Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter

ShortId
95.410
Id
19950410
Updated
10.04.2024 09:00
Language
de
Title
Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatsschutz;freie Schlagwörter: DDR;freie Schlagwörter: Spionage;freie Schlagwörter: Staatspolitik;Geschichtswissenschaft;Expertenkommission;Deutsche Demokratische Republik;politische Partei (speziell);Expertise;Nachrichtendienst;PdAdS
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0301010501, Deutsche Demokratische Republik
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L03K080503, politische Partei (speziell)
  • L04K08050312, PdAdS
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während Jahrzehnten ging von der ehemaligen DDR und deren Regime eine ausgeprägte Spionagetätigkeit aus. Im Inland wie im Ausland wurden Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen systematisch bespitzelt. Ebenso wurde der internationale Terrorismus durch die DDR gedeckt und unterstützt. Federführend war dabei insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit, besser bekannt unter dem Namen Stasi. Die Aktivitäten der Stasi erstreckten sich auch auf die Schweiz. Auch unser Land war Ziel von Bespitzelungen und Einflussversuchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Netz von Beziehungen zu einzelnen Personen, Organisationen und Firmen in der Schweiz bestanden hat.</p><p>Seit dem Fall der Berliner Mauer konnten Archive und andere Quellen der ehemaligen DDR nach und nach erschlossen werden. Es bestehen heute vielfache Möglichkeiten, Licht ins bisher bestehende Dunkel der Machenschaften der Stasi zu bringen. Es ist für die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte, aber auch um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, von grosser Bedeutung, dass die Schweiz Untersuchungen in diesem Bereich einleitet und Erkenntnisse aus dieser Periode zieht. Es wäre nicht einzusehen, weshalb hier andere Massstäbe angesetzt werden sollten als beispielsweise bei der so genannten Fichenaffäre. Auch im Zusammenhang mit den Stasi-Aktivitäten sind deshalb unverzüglich eine gründliche Untersuchung und Aufarbeitung der vorhandenen Tatsachen angezeigt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/"Stasi") der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Schweiz.</p><p>Durch diesen Sonderbeauftragten bzw. dessen Behörde sind insbesondere zu untersuchen:</p><p>- die Tätigkeit von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern für das MfS als so genannte informelle Mitarbeiter (IM) oder Agenten;</p><p>- die Rolle von in der Schweiz domizilierten Firmen im Zusammenhang mit MfS-Aktivitäten in der Schweiz; die Beteiligung von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern an solchen Firmen;</p><p>- die Beeinflussung und Unterwanderung politischer Parteien und anderer Interessenorganisationen in der Schweiz durch das MfS bzw. deren personelle und finanzielle Beziehungen zur ehemaligen DDR und zu anderen Ostblockstaaten;</p><p>- die Bespitzelung, Bedrohung und Beeinflussung kirchlicher Organisationen und religiöser Vereinigungen in der Schweiz durch das MfS;</p><p>- nachrichtendienstliche Tätigkeiten des MfS gegen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft; die Tauglichkeit der schweizerischen Abwehrmassnahmen gegen solche ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten.</p><p>Der Sonderbeauftragte hat die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit umfassend über seine Erkenntnisse und Massnahmen zu orientieren.</p>
  • Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19973606
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während Jahrzehnten ging von der ehemaligen DDR und deren Regime eine ausgeprägte Spionagetätigkeit aus. Im Inland wie im Ausland wurden Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen systematisch bespitzelt. Ebenso wurde der internationale Terrorismus durch die DDR gedeckt und unterstützt. Federführend war dabei insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit, besser bekannt unter dem Namen Stasi. Die Aktivitäten der Stasi erstreckten sich auch auf die Schweiz. Auch unser Land war Ziel von Bespitzelungen und Einflussversuchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Netz von Beziehungen zu einzelnen Personen, Organisationen und Firmen in der Schweiz bestanden hat.</p><p>Seit dem Fall der Berliner Mauer konnten Archive und andere Quellen der ehemaligen DDR nach und nach erschlossen werden. Es bestehen heute vielfache Möglichkeiten, Licht ins bisher bestehende Dunkel der Machenschaften der Stasi zu bringen. Es ist für die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte, aber auch um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, von grosser Bedeutung, dass die Schweiz Untersuchungen in diesem Bereich einleitet und Erkenntnisse aus dieser Periode zieht. Es wäre nicht einzusehen, weshalb hier andere Massstäbe angesetzt werden sollten als beispielsweise bei der so genannten Fichenaffäre. Auch im Zusammenhang mit den Stasi-Aktivitäten sind deshalb unverzüglich eine gründliche Untersuchung und Aufarbeitung der vorhandenen Tatsachen angezeigt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/"Stasi") der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Schweiz.