Radio und regionales Liedgut
- ShortId
-
94.3575
- Id
-
19943575
- Updated
-
10.04.2024 11:45
- Language
-
de
- Title
-
Radio und regionales Liedgut
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angesichts der Tatsache, dass schweizerische Radioveranstalter im Schnitt etwa zwei Drittel ihrer Sendezeit mit Musik bestreiten, müssten diese Stationen nach dem Willen des Motionärs künftig rund 7 Stunden Musik aus ihrer Region senden. Es ist äusserst fraglich, ob das regionale Musikschaffen in der Schweiz ausreicht, um diese Quote zu erfüllen. Wahrscheinlicher ist, dass einheimische Musikwerke häufig wiederholt würden und sich ein erheblicher Teil des Publikums von schweizerischen Programmen abwenden und zu ausländischen Sendern wechseln würde. Abgesehen von den negativen Folgen für die betroffenen Radios, ist zu befürchten, dass sich die vom Motionär geforderten Massnahmen gerade mit Blick auf das verfolgte Ziel der Förderung des einheimischen Musikschaffens als kontraproduktiv erweisen könnten. Ausserdem stünde die geforderte Quote mit der Zielsetzung verschiedener internationaler Übereinkommen in Widerspruch. Dies könnte zum Beispiel die Verhandlungsposition der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO (ehemals Gatt) erschweren.</p><p>Vergleiche mit ausländischen Beispielen sind nur bedingt zulässig. Wohl tritt 1996 für französische Radios eine Regelung in Kraft, die mit der vom Motionär geforderten praktisch identisch ist. Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass in Frankreich nicht 40 Prozent regionale Musik, sondern französischsprachige Musik gefordert wird. Für die französischsprachigen Radiostationen in Kanada gilt sogar eine Quote von 65 Prozent, aber auch diese bezieht sich auf französischsprachige Musik.</p><p>Das regionale Musikschaffen hat bereits heute seinen festen Platz in den schweizerischen Radioprogrammen. Namentlich die SRG widmet einen beachtlichen Anteil ihrer Musiksendezeit dem populären Musikleben in der Schweiz und verwendet sich in verschiedener Form für die einheimische Produktion (Radioorchester, Finanzierung zahlreicher Eigenproduktionen und Musikveranstaltungen). Dasselbe gilt im allgemeinen auch für die Lokalradios, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten gleichfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zur Förderung lokaler Kultur leisten.</p><p>Mit Verboten oder Auflagen kann nach Meinung des Bundesrates das vom Motionär angestrebte Ziel nicht erreicht werden. Geeigneter dafür sind Anreize, vor allem finanzieller Natur. Dieser Weg wird beispielsweise beim Gebührensplitting bereits seit zwei Jahren beschritten, indem die regelmässige Ausstrahlung von Sendungen zur lokalen oder regionalen Kultur den Lokalradios einen höheren Gebührenanteil einbringt. Es ist geplant, das Vergabesystem in dieser Richtung auszubauen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zur Förderung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer eigenständigen Musikkultur in den verschiedenen Sprachregionen eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach für die Radioprogramme eine Quote für regionales Liedgut festgelegt wird. Mit der Änderung soll angestrebt werden, dass das regionale Liedgut mindestens 40 Prozent der musikalischen Werke ausmacht, die von Autoren oder Künstlern der betreffenden Sprachregion geschaffen oder interpretiert werden. Zumindest die Hälfte davon soll von neuen Talenten oder aus neuen Produktionen stammen und zu günstigen Sendezeiten ausgestrahlt werden.</p><p>Zudem ersuche ich den Bundesrat, in seine Stellungnahme die Erfahrungen der kanadischen Radiosender französischer Sprache einzubeziehen. Diese Sender haben dazu beigetragen, die Schallplattenindustrie zu stärken, eine lebendige lokale Kultur zu erhalten und die Existenz der regionalen Autoren und Komponisten zu sichern.</p>
