Tarifverbilligung Autoverlad Lötschberg, Furka und Albula
- ShortId
-
94.3556
- Id
-
19943556
- Updated
-
10.04.2024 12:09
- Language
-
de
- Title
-
Tarifverbilligung Autoverlad Lötschberg, Furka und Albula
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vom Parlament beschlossene Reduktion des Bundesbeitrages an die Tunnelgebühren beim Autoverlad sind eine einseitige Strafaktion gegen den Kanton Wallis. Die Walliser zahlen seit Jahr und Tag am Lötschberg, Furka und Grossen St.Bernhard einen übersetzten "Strassenzoll". Wir sind die einzigen Schweizer, die gleich an drei Alpenübergängen zur Kasse gebeten werden. Da auch unsere Gäste und Touristen diesen Eintritts-, resp. Austrittspreis bezahlen müssen, entsteht ein grosser volkswirtschaftlicher Schaden. Rein aus finanziellen Gründen wurde der Autoverlad durch den Simplontunnel aufgehoben. Muss es denn immer unser Kanton sein, der einseitige Sparmassnahmen schlucken soll?</p><p>Laut Artikel 36ter der Bundesverfassung verwendet der Bund die Hälfte des Reinertrages des Treibstoffzolls und den gesamten Ertrag eines Zollzuschlags für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr unter anderem für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge. Klarer und besser kann man es gar nicht definieren und dies im Namen Gottes des Allmächtigen. Wir sind noch heute Herrn alt Nationalrat Biderbost dankbar.</p><p>Bei der Ausführungsgesetzgebung haben die Anliegerkantone verlangt, dass man aus Gleichstellungsgründen alle Schweizer bei den Autoverladeinrichtungen gleich wie bei den Strassenverbindungen behandeln sollte. Der vom Benützer zu verlangende Beitrag hätte maximal den eingesparten Autobetriebskosten entsprechen müssen. Dies wären 1985 etwa fünf Franken pro Fahrt gewesen. Man hat sich dann auf 15 Franken pro Fahrt geeinigt und die undifferenzierte Tunnelgebühr eingeführt.</p><p>In guten Treuen darf man heute vom Benützer höchstens 15 Franken, plus aufgelaufene Teuerung verlangen, d.h. etwa 20 Franken pro Fahrt. Alles andere ist Augenwischerei und bedeutet für uns einen einmaligen "Strassenzoll", der kein anderer Schweizer bezahlen muss. Die Walliser bezahlen diesen übersetzten "Strassenzoll" gleich dreimal, nämlich am Furka, Lötschberg und Grossen St.Bernhard. Auch wir Walliser haben bis heute den Benzinzollzuschlag bezahlt und wurden bezüglich Nationalstrassen nicht etwa verwöhnt.</p><p>Ich habe daher mit einer Motion verlangt, dass die Bundesbeiträge für den Autoverlad für die einzelnen Alpenübergänge wie Furka und Lötschberg neu festgelegt werden. An der Furka muss berücksichtigt werden, dass die Passstrasse im Winter geschlossen ist und damit eine Umfahrung während acht Monaten praktisch unmöglich ist.</p><p>Gleichzeitig habe ich beim Verwaltungsrat der FO angeregt, den Verladepreis 25 Franken für den Benützer einzufrieren. Der Bund ist fast alleiniger Aktionär dieser "Privatbahn" und muss daher 85 Prozent des erwirtschafteten Defizits so oder so übernehmen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sparmassnahme, die in Opfersymmetrie durch das Parlament beschlossen wurde, ist eine unverhältnismässige Massnahme und sollte sofort rückgängig gemacht werden.</p><p>Die BLS hat die Notbremse gezogen und wehrt sich mit Recht gegen diese einseitige und unverhältnismässige Sparübung. Sollte hier der Verwaltungsrat der FO nicht auch ein Gleiches tun?</p><p>Laut Verfassung und Gesetz leistet der Bund einen Beitrag, der vollumfänglich dem Benützer zukommen muss. Daher muss der Bund der Bahn den seinerzeitigen Beitrag von 15 Franken inklusive inzwischen aufgelaufener Teuerung der Betriebskosten entschädigen und die Bahn muss diesen Beitrag total dem Benützer gutschreiben.