Aufnahme von Frauen-Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien
- ShortId
-
94.3557
- Id
-
19943557
- Updated
-
10.04.2024 09:14
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme von Frauen-Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zwei Jahre sind es her, dass in den Grossdemonstrationen vom 10. Dezember 1992 überall in der Schweiz Tausende von Frauen ein Ende von Krieg und Gewalt in Ex-Jugoslawien forderten und die offizielle Schweiz aufforderten, kriegstraumatisierten Frauen und Kindern grosszügig Asyl zu gewähren. Mit einem Appell gleichen Inhalts gelangten am 10. Dezember 1992 sämtliche National- und Ständerätinnen an den Bundesrat.</p><p>Noch im selben Monat reagierte damals der Bundesrat - wenn auch in bescheidenem Masse - auf den Druck und beschloss die Zulassung eines Kontingentes von 5000 Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien. Und seither?</p><p>- Vom Bund bzw. dem BFF wird inzwischen stillschweigend deklariert, dass dieses Kontingent - es ist nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft - nur per 1993 gültig gewesen sei. Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien haben heute sehr schwierige Aufnahmebedingungen, viele werden zurückgewiesen. Frauen, die eng mit den frauenspezifischen Flüchtlingsorganisationen im ehemaligen Jugoslawien zusammenarbeiten, wissen aber, für wie viele Flüchtlingsfrauen das Exil in Westeuropa inzwischen die (leider) einzige Perspektive darstellt.</p><p>- Frauen, die es bis in die Schweiz geschafft haben, finden hier kaum eine den Kriegstraumata adäquate, geschweige denn frauenspezifische Betreuung und sind weiteren Traumatisierungen ausgesetzt. Einzig einige private Initiativen helfen Flüchtlingsfrauen aus Ex-Jugoslawien, Selbstvertrauen und Würde wiederzufinden. Frauen dieser Initiativen sollen deshalb in die Planung und Realisierung solcher Projekte einbezogen werden.</p>
- <p>Zwischen 1992 und 1994 haben 19 799 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien Aufnahme in der Schweiz gefunden, sei es als anerkannte Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene. Davon sind 12 885 (65 Prozent) Frauen, Kinder und Jugendliche (Altersgrenze per Ende 1994: 18 Jahre). Dazu kommen 9855 Personen, denen als Folge der kriegerischen Ereignisse eine fremdenpolizeiliche Bewilligung erteilt wurde und welche sich Ende 1994 noch in der Schweiz aufgehalten haben (L-Bewilligungen "Aktion Bosnien"). Schliesslich waren per Ende 1994 insgesamt 7281 hängige Asylverfahren aus dem ehemaligen Jugoslawien zu verzeichnen.</p><p>Während der Bundesrat vorerst jede Aufnahmeaktion im Einzelfall bewilligt hat, wurde zur Sicherstellung des zeitgerechten Handelns das EJPD im Dezember 1992 vorsorglich dazu ermächtigt, im Winter 1992/93 bis zu 5000 weitere Kriegsvertriebene aufzunehmen. Im Frühjahr 1994 wurde dem EJPD ein neues vorsorgliches Kontingent von 700 Personen bewilligt. Obwohl bis anhin jedem Hilfsbegehren des UNHCR stattgegeben wurde, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft. Über gezielte Aktionen wurden insgesamt 4860 Personen (inkl. Familiennachzug) in der Schweiz aufgenommen. Schätzungsweise 70 Prozent davon sind Frauen, Kinder und Jugendliche.</p><p>Der Bundesrat hat im Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vom Mai 1991 u. a. auch die Ziele und Massnahmen zur Bewältigung von akuten Flüchtlingsströmen als Folge von Bürgerkriegen festgelegt (Ziff. 431.2 des Berichtes; 91.036). Er hat dabei das Hauptgewicht auf die Hilfe vor Ort gelegt. Aufnahmeaktionen kommen erst in zweiter Linie in Frage. Dementsprechend sind Aufnahmen im Rahmen der bewilligten Kontingente an klare, flüchtlingspolitische Grundsätze gebunden. Voraussetzung ist u. a., dass</p><p>- begründete Hilfsbegehren des UNHCR, des IKRK oder eines Erstaufnahmestaates vorliegen;</p><p>- Hilfe nur durch Aufnahme in einem Drittstaat geleistet werden kann;</p><p>- die Hilfe in erster Linie ehemaligen Kriegsgefangenen sowie Frauen und Kindern zugute kommt.</p><p>Die Forderung der Motionärin nach einer unverzüglichen Bewilligung eines neuen Kontingentes zur Durchführung einer frauenspezifischen Aufnahmeaktion beachtet weder das Primat der Hilfe vor Ort noch die Notwendigkeit der internationalen Koordination mit international tätigen Hilfsorganisationen oder anderen Aufnahmestaaten. Der Bundesrat ist nicht bereit, in Abweichung von diesen Grundsätzen eine isolierte Aufnahmeaktion durchzuführen, für welche überdies kein Begehren vorliegt. Vielmehr wird er weiterhin an seiner bisherigen Politik festhalten und nach Möglichkeit adäquate Hilfeleistungen in der Krisenregion unterstützen. Seit Ausbruch des Krieges im ehemaligen Jugoslawien hat die Schweiz über 119 Millionen Franken für die Hilfe eingesetzt. Es handelt sich dabei um die umfangreichste, je für eine einzige Krisenregion ausgerichtete humanitäre Hilfe. Als neuestes Beispiel sei die Unterstützung eines Programms der Internationalen Organisation für Migration erwähnt: Kriegsopfer aus Bosnien können in Kroatien medizinisch behandelt werden. Die Familienangehörigen können die Patienten begleiten; auch für ihre Unterbringung ist gesorgt. Würden dieselben Hilfeleistungen in der Schweiz erbracht, wäre mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen.