Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
- ShortId
-
95.411
- Id
-
19950411
- Updated
-
10.04.2024 12:31
- Language
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de
- Title
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Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Volksrecht;freie Schlagwörter: Politische Rechte;freie Schlagwörter: Staatspolitik;Gültigkeit einer Volksinitiative
- 1
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- L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die nach der Kontrolle durch die Bundeskanzlei freigegebene Unterschriftensammlung lässt die Staatsbürgerin und den Staatsbürger annehmen, dass der Initiativtext rechtskonform ist und dass ihre bzw. seine Unterschrift dazu beiträgt, zumindest eine Volksabstimmung über die gestellte Forderung auszulösen. Ein Ungültigerklären nach erfolgter Unterschriftensammlung und nach dem Einreichen des Volksbegehrens wirkt für die jeweilen deutlich mehr als 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unverständlich und frustrierend; sie müssen sich als verschaukelt vorkommen, wenn der Staat etwas bewilligt, das er später als unrechtmässig erklärt. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen nimmt dadurch Schaden, und die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns wird damit strapaziert.</p><p>Ein Entscheiden über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Volksbegehren vor dem Beginn des Unterschriftensammelns schafft mehr Transparenz. Eine solche Regelung verhindert zudem unnötigen und sehr umfangreichen Administrationsaufwand der Verwaltung, erhöht die Effizienz der Arbeit der Kommissionen und des Parlamentes und hilft parlamentarischen Leerlauf vermeiden.</p>
- <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, die Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen so zu regeln, dass</p><p>- dies aufgrund von klaren Kriterien erfolgt</p><p>- insbesondere der abschliessende Entscheid vor dem Beginn der Unterschriftensammlung gefällt wird.</p>
- Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die nach der Kontrolle durch die Bundeskanzlei freigegebene Unterschriftensammlung lässt die Staatsbürgerin und den Staatsbürger annehmen, dass der Initiativtext rechtskonform ist und dass ihre bzw. seine Unterschrift dazu beiträgt, zumindest eine Volksabstimmung über die gestellte Forderung auszulösen. Ein Ungültigerklären nach erfolgter Unterschriftensammlung und nach dem Einreichen des Volksbegehrens wirkt für die jeweilen deutlich mehr als 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unverständlich und frustrierend; sie müssen sich als verschaukelt vorkommen, wenn der Staat etwas bewilligt, das er später als unrechtmässig erklärt. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen nimmt dadurch Schaden, und die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns wird damit strapaziert.</p><p>Ein Entscheiden über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Volksbegehren vor dem Beginn des Unterschriftensammelns schafft mehr Transparenz. Eine solche Regelung verhindert zudem unnötigen und sehr umfangreichen Administrationsaufwand der Verwaltung, erhöht die Effizienz der Arbeit der Kommissionen und des Parlamentes und hilft parlamentarischen Leerlauf vermeiden.</p>
- <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, die Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen so zu regeln, dass</p><p>- dies aufgrund von klaren Kriterien erfolgt</p><p>- insbesondere der abschliessende Entscheid vor dem Beginn der Unterschriftensammlung gefällt wird.</p>
- Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
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