Transparente Kostengliederung Postzeitungsdienst

ShortId
94.3550
Id
19943550
Updated
10.04.2024 07:54
Language
de
Title
Transparente Kostengliederung Postzeitungsdienst
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die indirekte Presseförderung muss den Grundsätzen der Transparenz und der Kosteneffizienz entsprechen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen verlangt dringend, dass über jeweilige Mehrausgaben zu Lasten des Bundes nur beschlossen werden kann, wenn die dafür notwendigen Analysen der effektiven Kostenstrukturen vorliegen.</p><p>In welchem Ausmass heute die indirekte Presseförderung über vergünstigte Posttaxen erfolgt und wieviel diese den Staat effektiv kostet, lässt sich erst bei genauer Kenntnis der Grenzkosten und der bestehenden Deckungsbeiträge ermitteln.</p><p>Die Vollkostenrechnung der PTT im Postzeitungsdienst ist nicht nachvollziehbar. Sie bildet deshalb und aufgrund offenkundiger Widersprüche eine unzulängliche Entscheidungsgrundlage:</p><p>- Im Zehnjahresvergleich der Periode 1981 bis 1991 wuchsen die Kosten der PTT im Postzeitungsdienst bei einer unterdurchschnittlichen Produktivitätssteigerung doppelt so schnell wie der Index der Konsumentenpreise.</p><p>- Ein direkter Vergleich der Kosten-, Ertrags- und Verkehrsentwicklung der Periode 1988 bis 1993 zeigt, dass bei ungefähr konstanter Auslastung der Kapazitäten und zunehmenden Erträgen die Kosten überproportional angewachsen sind.</p><p>- Momentan kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften die übrigen Postleistungen tatsächlich und - wenn ja - in welchem Ausmass verteuert oder ob die übrigen Postleistungen sogar stärker belastet werden müssten, wenn der Postzeitungsdienst wegfiele. Damit würde auch die Frage nach der Auslastung der vorhandenen Kapazitäten beantwortet.</p><p>- Bei der Zustellung der abonnierten Zeitungen weisen die PTT heute Defizite aus, während sie mit offiziell publizierten Preisen bei den Gratiszeitungen die Tarife der abonnierten und postkundentreuen Presse unterbieten. Damit wird der stets akzeptierte Grundsatz der indirekten Presseförderung unterlaufen und der Bundesgerichtsentscheid vom 11. März 1994, wonach Gratiszeitungen weiterhin keinen Anspruch auf postalische Vorzugstaxen erheben können, scheinbar nicht beachtet.</p>
  • <p>1. Allgemeines</p><p>Der Zeitungstransport gehört neben der Brief- und Paketpost zum Kerngeschäft der Post. Die Leistungen werden im Verbund erbracht. Dadurch entstehen Verbund- und Grössenvorteile, welche sich auf die Produktionskosten aller Verbundleistungen kostensparend auswirken. Diese Verbundleistungen müssen im Rahmen der Vollkostenrechnung auf alle Dienstzweige aufgeteilt werden. Eine allfällige Bevorzugung der Zeitungen und Zeitschriften würde bei den anderen Dienstzweigen zu Wettbewerbsnachteilen führen. Eine Bevorzugung der Zeitungen ist nicht gerechtfertigt, weil die Infrastruktur der Post weitgehend auf den Zeitungstransport ausgerichtet ist.</p><p>2. Das neue Rechnungswesen der Post</p><p>Die Post erarbeitet zurzeit ein neues Rechnungswesen mit dem Ziel:</p><p>- die Führungsentscheide durch verbesserte Qualität und Transparenz zu unterstützen und zu erleichtern;</p><p>- die stufengerechte Resultatsverantwortung zu ermöglichen (Stufen Departement, Geschäftsbereich mit Profitcenter, Servicecenter und Costcenter, Kreispostdirektion, Poststelle);</p><p>- die nötigen Führungsinformationen bezüglich Planung, Kosten- und Leistungsausweis, Wirtschaftlichkeit, Zielkontrolle, Ursachenanalyse, Ressourceneinsatz und Marktbearbeitung bereitzustellen.</p><p>Das dazu nötige betriebswirtschaftliche Instrumentarium umfasst:</p><p>- eine verfeinerte Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnungen, Auftragsrechnungen, Kostenträgerrechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen, Ergebnisrechnungen nach Verantwortungsbereich);</p><p>- eine detaillierte und aussagekräftige Anlagenrechnung;</p><p>- eine bedürfnisgerechte Betriebsstatistik;</p><p>- Leistungsstandards zur Effizienzmessung in den Poststellen und Hilfsmittel zur Steuerung der Poststellen;</p><p>- ein Hilfsmittel zur finanziellen und wirtschaftlichen Führung der Poststellen (Kostenplanung, Soll-Ist-Vergleiche, Verbrauchsverantwortung, Resultatsverantwortung).