- Radio und regionales Liedgut
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Angesichts der Tatsache, dass schweizerische Radioveranstalter im Schnitt etwa zwei Drittel ihrer Sendezeit mit Musik bestreiten, müssten diese Stationen nach dem Willen des Motionärs künftig rund 7 Stunden Musik aus ihrer Region senden. Es ist äusserst fraglich, ob das regionale Musikschaffen in der Schweiz ausreicht, um diese Quote zu erfüllen. Wahrscheinlicher ist, dass einheimische Musikwerke häufig wiederholt würden und sich ein erheblicher Teil des Publikums von schweizerischen Programmen abwenden und zu ausländischen Sendern wechseln würde. Abgesehen von den negativen Folgen für die betroffenen Radios, ist zu befürchten, dass sich die vom Motionär geforderten Massnahmen gerade mit Blick auf das verfolgte Ziel der Förderung des einheimischen Musikschaffens als kontraproduktiv erweisen könnten. Ausserdem stünde die geforderte Quote mit der Zielsetzung verschiedener internationaler Übereinkommen in Widerspruch. Dies könnte zum Beispiel die Verhandlungsposition der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO (ehemals Gatt) erschweren.</p><p>Vergleiche mit ausländischen Beispielen sind nur bedingt zulässig. Wohl tritt 1996 für französische Radios eine Regelung in Kraft, die mit der vom Motionär geforderten praktisch identisch ist. Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass in Frankreich nicht 40 Prozent regionale Musik, sondern französischsprachige Musik gefordert wird. Für die französischsprachigen Radiostationen in Kanada gilt sogar eine Quote von 65 Prozent, aber auch diese bezieht sich auf französischsprachige Musik.</p><p>Das regionale Musikschaffen hat bereits heute seinen festen Platz in den schweizerischen Radioprogrammen. Namentlich die SRG widmet einen beachtlichen Anteil ihrer Musiksendezeit dem populären Musikleben in der Schweiz und verwendet sich in verschiedener Form für die einheimische Produktion (Radioorchester, Finanzierung zahlreicher Eigenproduktionen und Musikveranstaltungen). Dasselbe gilt im allgemeinen auch für die Lokalradios, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten gleichfalls einen nicht unerheblichen Beitrag zur Förderung lokaler Kultur leisten.</p><p>Mit Verboten oder Auflagen kann nach Meinung des Bundesrates das vom Motionär angestrebte Ziel nicht erreicht werden. Geeigneter dafür sind Anreize, vor allem finanzieller Natur. Dieser Weg wird beispielsweise beim Gebührensplitting bereits seit zwei Jahren beschritten, indem die regelmässige Ausstrahlung von Sendungen zur lokalen oder regionalen Kultur den Lokalradios einen höheren Gebührenanteil einbringt. Es ist geplant, das Vergabesystem in dieser Richtung auszubauen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zur Förderung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer eigenständigen Musikkultur in den verschiedenen Sprachregionen eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach für die Radioprogramme eine Quote für regionales Liedgut festgelegt wird. Mit der Änderung soll angestrebt werden, dass das regionale Liedgut mindestens 40 Prozent der musikalischen Werke ausmacht, die von Autoren oder Künstlern der betreffenden Sprachregion geschaffen oder interpretiert werden. Zumindest die Hälfte davon soll von neuen Talenten oder aus neuen Produktionen stammen und zu günstigen Sendezeiten ausgestrahlt werden.</p><p>Zudem ersuche ich den Bundesrat, in seine Stellungnahme die Erfahrungen der kanadischen Radiosender französischer Sprache einzubeziehen. Diese Sender haben dazu beigetragen, die Schallplattenindustrie zu stärken, eine lebendige lokale Kultur zu erhalten und die Existenz der regionalen Autoren und Komponisten zu sichern.</p>
- Radio und regionales Liedgut
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