</p><p>Zu den Forderungen nach frauenspezifischer Unterbringung und Betreuung ist festzuhalten, dass die Ausrichtung solcher Fürsorgeleistungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich in die Kompetenz der Kantone und Hilfswerke fällt. Zwischen diesen Leistungsträgern und dem Bund besteht im wesentlichen ein subventionsrechtliches Verhältnis. Damit hat der Bundesrat kaum direkten Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Unterbringung und Betreuung. Im übrigen verfügen die mit der Betreuung befassten Stellen aufgrund ihrer täglichen Arbeit über grosse Erfahrung im Umgang mit Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen beiderlei Geschlechts. Sie kennen deren Nöte und Bedürfnisse sehr genau und nehmen darauf Rücksicht. Bei einem grossen Teil des Betreuungspersonals handelt es sich um für die Sache der Flüchtlinge engagierte Frauen. Wo eine psychologische Betreuung medizinisch indiziert ist, wird diese vom Bund vergütet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Angesichts der schlechten Bedingungen der Flüchtlinge im ehemaligen Jugoslawien und der erneuten Verschärfung der Kriegshandlungen, die wiederum Tausende von Menschen zur Flucht zwingt, laden wir den Bundesrat ein, die folgenden Anliegen zu erfüllen:</p><p>- die unverzügliche Bewilligung eines neuen Kontingents insbesondere zur Aufnahme von Frauenflüchtlingen und ihrer Kinder durch den Bundesrat;</p><p>- die Bereitstellung frauenspezifischer, von Frauen betriebener und organisierter Unterkünfte und Betreuungsinfrastrukturen (entsprechende Angebote im Ausland haben sich bewährt);</p><p>- den Einbezug engagierter, im Flüchtlingsbereich erfahrener Frauen für die Planung und Realisierung solcher Angebote.</p>
- Aufnahme von Frauen-Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zwei Jahre sind es her, dass in den Grossdemonstrationen vom 10. Dezember 1992 überall in der Schweiz Tausende von Frauen ein Ende von Krieg und Gewalt in Ex-Jugoslawien forderten und die offizielle Schweiz aufforderten, kriegstraumatisierten Frauen und Kindern grosszügig Asyl zu gewähren. Mit einem Appell gleichen Inhalts gelangten am 10. Dezember 1992 sämtliche National- und Ständerätinnen an den Bundesrat.</p><p>Noch im selben Monat reagierte damals der Bundesrat - wenn auch in bescheidenem Masse - auf den Druck und beschloss die Zulassung eines Kontingentes von 5000 Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien. Und seither?</p><p>- Vom Bund bzw. dem BFF wird inzwischen stillschweigend deklariert, dass dieses Kontingent - es ist nicht einmal zur Hälfte ausgeschöpft - nur per 1993 gültig gewesen sei. Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien haben heute sehr schwierige Aufnahmebedingungen, viele werden zurückgewiesen. Frauen, die eng mit den frauenspezifischen Flüchtlingsorganisationen im ehemaligen Jugoslawien zusammenarbeiten, wissen aber, für wie viele Flüchtlingsfrauen das Exil in Westeuropa inzwischen die (leider) einzige Perspektive darstellt.</p><p>- Frauen, die es bis in die Schweiz geschafft haben, finden hier kaum eine den Kriegstraumata adäquate, geschweige denn frauenspezifische Betreuung und sind weiteren Traumatisierungen ausgesetzt. Einzig einige private Initiativen helfen Flüchtlingsfrauen aus Ex-Jugoslawien, Selbstvertrauen und Würde wiederzufinden. Frauen dieser Initiativen sollen deshalb in die Planung und Realisierung solcher Projekte einbezogen werden.</p>