</p><p>Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat und die Verwaltung unseren Hilferuf erhören und entsprechend handeln wird, aber wenn ich den Tiefschlag in Sachen Lötschbergbasistunnel unseres Herrn Blocher gegen die Romandie zur Kenntnis nehmen muss, fehlt mir der Glaube, dass unsere "Uesserschwyzer" uns noch helfen wollen.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung sowie Artikel 21 und Artikel 22 des Treibstoffzollgesetzes leistet der Bund Beiträge an den Transport begleiteter Motorfahrzeuge zu Tarifverbilligungen, die im verkehrs- und umweltpolitischen Interesse liegen.</p><p>Obwohl die Finanzierung der Beiträge durch zweckgebundene Treibstoffzolleinnahmen gewährleistet ist, liess sich der Bundesrat in der Anwendung der Bundesverfassung und der Gesetzesbestimmungen zunehmend von finanzpolitischen statt von verkehrs- und umweltpolitischen Ueberlegungen leiten, was nicht dem Sinn und Zweck der rechtlichen Grundlagen entspricht.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht:</p><p>1. ein Konzept zu erarbeiten, gemäss welchem Beiträge ausgerichtet werden, soweit die volle Eigenwirtschaftlichkeit bei verkehrs- und umweltpolitisch zweckmässigen Verladegebühren nicht erreicht wird;</p><p>2. die Verbilligungsbeiträge nicht in einer für alle Autoverladeeinrichtungen pauschalen Tunnelgebühr festzuhalten, sondern differenziert für die drei Verlademöglichkeiten Lötschberg, Furka und Albula festzulegen, da besonders infolge Verladefrequenzen grosse Unterschiede in bezug auf die Eigenwirtschaftlichkeit bestehen;</p><p>3. dem Parlament, die zu diesem Zwecke notwendigen Aenderungen der Ausführungsgesetzgebung zu unterbreiten.</p>
- Tarifverbilligung Autoverlad Lötschberg, Furka und Albula
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die vom Parlament beschlossene Reduktion des Bundesbeitrages an die Tunnelgebühren beim Autoverlad sind eine einseitige Strafaktion gegen den Kanton Wallis. Die Walliser zahlen seit Jahr und Tag am Lötschberg, Furka und Grossen St.Bernhard einen übersetzten "Strassenzoll". Wir sind die einzigen Schweizer, die gleich an drei Alpenübergängen zur Kasse gebeten werden. Da auch unsere Gäste und Touristen diesen Eintritts-, resp. Austrittspreis bezahlen müssen, entsteht ein grosser volkswirtschaftlicher Schaden. Rein aus finanziellen Gründen wurde der Autoverlad durch den Simplontunnel aufgehoben. Muss es denn immer unser Kanton sein, der einseitige Sparmassnahmen schlucken soll?</p><p>Laut Artikel 36ter der Bundesverfassung verwendet der Bund die Hälfte des Reinertrages des Treibstoffzolls und den gesamten Ertrag eines Zollzuschlags für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr unter anderem für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge. Klarer und besser kann man es gar nicht definieren und dies im Namen Gottes des Allmächtigen. Wir sind noch heute Herrn alt Nationalrat Biderbost dankbar.</p><p>Bei der Ausführungsgesetzgebung haben die Anliegerkantone verlangt, dass man aus Gleichstellungsgründen alle Schweizer bei den Autoverladeinrichtungen gleich wie bei den Strassenverbindungen behandeln sollte. Der vom Benützer zu verlangende Beitrag hätte maximal den eingesparten Autobetriebskosten entsprechen müssen. Dies wären 1985 etwa fünf Franken pro Fahrt gewesen. Man hat sich dann auf 15 Franken pro Fahrt geeinigt und die undifferenzierte Tunnelgebühr eingeführt.