Delegierter für die Menschenrechte
- ShortId
-
94.3549
- Id
-
19943549
- Updated
-
14.11.2025 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Delegierter für die Menschenrechte
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, um die Institution eines Delegierten für die Menschenrechte zu schaffen.</p><p>Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrationsbewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rückwirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Gebiet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, die im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den Uno-Pakten übernommenen Verpflichtungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzuführen.</p><p>Im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren vom 29. November 1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass "der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig besonders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allgemeinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kommen" müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraussetzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Menschenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen:</p><p>- die Analyse der Situation in den Zielländern und die Sammlung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlieferungen usw.);</p><p>- die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht;</p><p>- die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge;</p><p>- die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH);</p><p>- Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, Unesco, Uno-Menschenrechtskommission, Europarat, Internationales Arbeitsamt);</p><p>- Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschenrechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvorgaben;</p><p>- Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z. B. Rechte des Kindes, Frauendiskriminierung, Anti-Genozid);</p><p>- die Koordination für die Fragen von Menschenrechten auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz.</p>
- Delegierter für die Menschenrechte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, um die Institution eines Delegierten für die Menschenrechte zu schaffen.</p><p>Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrationsbewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rückwirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Gebiet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, die im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den Uno-Pakten übernommenen Verpflichtungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzuführen.</p><p>Im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren vom 29. November 1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass "der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig besonders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allgemeinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kommen" müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraussetzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Menschenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen:</p><p>- die Analyse der Situation in den Zielländern und die Sammlung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlieferungen usw.);</p><p>- die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht;</p><p>- die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge;</p><p>- die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH);</p><p>- Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, Unesco, Uno-Menschenrechtskommission, Europarat, Internationales Arbeitsamt);</p><p>- Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschenrechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvorgaben;</p><p>- Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z. B. Rechte des Kindes, Frauendiskriminierung, Anti-Genozid);</p><p>- die Koordination für die Fragen von Menschenrechten auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz.</p>
- Delegierter für die Menschenrechte
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