- <p>Zwischen 1992 und 1994 haben 19 799 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien Aufnahme in der Schweiz gefunden, sei es als anerkannte Flüchtlinge oder als vorläufig Aufgenommene. Davon sind 12 885 (65 Prozent) Frauen, Kinder und Jugendliche (Altersgrenze per Ende 1994: 18 Jahre). Dazu kommen 9855 Personen, denen als Folge der kriegerischen Ereignisse eine fremdenpolizeiliche Bewilligung erteilt wurde und welche sich Ende 1994 noch in der Schweiz aufgehalten haben (L-Bewilligungen "Aktion Bosnien"). Schliesslich waren per Ende 1994 insgesamt 7281 hängige Asylverfahren aus dem ehemaligen Jugoslawien zu verzeichnen.</p><p>Während der Bundesrat vorerst jede Aufnahmeaktion im Einzelfall bewilligt hat, wurde zur Sicherstellung des zeitgerechten Handelns das EJPD im Dezember 1992 vorsorglich dazu ermächtigt, im Winter 1992/93 bis zu 5000 weitere Kriegsvertriebene aufzunehmen. Im Frühjahr 1994 wurde dem EJPD ein neues vorsorgliches Kontingent von 700 Personen bewilligt. Obwohl bis anhin jedem Hilfsbegehren des UNHCR stattgegeben wurde, ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft. Über gezielte Aktionen wurden insgesamt 4860 Personen (inkl. Familiennachzug) in der Schweiz aufgenommen. Schätzungsweise 70 Prozent davon sind Frauen, Kinder und Jugendliche.</p><p>Der Bundesrat hat im Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vom Mai 1991 u. a. auch die Ziele und Massnahmen zur Bewältigung von akuten Flüchtlingsströmen als Folge von Bürgerkriegen festgelegt (Ziff. 431.2 des Berichtes; 91.036). Er hat dabei das Hauptgewicht auf die Hilfe vor Ort gelegt. Aufnahmeaktionen kommen erst in zweiter Linie in Frage. Dementsprechend sind Aufnahmen im Rahmen der bewilligten Kontingente an klare, flüchtlingspolitische Grundsätze gebunden. Voraussetzung ist u. a., dass</p><p>- begründete Hilfsbegehren des UNHCR, des IKRK oder eines Erstaufnahmestaates vorliegen;</p><p>- Hilfe nur durch Aufnahme in einem Drittstaat geleistet werden kann;</p><p>- die Hilfe in erster Linie ehemaligen Kriegsgefangenen sowie Frauen und Kindern zugute kommt.</p><p>Die Forderung der Motionärin nach einer unverzüglichen Bewilligung eines neuen Kontingentes zur Durchführung einer frauenspezifischen Aufnahmeaktion beachtet weder das Primat der Hilfe vor Ort noch die Notwendigkeit der internationalen Koordination mit international tätigen Hilfsorganisationen oder anderen Aufnahmestaaten. Der Bundesrat ist nicht bereit, in Abweichung von diesen Grundsätzen eine isolierte Aufnahmeaktion durchzuführen, für welche überdies kein Begehren vorliegt. Vielmehr wird er weiterhin an seiner bisherigen Politik festhalten und nach Möglichkeit adäquate Hilfeleistungen in der Krisenregion unterstützen. Seit Ausbruch des Krieges im ehemaligen Jugoslawien hat die Schweiz über 119 Millionen Franken für die Hilfe eingesetzt. Es handelt sich dabei um die umfangreichste, je für eine einzige Krisenregion ausgerichtete humanitäre Hilfe. Als neuestes Beispiel sei die Unterstützung eines Programms der Internationalen Organisation für Migration erwähnt: Kriegsopfer aus Bosnien können in Kroatien medizinisch behandelt werden. Die Familienangehörigen können die Patienten begleiten; auch für ihre Unterbringung ist gesorgt. Würden dieselben Hilfeleistungen in der Schweiz erbracht, wäre mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen.</p><p>Zu den Forderungen nach frauenspezifischer Unterbringung und Betreuung ist festzuhalten, dass die Ausrichtung solcher Fürsorgeleistungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich in die Kompetenz der Kantone und Hilfswerke fällt. Zwischen diesen Leistungsträgern und dem Bund besteht im wesentlichen ein subventionsrechtliches Verhältnis. Damit hat der Bundesrat kaum direkten Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Unterbringung und Betreuung. Im übrigen verfügen die mit der Betreuung befassten Stellen aufgrund ihrer täglichen Arbeit über grosse Erfahrung im Umgang mit Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen beiderlei Geschlechts. Sie kennen deren Nöte und Bedürfnisse sehr genau und nehmen darauf Rücksicht. Bei einem grossen Teil des Betreuungspersonals handelt es sich um für die Sache der Flüchtlinge engagierte Frauen. Wo eine psychologische Betreuung medizinisch indiziert ist, wird diese vom Bund vergütet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Angesichts der schlechten Bedingungen der Flüchtlinge im ehemaligen Jugoslawien und der erneuten Verschärfung der Kriegshandlungen, die wiederum Tausende von Menschen zur Flucht zwingt, laden wir den Bundesrat ein, die folgenden Anliegen zu erfüllen:</p><p>- die unverzügliche Bewilligung eines neuen Kontingents insbesondere zur Aufnahme von Frauenflüchtlingen und ihrer Kinder durch den Bundesrat;</p><p>- die Bereitstellung frauenspezifischer, von Frauen betriebener und organisierter Unterkünfte und Betreuungsinfrastrukturen (entsprechende Angebote im Ausland haben sich bewährt);</p><p>- den Einbezug engagierter, im Flüchtlingsbereich erfahrener Frauen für die Planung und Realisierung solcher Angebote.</p>
- Aufnahme von Frauen-Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien
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