</p><p>In guten Treuen darf man heute vom Benützer höchstens 15 Franken, plus aufgelaufene Teuerung verlangen, d.h. etwa 20 Franken pro Fahrt. Alles andere ist Augenwischerei und bedeutet für uns einen einmaligen "Strassenzoll", der kein anderer Schweizer bezahlen muss. Die Walliser bezahlen diesen übersetzten "Strassenzoll" gleich dreimal, nämlich am Furka, Lötschberg und Grossen St.Bernhard. Auch wir Walliser haben bis heute den Benzinzollzuschlag bezahlt und wurden bezüglich Nationalstrassen nicht etwa verwöhnt.</p><p>Ich habe daher mit einer Motion verlangt, dass die Bundesbeiträge für den Autoverlad für die einzelnen Alpenübergänge wie Furka und Lötschberg neu festgelegt werden. An der Furka muss berücksichtigt werden, dass die Passstrasse im Winter geschlossen ist und damit eine Umfahrung während acht Monaten praktisch unmöglich ist.</p><p>Gleichzeitig habe ich beim Verwaltungsrat der FO angeregt, den Verladepreis 25 Franken für den Benützer einzufrieren. Der Bund ist fast alleiniger Aktionär dieser "Privatbahn" und muss daher 85 Prozent des erwirtschafteten Defizits so oder so übernehmen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sparmassnahme, die in Opfersymmetrie durch das Parlament beschlossen wurde, ist eine unverhältnismässige Massnahme und sollte sofort rückgängig gemacht werden.</p><p>Die BLS hat die Notbremse gezogen und wehrt sich mit Recht gegen diese einseitige und unverhältnismässige Sparübung. Sollte hier der Verwaltungsrat der FO nicht auch ein Gleiches tun?</p><p>Laut Verfassung und Gesetz leistet der Bund einen Beitrag, der vollumfänglich dem Benützer zukommen muss. Daher muss der Bund der Bahn den seinerzeitigen Beitrag von 15 Franken inklusive inzwischen aufgelaufener Teuerung der Betriebskosten entschädigen und die Bahn muss diesen Beitrag total dem Benützer gutschreiben.</p><p>Wir können nur hoffen, dass der Bundesrat und die Verwaltung unseren Hilferuf erhören und entsprechend handeln wird, aber wenn ich den Tiefschlag in Sachen Lötschbergbasistunnel unseres Herrn Blocher gegen die Romandie zur Kenntnis nehmen muss, fehlt mir der Glaube, dass unsere "Uesserschwyzer" uns noch helfen wollen.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung sowie Artikel 21 und Artikel 22 des Treibstoffzollgesetzes leistet der Bund Beiträge an den Transport begleiteter Motorfahrzeuge zu Tarifverbilligungen, die im verkehrs- und umweltpolitischen Interesse liegen.</p><p>Obwohl die Finanzierung der Beiträge durch zweckgebundene Treibstoffzolleinnahmen gewährleistet ist, liess sich der Bundesrat in der Anwendung der Bundesverfassung und der Gesetzesbestimmungen zunehmend von finanzpolitischen statt von verkehrs- und umweltpolitischen Ueberlegungen leiten, was nicht dem Sinn und Zweck der rechtlichen Grundlagen entspricht.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht:</p><p>1. ein Konzept zu erarbeiten, gemäss welchem Beiträge ausgerichtet werden, soweit die volle Eigenwirtschaftlichkeit bei verkehrs- und umweltpolitisch zweckmässigen Verladegebühren nicht erreicht wird;</p><p>2. die Verbilligungsbeiträge nicht in einer für alle Autoverladeeinrichtungen pauschalen Tunnelgebühr festzuhalten, sondern differenziert für die drei Verlademöglichkeiten Lötschberg, Furka und Albula festzulegen, da besonders infolge Verladefrequenzen grosse Unterschiede in bezug auf die Eigenwirtschaftlichkeit bestehen;</p><p>3. dem Parlament, die zu diesem Zwecke notwendigen Aenderungen der Ausführungsgesetzgebung zu unterbreiten.</p>
- Tarifverbilligung Autoverlad Lötschberg, Furka und Albula
Back to List