Neue Stellen und Ausgaben. Uebersicht

ShortId
94.3559
Id
19943559
Updated
25.06.2025 02:08
Language
de
Title
Neue Stellen und Ausgaben. Uebersicht
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Führung der Finanzen des Bundes setzt eine Gesamtschau voraus, die durch die Arbeitsweise des Parlamentes sehr erschwert wird. Dem Parlament werden die Texte spät und in ungeordneter Reihenfolge zugestellt. Die Papierflut ist beträchtlich. All dies behindert den Überblick über die Konsequenzen der Entscheide. Es ist beinahe unmöglich, Sparmassnahmen zu fordern oder gar zu realisieren, wenn man sich über die konkreten Auswirkungen der getroffenen oder zu treffenden Entscheide keine Vorstellung mehr machen kann.</p>
  • <p>Bei der Erarbeitung von Botschaften und Berichten mit finanziellen und personellen Auswirkungen strebt der Bundesrat eine möglichst transparente Darstellungsweise an, was in Zeiten knapper Bundesfinanzen besonders bedeutungsvoll ist. Auch bemüht er sich, dem Parlament die für die Führung der Bundesfinanzen notwendigen Entscheidgrundlagen rechtzeitig und in möglichst umfassender Weise zur Verfügung zu stellen.</p><p>Gemäss Artikel 43 Absatz 3 Buchstabe a des Geschäftsverkehrsgesetzes sind in allen Botschaften und Berichten in einem speziellen Kapitel die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund darzustellen. Ein hoher Stellenwert kommt dabei der Aussage zu, ob und inwieweit die neuen Personal-, Investitions- bzw. Betriebsausgaben im jeweils aktuellen Finanzplan berücksichtigt sind.</p><p>Auf Grund einer Intervention der Finanzkommission des Ständerates ist das EFD beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit den Departementen und der BK ein Rundschreiben auszuarbeiten mit dem Ziel, mittels detaillierter Darstellung der ressourcenmässigen Auswirkungen (Finanzen, Personal, Räume) die Transparenz der Botschaften an die eidgenössischen Räte zu verbessern.</p><p>Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Erarbeitung der drei Sanierungsbotschaften 1992, 1993 und 1994. Basierend auf der jeweiligen finanzpolitischen Ausgangslage gelangten vorerst die beantragten Sanierungsmassnahmen in einer Gesamtschau zur Darstellung. Erst danach wurden die einzelnen Sparvorschläge bzw. Einnahmenverbesserungen abgehandelt und begründet. Ein solches Vorgehen erleichtert die Arbeitsweise des Parlamentes und verschafft den notwendigen Überblick über die Konsequenzen der Entscheide.</p><p>Angesichts dieser Sachlage erübrigt sich nach Auffassung des Bundesrates, jeweils bei jeder Session eine Liste - wie dies von der liberalen Fraktion gefordert wird - über alle neuen Stellen und sämtliche neuen Investitions- und/oder Betriebsausgaben zu erstellen und diese laufend zu ergänzen. Dies hätte einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand mit zusätzlichen Kosten zur Folge und würde zu einer weiteren Papierflut beitragen. Zudem erfährt die Traktandenliste der in einer Session zu behandelnden Geschäfte immer wieder nicht voraussehbare Änderungen, so dass die Aufrechterhaltung der Aktualität einer solchen Liste nur schwer sicherzustellen wäre.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt die liberale Fraktion, dass zu Beginn jeder Session eine Liste erstellt wird über alle neuen Stellen und sämtliche neuen Investitions- und/oder Betriebsausgaben, die mit den für die Session traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen. Diese Liste soll dem Verlauf der Sessionsgeschäfte entsprechend nachgeführt werden.</p>
  • Neue Stellen und Ausgaben. Uebersicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Führung der Finanzen des Bundes setzt eine Gesamtschau voraus, die durch die Arbeitsweise des Parlamentes sehr erschwert wird. Dem Parlament werden die Texte spät und in ungeordneter Reihenfolge zugestellt. Die Papierflut ist beträchtlich. All dies behindert den Überblick über die Konsequenzen der Entscheide. Es ist beinahe unmöglich, Sparmassnahmen zu fordern oder gar zu realisieren, wenn man sich über die konkreten Auswirkungen der getroffenen oder zu treffenden Entscheide keine Vorstellung mehr machen kann.</p>
    • <p>Bei der Erarbeitung von Botschaften und Berichten mit finanziellen und personellen Auswirkungen strebt der Bundesrat eine möglichst transparente Darstellungsweise an, was in Zeiten knapper Bundesfinanzen besonders bedeutungsvoll ist. Auch bemüht er sich, dem Parlament die für die Führung der Bundesfinanzen notwendigen Entscheidgrundlagen rechtzeitig und in möglichst umfassender Weise zur Verfügung zu stellen.</p><p>Gemäss Artikel 43 Absatz 3 Buchstabe a des Geschäftsverkehrsgesetzes sind in allen Botschaften und Berichten in einem speziellen Kapitel die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund darzustellen. Ein hoher Stellenwert kommt dabei der Aussage zu, ob und inwieweit die neuen Personal-, Investitions- bzw. Betriebsausgaben im jeweils aktuellen Finanzplan berücksichtigt sind.</p><p>Auf Grund einer Intervention der Finanzkommission des Ständerates ist das EFD beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit den Departementen und der BK ein Rundschreiben auszuarbeiten mit dem Ziel, mittels detaillierter Darstellung der ressourcenmässigen Auswirkungen (Finanzen, Personal, Räume) die Transparenz der Botschaften an die eidgenössischen Räte zu verbessern.</p><p>Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Erarbeitung der drei Sanierungsbotschaften 1992, 1993 und 1994. Basierend auf der jeweiligen finanzpolitischen Ausgangslage gelangten vorerst die beantragten Sanierungsmassnahmen in einer Gesamtschau zur Darstellung. Erst danach wurden die einzelnen Sparvorschläge bzw. Einnahmenverbesserungen abgehandelt und begründet. Ein solches Vorgehen erleichtert die Arbeitsweise des Parlamentes und verschafft den notwendigen Überblick über die Konsequenzen der Entscheide.</p><p>Angesichts dieser Sachlage erübrigt sich nach Auffassung des Bundesrates, jeweils bei jeder Session eine Liste - wie dies von der liberalen Fraktion gefordert wird - über alle neuen Stellen und sämtliche neuen Investitions- und/oder Betriebsausgaben zu erstellen und diese laufend zu ergänzen. Dies hätte einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand mit zusätzlichen Kosten zur Folge und würde zu einer weiteren Papierflut beitragen. Zudem erfährt die Traktandenliste der in einer Session zu behandelnden Geschäfte immer wieder nicht voraussehbare Änderungen, so dass die Aufrechterhaltung der Aktualität einer solchen Liste nur schwer sicherzustellen wäre.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt die liberale Fraktion, dass zu Beginn jeder Session eine Liste erstellt wird über alle neuen Stellen und sämtliche neuen Investitions- und/oder Betriebsausgaben, die mit den für die Session traktandierten Geschäften in Zusammenhang stehen. Diese Liste soll dem Verlauf der Sessionsgeschäfte entsprechend nachgeführt werden.</p>
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