Militärflugplätze. Nutzung von Anlagen und Gebäuden

ShortId
94.3563
Id
19943563
Updated
10.04.2024 12:06
Language
de
Title
Militärflugplätze. Nutzung von Anlagen und Gebäuden
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der "Armee 95" werden auch Militärflugplätze aufgehoben, weil die Flugwaffe kleiner wird. Selbst wenn die Flugplätze nur stillgelegt und für Notfälle in Reserve behalten würden, müssten grössere Anlageteile laufend unterhalten und an die Bedürfnisse des modernen Militärflugbetriebes angepasst werden, was hohe Kosten verursachen würde.</p><p>Mit der Einstellung des militärischen Flugbetriebes fällt zwar die Zweckbestimmung des Militärflugplatzes als Infrastruktur für die Flugwaffe dahin. Er verliert damit aber nicht zwangsläufig jede Bedeutung für die Landesverteidigung oder für andere im Bundesinteresse liegende Aufgaben. Die Armee wird vorerst noch von Fall zu Fall festzulegen haben, welche Anlagen oder Anlageteile sie weiterhin für andere militärische Zwecke benötigt. Der Bundesrat wird dann in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen zu entscheiden haben, welche zivile Nutzung für die übrigen Anlagen den jeweiligen im Spiele stehenden Interessen am besten dient. Denkbar ist durchaus, dass der Bund weiterhin Eigentümer der Anlage bleibt. Der neue Nutzer wird dann aber, wie der Interpellant richtig bemerkt, für den gesamten Unterhalt aufkommen müssen.</p><p>2. Der vom Bundesrat im Rahmen seiner Raumordnungspolitik in Auftrag gegebene nationale Sachplan "Infrastruktur der Luftfahrt" (Flugplatzkonzept) wird auch Aussagen über die Weiterverwendung von Militärflugplätzen durch die Zivilluftfahrt enthalten. Vor Verabschiedung dieses Sachplans wird kein Militärflugplatz liquidiert.</p><p>3. Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe, in der auch die militärischen Stellen vertreten sind, mit der Ausarbeitung eines Entwurfes des Flugplatzkonzepts beauftragt. Die Koordination ist somit sichergestellt.</p>
  • <p>Die von der Flugwaffe in Zukunft nicht mehr benutzten Militärflugplätze können weiterhin aviatischen und/oder kombiniert mit nicht aviatischen Zwecken dienen. Es sind deshalb Lösungen zu treffen, um diese Interessen zu berücksichtigen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es nicht im Interesse des Bundes, solche Anlagen für Notfälle im Eigentum zu behalten und für zivile Aktivitäten zu öffnen, wenn die Benützer für die gesamten Kosten und den Unterhalt, wie z. B. in Saanen, aufkommen?</p><p>2. Vom Bundesrat wurde in Anbetracht des revidierten Luftfahrtgesetzes das eidgenössische Flugplatzkonzept in Auftrag gegeben. Ist es deshalb nicht verfrüht, wenn anscheinend das Liquidationsverfahren der Militärflugplätze bereits eingeleitet wurde?</p><p>3. Welche Koordinationsmassnahmen wurden getroffen, und wer entscheidet über die künftige Nutzung der betroffenen Flugplätze?</p>
  • Militärflugplätze. Nutzung von Anlagen und Gebäuden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der "Armee 95" werden auch Militärflugplätze aufgehoben, weil die Flugwaffe kleiner wird. Selbst wenn die Flugplätze nur stillgelegt und für Notfälle in Reserve behalten würden, müssten grössere Anlageteile laufend unterhalten und an die Bedürfnisse des modernen Militärflugbetriebes angepasst werden, was hohe Kosten verursachen würde.</p><p>Mit der Einstellung des militärischen Flugbetriebes fällt zwar die Zweckbestimmung des Militärflugplatzes als Infrastruktur für die Flugwaffe dahin. Er verliert damit aber nicht zwangsläufig jede Bedeutung für die Landesverteidigung oder für andere im Bundesinteresse liegende Aufgaben. Die Armee wird vorerst noch von Fall zu Fall festzulegen haben, welche Anlagen oder Anlageteile sie weiterhin für andere militärische Zwecke benötigt. Der Bundesrat wird dann in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen zu entscheiden haben, welche zivile Nutzung für die übrigen Anlagen den jeweiligen im Spiele stehenden Interessen am besten dient. Denkbar ist durchaus, dass der Bund weiterhin Eigentümer der Anlage bleibt. Der neue Nutzer wird dann aber, wie der Interpellant richtig bemerkt, für den gesamten Unterhalt aufkommen müssen.</p><p>2. Der vom Bundesrat im Rahmen seiner Raumordnungspolitik in Auftrag gegebene nationale Sachplan "Infrastruktur der Luftfahrt" (Flugplatzkonzept) wird auch Aussagen über die Weiterverwendung von Militärflugplätzen durch die Zivilluftfahrt enthalten. Vor Verabschiedung dieses Sachplans wird kein Militärflugplatz liquidiert.</p><p>3. Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe, in der auch die militärischen Stellen vertreten sind, mit der Ausarbeitung eines Entwurfes des Flugplatzkonzepts beauftragt. Die Koordination ist somit sichergestellt.</p>
    • <p>Die von der Flugwaffe in Zukunft nicht mehr benutzten Militärflugplätze können weiterhin aviatischen und/oder kombiniert mit nicht aviatischen Zwecken dienen. Es sind deshalb Lösungen zu treffen, um diese Interessen zu berücksichtigen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es nicht im Interesse des Bundes, solche Anlagen für Notfälle im Eigentum zu behalten und für zivile Aktivitäten zu öffnen, wenn die Benützer für die gesamten Kosten und den Unterhalt, wie z. B. in Saanen, aufkommen?</p><p>2. Vom Bundesrat wurde in Anbetracht des revidierten Luftfahrtgesetzes das eidgenössische Flugplatzkonzept in Auftrag gegeben. Ist es deshalb nicht verfrüht, wenn anscheinend das Liquidationsverfahren der Militärflugplätze bereits eingeleitet wurde?</p><p>3. Welche Koordinationsmassnahmen wurden getroffen, und wer entscheidet über die künftige Nutzung der betroffenen Flugplätze?</p>
    • Militärflugplätze. Nutzung von Anlagen und Gebäuden

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