</p><p>Das neue Rechnungswesen wird ab 1996 schrittweise operationell sein und für eine erhöhte Transparenz sorgen.</p><p>3. Zum Engagement einer neutralen Stelle</p><p>Der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Post ihre Kostenrechnung seinerzeit auf Wunsch des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) mit grossem Aufwand durch einen vom SZV bezeichneten Experten analysieren liess. Im Schlussbericht vom Dezember 1989 - er ist auch den parlamentarischen Kommissionen zur Kenntnis gebracht worden - wurde die Richtigkeit der Kostenrechnung bestätigt. Bestätigt hat die Analyse auch, dass der durchschnittliche Ertrag von 12,2 Rappen je Zeitung nicht einmal die Zustellkosten von damals 18 Rappen deckte.</p><p>Um das Kostenmanagement des Verbundbetriebes bedürfnisgerecht weiter zu verbessern, beabsichtigt die Post zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung einer Prozesskostenrechnung, einer für Dienstleistungsunternehmungen neuen Methode der Kostenermittlung. Diese Rechnung dürfte den Wünschen des Motionärs nach einer transparenten Kostengliederung recht nahe kommen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass gegenwärtig auch eine weitere Untersuchung unter Beizug eines neutralen Experten zu keinen neuen Schlüssen führen würde. Die Post ist ein ausgesprochener Verbundbetrieb mit mehreren Dienstleistungen im gleichen Transport-/Zustellkanal und mit schwergewichtiger Ausrichtung der Infrastruktur auf den Zeitungstransportdienst. Daran hat sich seit 1989 nichts geändert. Mit dem neuen Rechnungswesen der Post werden u. a. die Voraussetzungen geschaffen, die verschiedenen internen und externen Informationsbedürfnisse noch besser abzudecken.</p><p>4. Zur Grenzkostenrechnung</p><p>Eine Grenzkostenrechnung, wie sie in der Motion verlangt wird, würde u. a. eine systematische Kostenspaltung in variable und fixe Kosten erfordern, was in einem Verbundbetrieb anerkannterweise äusserst schwierig zu realisieren ist und mit einem unverhältnismässigen Aufwand für Messungen, statistische Erhebungen und gezielte Berechnungen verbunden wäre.</p><p>5. Problem Gratiszeitungen</p><p>Zum Problem der Gratiszeitungen bleibt festzuhalten, dass nicht die Vorzugstaxen für Zeitungen, sondern die Taxen für Sendungen ohne Adressen gelten. Der Bundesgerichtsentscheid vom 11. März 1994 wird folglich respektiert. Der Zustellaufwand für Sendungen ohne Adresse ist ausserdem wesentlich geringer, weil Gratiszeitungen nicht adressiert und deshalb im Gegensatz zu den adressierten, abonnierten Zeitungen nie sortiert werden müssen.</p><p>6. Schlussbemerkungen</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Post in den letzten zwei Jahren grosse Anstrengungen unternommen hat, ihre Kosten zu senken. Bei den Zeitungen konnte 1993 im Rahmen des Projektes Maîtrise des coûts und durch andere Massnahmen eine erste Kostenreduktion realisiert und dadurch die geplante Trendwende eingeläutet werden. Damit hat die Post auch einen ersten Beitrag an die im Drittelsmodell vorgesehene Kostenreduktion erbracht.</p><p>Im übrigen fällt das Rechnungswesen in den dem Bundesrat bzw. den PTT übertragenen Zuständigkeitsbereich und kann nicht Gegenstand einer Motion sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, durch eine sachkompetente und neutrale Stelle eine transparente Kostengliederung des Postzeitungsdienstes nach Grenzkosten und Deckungsbeiträgen erstellen zu lassen, die den zuständigen Behörden als Entscheidungsgrundlage zur Bemessung der tatsächlich notwendigen Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen dienen soll.</p>
