden umgesetzt?</p><p>10. Welches sind die Lieferanten und Abnehmer von Frau X? Haben sie die Wust bezahlt?</p><p>11. Handelt es sich um Gold, Silber oder Schmuck von zweifelhafter Herkunft oder nicht?</p><p>12. Welchen Anteil hatte Münzgold an diesem Handel, der in nur vier Jahren den Betrag von einer Milliarde Franken erreichte oder sogar überschritt?</p>
  • Wust-Hinterziehung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Begründung</p><p>Der Wechsel von der WUSt zur Mehrwertsteuer ist von der Bundesverwaltung so schnell, um nicht zu sagen leichtfertig durchgeführt worden, dass er in der öffentlichen Meinung, bei den Konsumenten und auch im Gewerbe und im Detailhandel für nicht wenig Unruhe gesorgt hat.</p><p>Das für die auslaufende WUSt zuständige Amt der Bundesverwaltung hat in den Steuerannalen eine historische Spur hinterlassen: Das Strafgericht Lugano machte anlässlich von öffentlichen Verhandlungen am 17. November 1994 publik, dass eine etwa dreissigjährige Frau zwischen 1984 und 1987 die Warenumsatzsteuer in der Höhe von 140'000'000,- Fr. hinterzogen hat. </p><p>In der gegenwärtigen Konjunkturlage rechtfertigt ein Verlust von 140 Millionen Franken für die Bundeskasse einige Fragen und zumindest sorgfältige Administrativuntersuchungen und u.U. sogar entsprechende Disziplinarmassnahmen. Es ist bekannt, dass ein kleiner Händler oder Handwerker sogleich ins Kreuzverhör genommen und unter Druck gesetzt wird, bis er sehr schnell alles in Ordnung gebracht hat, wenn er dabei ertappt wird, dass er den Steuerexperten der WUSt einige Hundert Franken verheimlichen wollte.</p><p>In dieser gigantischen Steuerbetrugsaffäre, die so geduldig hingenommen wurde, geht es um Gold. Unseren höchsten Behörden und einigen Eingeweihten konnte nicht verborgen bleiben, dass das Tessin, vor allem Chiasso, der Ausgangspunkt eines höchst einträglichen und umfangreichen Handels mit Münzgold war. Genau über dieses Thema soll gegenwärtig auf Veranlassung von Sammlern, Numismatikern und wahrscheinlich auch amerikanischen Bankiers ein Buch in Arbeit sein.</p><p>Aus dem Steuergeschenk von 140 Millionen Franken lässt sich ein Umsatz von 1'200'000'000 Fr.- in nur vier Jahren, zwischen 1984 und 1987, errechnen. In dieser Zeit unterlag, dank einem Waadtländer Bundesrat nur für kurze Zeit, auch der Verkauf von echten oder imitierten Münzen, die in unserem Land in den Handel gebracht wurden, der WUSt.</p><p>Gemäss dem zwischenzeitlichen Urteil waren von 1028 Dokumenten, die von der Bundesverwaltung geprüft wurden, nur 56 echt; all dies geschah, um den Fiskus und die Zollbehörden in schwerwiegender Weise zu hintergehen.</p>
    • <p>Im Zusammenhang mit dem Fall von Hinterziehung von 140 Millionen Franken Wust im Tessin stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Steueruntersuchung sehr schnell ergab, dass von 1028 beschlagnahmten Dokumenten lediglich 56 authentisch, die restlichen 972 dagegen gefälscht waren?</p><p>2. Aus welchen Gründen hat die Hauptabteilung Warenumsatzsteuer des Eidgenössischen Finanzdepartements trotz der Höhe der hinterzogenen Summe die Unterlagen nicht unverzüglich dem zuständigen Tessiner Untersuchungsrichter für die Ermittlungen und die Strafverfolgung zugestellt?</p><p>3. Trifft es zu, dass es aufgrund der Interventionen der Bundesverwaltung nicht möglich war, mehr als eine Person namentlich in das Verfahren einzubeziehen, nämlich eine Frau X, die einen Monatslohn von 4500 Franken bezog und für diese Geschäfte in der Grössenordnung von 1 Milliarde Franken verantwortlich war?</p><p>4. Trifft es zu, dass die fragliche Frau X zum Zeitpunkt der Tat nur etwa dreissig Jahre alt war?</p><p>5. Hat die Verwaltung mit Nachdruck versucht, die wirklichen Verantwortlichen, die Partner oder die Mittäter hinter Frau X in diesen Geschäften zu eruieren?</p><p>6. In wessen Diensten arbeitete diese Frau X, und wer bezahlte für sie die Sozialversicherungsbeiträge, AHV usw.?</p><p>7. Muss aufgrund des beträchtlichen Umfangs (etwa eine Milliarde) der zur Last gelegten Geschäfte, vor allem in Gold, nicht vermutet werden, dass in der Schweiz ein wichtiger Geschäftsmann, ein einflussreicher Treuhänder oder Strohmann oder sogar eine Bank daran beteiligt war?</p><p>8. Frau X wurde privatrechtlich zur Bezahlung der Schuld gegenüber dem Bund von 140 Millionen Franken verurteilt, strafrechtlich aber trotz den Urkundenfälschungen freigesprochen. Ist vorgesehen, gegen dieses Urteil eines Tessiner Gerichts die verfügbaren Rechtswege zu beschreiten?</p><p>9. Wieviel Gold (gewichtsmässig) oder wie viele Münzen (Zahl, Herkunft, Jahrgang) wurden umgesetzt?</p><p>10. Welches sind die Lieferanten und Abnehmer von Frau X? Haben sie die Wust bezahlt?</p><p>11. Handelt es sich um Gold, Silber oder Schmuck von zweifelhafter Herkunft oder nicht?</p><p>12. Welchen Anteil hatte Münzgold an diesem Handel, der in nur vier Jahren den Betrag von einer Milliarde Franken erreichte oder sogar überschritt?</p>
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