</p><p>Durch diesen Sonderbeauftragten bzw. dessen Behörde sind insbesondere zu untersuchen:</p><p>- die Tätigkeit von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern für das MfS als so genannte informelle Mitarbeiter (IM) oder Agenten;</p><p>- die Rolle von in der Schweiz domizilierten Firmen im Zusammenhang mit MfS-Aktivitäten in der Schweiz; die Beteiligung von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern an solchen Firmen;</p><p>- die Beeinflussung und Unterwanderung politischer Parteien und anderer Interessenorganisationen in der Schweiz durch das MfS bzw. deren personelle und finanzielle Beziehungen zur ehemaligen DDR und zu anderen Ostblockstaaten;</p><p>- die Bespitzelung, Bedrohung und Beeinflussung kirchlicher Organisationen und religiöser Vereinigungen in der Schweiz durch das MfS;</p><p>- nachrichtendienstliche Tätigkeiten des MfS gegen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft; die Tauglichkeit der schweizerischen Abwehrmassnahmen gegen solche ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten.</p><p>Der Sonderbeauftragte hat die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit umfassend über seine Erkenntnisse und Massnahmen zu orientieren.</p>
    • Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Während Jahrzehnten ging von der ehemaligen DDR und deren Regime eine ausgeprägte Spionagetätigkeit aus. Im Inland wie im Ausland wurden Personen sowie öffentliche und private Einrichtungen systematisch bespitzelt. Ebenso wurde der internationale Terrorismus durch die DDR gedeckt und unterstützt. Federführend war dabei insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit, besser bekannt unter dem Namen Stasi. Die Aktivitäten der Stasi erstreckten sich auch auf die Schweiz. Auch unser Land war Ziel von Bespitzelungen und Einflussversuchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Netz von Beziehungen zu einzelnen Personen, Organisationen und Firmen in der Schweiz bestanden hat.</p><p>Seit dem Fall der Berliner Mauer konnten Archive und andere Quellen der ehemaligen DDR nach und nach erschlossen werden. Es bestehen heute vielfache Möglichkeiten, Licht ins bisher bestehende Dunkel der Machenschaften der Stasi zu bringen. Es ist für die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte, aber auch um Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, von grosser Bedeutung, dass die Schweiz Untersuchungen in diesem Bereich einleitet und Erkenntnisse aus dieser Periode zieht. Es wäre nicht einzusehen, weshalb hier andere Massstäbe angesetzt werden sollten als beispielsweise bei der so genannten Fichenaffäre. Auch im Zusammenhang mit den Stasi-Aktivitäten sind deshalb unverzüglich eine gründliche Untersuchung und Aufarbeitung der vorhandenen Tatsachen angezeigt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung die Einsetzung eines unabhängigen Sonderbeauftragten zur Untersuchung der Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS/"Stasi") der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Schweiz.</p><p>Durch diesen Sonderbeauftragten bzw. dessen Behörde sind insbesondere zu untersuchen:</p><p>- die Tätigkeit von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern für das MfS als so genannte informelle Mitarbeiter (IM) oder Agenten;</p><p>- die Rolle von in der Schweiz domizilierten Firmen im Zusammenhang mit MfS-Aktivitäten in der Schweiz; die Beteiligung von Schweizern oder in der Schweiz niedergelassenen Ausländern an solchen Firmen;</p><p>- die Beeinflussung und Unterwanderung politischer Parteien und anderer Interessenorganisationen in der Schweiz durch das MfS bzw. deren personelle und finanzielle Beziehungen zur ehemaligen DDR und zu anderen Ostblockstaaten;</p><p>- die Bespitzelung, Bedrohung und Beeinflussung kirchlicher Organisationen und religiöser Vereinigungen in der Schweiz durch das MfS;</p><p>- nachrichtendienstliche Tätigkeiten des MfS gegen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft; die Tauglichkeit der schweizerischen Abwehrmassnahmen gegen solche ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten.</p><p>Der Sonderbeauftragte hat die Bundesversammlung sowie die Öffentlichkeit umfassend über seine Erkenntnisse und Massnahmen zu orientieren.</p>
    • Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter

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