  • Transparente Kostengliederung Postzeitungsdienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die indirekte Presseförderung muss den Grundsätzen der Transparenz und der Kosteneffizienz entsprechen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen verlangt dringend, dass über jeweilige Mehrausgaben zu Lasten des Bundes nur beschlossen werden kann, wenn die dafür notwendigen Analysen der effektiven Kostenstrukturen vorliegen.</p><p>In welchem Ausmass heute die indirekte Presseförderung über vergünstigte Posttaxen erfolgt und wieviel diese den Staat effektiv kostet, lässt sich erst bei genauer Kenntnis der Grenzkosten und der bestehenden Deckungsbeiträge ermitteln.</p><p>Die Vollkostenrechnung der PTT im Postzeitungsdienst ist nicht nachvollziehbar. Sie bildet deshalb und aufgrund offenkundiger Widersprüche eine unzulängliche Entscheidungsgrundlage:</p><p>- Im Zehnjahresvergleich der Periode 1981 bis 1991 wuchsen die Kosten der PTT im Postzeitungsdienst bei einer unterdurchschnittlichen Produktivitätssteigerung doppelt so schnell wie der Index der Konsumentenpreise.</p><p>- Ein direkter Vergleich der Kosten-, Ertrags- und Verkehrsentwicklung der Periode 1988 bis 1993 zeigt, dass bei ungefähr konstanter Auslastung der Kapazitäten und zunehmenden Erträgen die Kosten überproportional angewachsen sind.</p><p>- Momentan kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften die übrigen Postleistungen tatsächlich und - wenn ja - in welchem Ausmass verteuert oder ob die übrigen Postleistungen sogar stärker belastet werden müssten, wenn der Postzeitungsdienst wegfiele. Damit würde auch die Frage nach der Auslastung der vorhandenen Kapazitäten beantwortet.</p><p>- Bei der Zustellung der abonnierten Zeitungen weisen die PTT heute Defizite aus, während sie mit offiziell publizierten Preisen bei den Gratiszeitungen die Tarife der abonnierten und postkundentreuen Presse unterbieten. Damit wird der stets akzeptierte Grundsatz der indirekten Presseförderung unterlaufen und der Bundesgerichtsentscheid vom 11. März 1994, wonach Gratiszeitungen weiterhin keinen Anspruch auf postalische Vorzugstaxen erheben können, scheinbar nicht beachtet.</p>
    • <p>1. Allgemeines</p><p>Der Zeitungstransport gehört neben der Brief- und Paketpost zum Kerngeschäft der Post. Die Leistungen werden im Verbund erbracht. Dadurch entstehen Verbund- und Grössenvorteile, welche sich auf die Produktionskosten aller Verbundleistungen kostensparend auswirken. Diese Verbundleistungen müssen im Rahmen der Vollkostenrechnung auf alle Dienstzweige aufgeteilt werden. Eine allfällige Bevorzugung der Zeitungen und Zeitschriften würde bei den anderen Dienstzweigen zu Wettbewerbsnachteilen führen. Eine Bevorzugung der Zeitungen ist nicht gerechtfertigt, weil die Infrastruktur der Post weitgehend auf den Zeitungstransport ausgerichtet ist.</p><p>2. Das neue Rechnungswesen der Post</p><p>Die Post erarbeitet zurzeit ein neues Rechnungswesen mit dem Ziel:</p><p>- die Führungsentscheide durch verbesserte Qualität und Transparenz zu unterstützen und zu erleichtern;</p><p>- die stufengerechte Resultatsverantwortung zu ermöglichen (Stufen Departement, Geschäftsbereich mit Profitcenter, Servicecenter und Costcenter, Kreispostdirektion, Poststelle);</p><p>- die nötigen Führungsinformationen bezüglich Planung, Kosten- und Leistungsausweis, Wirtschaftlichkeit, Zielkontrolle, Ursachenanalyse, Ressourceneinsatz und Marktbearbeitung bereitzustellen.</p><p>Das dazu nötige betriebswirtschaftliche Instrumentarium umfasst:</p><p>- eine verfeinerte Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnungen, Auftragsrechnungen, Kostenträgerrechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen, Ergebnisrechnungen nach Verantwortungsbereich);</p><p>- eine detaillierte und aussagekräftige Anlagenrechnung;</p><p>- eine bedürfnisgerechte Betriebsstatistik;</p><p>- Leistungsstandards zur Effizienzmessung in den Poststellen und Hilfsmittel zur Steuerung der Poststellen;</p><p>- ein Hilfsmittel zur finanziellen und wirtschaftlichen Führung der Poststellen (Kostenplanung, Soll-Ist-Vergleiche, Verbrauchsverantwortung, Resultatsverantwortung).