Delegierte/r für Menschenrechtsfragen

ShortId
94.3552
Id
19943552
Updated
10.04.2024 14:03
Language
de
Title
Delegierte/r für Menschenrechtsfragen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrationsbewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rückwirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Gebiet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den UNO-Pakten übernommenen Verpflichtungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzuführen.</p><p>Im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29.11.1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass "der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig besonders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allgemeinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kommen" müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraussetzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Menschenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen:</p><p>- Die Analyse der Situation in den Zielländern und die Sammlung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlieferungen etc.);</p><p>- Die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht;</p><p>- Die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für das Flüchtlingswesen;</p><p>- Die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe;</p><p>- Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, UNESCO, UNO-Menschenrechtskommission, Europarat, Int. Arbeitsamt);</p><p>- Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschenrechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvorgaben;</p><p>- Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z.B. Rechte des Kindes, Frauendiskriminierung, Anti-Genozid)</p><p>- Die Koordination für die Fragen von Menschenrechte auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen vorzubereiten, damit die Stelle eines Delegierten oder einer Delegierten für Menschenrechtsfragen geschaffen werden kann. Diese Person soll alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Menschenrechten unterstützen und koordinieren. Die Schaffung dieser neuen Stelle soll keine Erhöhung des Personalbestandes nach sich ziehen.</p>
  • Delegierte/r für Menschenrechtsfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrationsbewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rückwirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Gebiet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den UNO-Pakten übernommenen Verpflichtungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzuführen.</p><p>Im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29.11.1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass "der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig besonders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allgemeinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kommen" müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraussetzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Menschenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen:</p><p>- Die Analyse der Situation in den Zielländern und die Sammlung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlieferungen etc.);</p><p>- Die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht;</p><p>- Die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für das Flüchtlingswesen;</p><p>- Die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe;</p><p>- Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, UNESCO, UNO-Menschenrechtskommission, Europarat, Int. Arbeitsamt);</p><p>- Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschenrechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvorgaben;</p><p>- Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z.B. Rechte des Kindes, Frauendiskriminierung, Anti-Genozid)</p><p>- Die Koordination für die Fragen von Menschenrechte auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen vorzubereiten, damit die Stelle eines Delegierten oder einer Delegierten für Menschenrechtsfragen geschaffen werden kann. Diese Person soll alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Menschenrechten unterstützen und koordinieren. Die Schaffung dieser neuen Stelle soll keine Erhöhung des Personalbestandes nach sich ziehen.</p>
    • Delegierte/r für Menschenrechtsfragen

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