Besitz von Kinderpornographie. Verbot
- ShortId
-
95.405
- Id
-
19950405
- Updated
-
10.04.2024 18:33
- Language
-
de
- Title
-
Besitz von Kinderpornographie. Verbot
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Strafrecht;Kind;strafbare Handlung;Pornographie;Besitz
- 1
-
- L04K01010210, Pornographie
- L05K0107010205, Kind
- L04K05070101, Besitz
- L04K05010201, strafbare Handlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seinem Bericht an die Menschenrechtskommission der Uno 1992 stellt der Uno-Sonderberichterstatter Vitit Munatarbborn fest, dass der Konsum von Kinderpornographie in den industrialisierten Ländern erschreckend zugenommen hat. In Deutschland bedienen sich mindestens 30 000 Kunden auf einem Markt, der jährlich 500 Millionen Mark umsetzt. In den USA wird ein Drittel des 3-Milliarden-Umsatzes im Pornogeschäft mit Kinderpornos erzielt. Die Schweiz verfügt über keine konkreten Zahlen. Sicher ist nur: Es gibt auch hier Tausende von Kunden, und das Geschäft Kinderpornographie macht Millionenumsätze.</p><p>Den Markt mit Kinderpornos vergleichen Expertinnen und Experten immer wieder mit dem Drogenmarkt: Herstellung und Vertrieb sind geheim, der Verkauf findet hier wie dort über mehr oder weniger getarnte Kontakte statt. Doch das Gesetz behandelt Kinderpornos und Drogen nicht gleich. Besitz und Konsum von harten Drogen sind unter Strafe gestellt, obwohl der Konsument mit der Einnahme der Droge letztlich nur sich selber schädigt. Nicht bestraft werden können hingegen Besitz und Konsum von Kinderpornos, obwohl die Bilder nur durch massivste Menschenrechtsverletzungen an den Schwächsten unserer Gesellschaft zustande kommen konnten. Diese Rechtslage ist stossend. Die vorliegende Parlamentarische Initiative will deshalb Artikel 197 StGB (Pornographie) erweitern, damit auch der Besitz von Kinderpornographie geahndet werden kann.</p><p>Die Mehrheit des in der Schweiz angebotenen Materials wird importiert. Es sind auch Videos und Fotos konfisziert worden, die nachweisbar in der Schweiz hergestellt worden sind. Allerdings werden die meisten lokal hergestellten Filme zwecks Tarnung sofort ins Ausland verschoben. Mehrheitlich sind es Väter, die ihre eigenen Kinder vor die Kamera holen. Kinder werden auch für Dreharbeiten ausgeliehen. Die Verwendung von Kinderpornographie ist ein wesentlicher Faktor bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Es liegen Untersuchungen vor, die belegen, dass Täter in der Regel Pornos zur Desensibilisierung der Opfer einsetzen. Die sexuelle Ausbeutung wird für "normal" erklärt, indem Kindern Kinderpornos gezeigt werden.</p><p>Die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie wird von der Uno-Menschenrechtskommission als wichtige gesetzgeberische Massnahme gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit empfohlen. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar u. a. in Grossbritannien, in den Niederlanden und in Dänemark (Stand 1993). 1993 lagen in Deutschland und in Österreich entsprechende Gesetzentwürfe vor.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Der Besitz von Kinderpornographie ist zu verbieten.</p>
- Besitz von Kinderpornographie. Verbot
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seinem Bericht an die Menschenrechtskommission der Uno 1992 stellt der Uno-Sonderberichterstatter Vitit Munatarbborn fest, dass der Konsum von Kinderpornographie in den industrialisierten Ländern erschreckend zugenommen hat. In Deutschland bedienen sich mindestens 30 000 Kunden auf einem Markt, der jährlich 500 Millionen Mark umsetzt. In den USA wird ein Drittel des 3-Milliarden-Umsatzes im Pornogeschäft mit Kinderpornos erzielt. Die Schweiz verfügt über keine konkreten Zahlen. Sicher ist nur: Es gibt auch hier Tausende von Kunden, und das Geschäft Kinderpornographie macht Millionenumsätze.</p><p>Den Markt mit Kinderpornos vergleichen Expertinnen und Experten immer wieder mit dem Drogenmarkt: Herstellung und Vertrieb sind geheim, der Verkauf findet hier wie dort über mehr oder weniger getarnte Kontakte statt. Doch das Gesetz behandelt Kinderpornos und Drogen nicht gleich. Besitz und Konsum von harten Drogen sind unter Strafe gestellt, obwohl der Konsument mit der Einnahme der Droge letztlich nur sich selber schädigt. Nicht bestraft werden können hingegen Besitz und Konsum von Kinderpornos, obwohl die Bilder nur durch massivste Menschenrechtsverletzungen an den Schwächsten unserer Gesellschaft zustande kommen konnten. Diese Rechtslage ist stossend. Die vorliegende Parlamentarische Initiative will deshalb Artikel 197 StGB (Pornographie) erweitern, damit auch der Besitz von Kinderpornographie geahndet werden kann.</p><p>Die Mehrheit des in der Schweiz angebotenen Materials wird importiert. Es sind auch Videos und Fotos konfisziert worden, die nachweisbar in der Schweiz hergestellt worden sind. Allerdings werden die meisten lokal hergestellten Filme zwecks Tarnung sofort ins Ausland verschoben. Mehrheitlich sind es Väter, die ihre eigenen Kinder vor die Kamera holen. Kinder werden auch für Dreharbeiten ausgeliehen. Die Verwendung von Kinderpornographie ist ein wesentlicher Faktor bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Es liegen Untersuchungen vor, die belegen, dass Täter in der Regel Pornos zur Desensibilisierung der Opfer einsetzen. Die sexuelle Ausbeutung wird für "normal" erklärt, indem Kindern Kinderpornos gezeigt werden.</p><p>Die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie wird von der Uno-Menschenrechtskommission als wichtige gesetzgeberische Massnahme gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit empfohlen. Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar u. a. in Grossbritannien, in den Niederlanden und in Dänemark (Stand 1993). 1993 lagen in Deutschland und in Österreich entsprechende Gesetzentwürfe vor.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Der Besitz von Kinderpornographie ist zu verbieten.</p>
- Besitz von Kinderpornographie. Verbot
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