</p><p>Das neue Rechnungswesen wird ab 1996 schrittweise operationell sein und für eine erhöhte Transparenz sorgen.</p><p>3. Zum Engagement einer neutralen Stelle</p><p>Der Bundesrat hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Post ihre Kostenrechnung seinerzeit auf Wunsch des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) mit grossem Aufwand durch einen vom SZV bezeichneten Experten analysieren liess. Im Schlussbericht vom Dezember 1989 - er ist auch den parlamentarischen Kommissionen zur Kenntnis gebracht worden - wurde die Richtigkeit der Kostenrechnung bestätigt. Bestätigt hat die Analyse auch, dass der durchschnittliche Ertrag von 12,2 Rappen je Zeitung nicht einmal die Zustellkosten von damals 18 Rappen deckte.</p><p>Um das Kostenmanagement des Verbundbetriebes bedürfnisgerecht weiter zu verbessern, beabsichtigt die Post zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung einer Prozesskostenrechnung, einer für Dienstleistungsunternehmungen neuen Methode der Kostenermittlung. Diese Rechnung dürfte den Wünschen des Motionärs nach einer transparenten Kostengliederung recht nahe kommen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass gegenwärtig auch eine weitere Untersuchung unter Beizug eines neutralen Experten zu keinen neuen Schlüssen führen würde. Die Post ist ein ausgesprochener Verbundbetrieb mit mehreren Dienstleistungen im gleichen Transport-/Zustellkanal und mit schwergewichtiger Ausrichtung der Infrastruktur auf den Zeitungstransportdienst. Daran hat sich seit 1989 nichts geändert. Mit dem neuen Rechnungswesen der Post werden u. a. die Voraussetzungen geschaffen, die verschiedenen internen und externen Informationsbedürfnisse noch besser abzudecken.</p><p>4. Zur Grenzkostenrechnung</p><p>Eine Grenzkostenrechnung, wie sie in der Motion verlangt wird, würde u. a. eine systematische Kostenspaltung in variable und fixe Kosten erfordern, was in einem Verbundbetrieb anerkannterweise äusserst schwierig zu realisieren ist und mit einem unverhältnismässigen Aufwand für Messungen, statistische Erhebungen und gezielte Berechnungen verbunden wäre.</p><p>5. Problem Gratiszeitungen</p><p>Zum Problem der Gratiszeitungen bleibt festzuhalten, dass nicht die Vorzugstaxen für Zeitungen, sondern die Taxen für Sendungen ohne Adressen gelten. Der Bundesgerichtsentscheid vom 11. März 1994 wird folglich respektiert. Der Zustellaufwand für Sendungen ohne Adresse ist ausserdem wesentlich geringer, weil Gratiszeitungen nicht adressiert und deshalb im Gegensatz zu den adressierten, abonnierten Zeitungen nie sortiert werden müssen.</p><p>6. Schlussbemerkungen</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Post in den letzten zwei Jahren grosse Anstrengungen unternommen hat, ihre Kosten zu senken. Bei den Zeitungen konnte 1993 im Rahmen des Projektes Maîtrise des coûts und durch andere Massnahmen eine erste Kostenreduktion realisiert und dadurch die geplante Trendwende eingeläutet werden. Damit hat die Post auch einen ersten Beitrag an die im Drittelsmodell vorgesehene Kostenreduktion erbracht.</p><p>Im übrigen fällt das Rechnungswesen in den dem Bundesrat bzw. den PTT übertragenen Zuständigkeitsbereich und kann nicht Gegenstand einer Motion sein.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, durch eine sachkompetente und neutrale Stelle eine transparente Kostengliederung des Postzeitungsdienstes nach Grenzkosten und Deckungsbeiträgen erstellen zu lassen, die den zuständigen Behörden als Entscheidungsgrundlage zur Bemessung der tatsächlich notwendigen Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen dienen soll.</p>
    • Transparente Kostengliederung Postzeitungsdienst

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