Gegen die Überschuldung durch Konsumkredite
- ShortId
-
95.413
- Id
-
19950413
- Updated
-
10.04.2024 18:28
- Language
-
de
- Title
-
Gegen die Überschuldung durch Konsumkredite
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Kleinkredit;freie Schlagwörter: Wirtschaft;elektronisches Geld;Konsumkredit;Zins;Verschuldung;Zahlungsfähigkeit;Leihe;Konsumentenschutz
- 1
-
- L04K11040305, Konsumkredit
- L05K1104030102, Verschuldung
- L05K0507020105, Leihe
- L06K110302010202, elektronisches Geld
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
- L05K1104040501, Zins
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Bundesgesetz gegen Missbräuche im Konsumkreditgeschäft wurde bereits für die Legislatur 1991 - 1995 in Aussicht gestellt, ohne dass bisher entsprechende Lösungen vorliegen. Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Ueberschuldung durch Konsumkredite sind bisher gescheitert. Letztmals lehnte der Ständerat im Dezember 1986 einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.</p><p>Die Ueberschuldungsproblematik durch Konsumkredite hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. So zeigen die Jahresberichte der verschiedenen gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen in der Schweiz das gleiche Bild: Konsumkredite sind mit Abstand der grösste Schuldenposten der überschuldeten Personen. Zu Ueberschuldungssituationen kommt es jedoch zunehmend auch durch Leasinggeschäfte, Kreditkarten und überzogene Bankkonten. Einkommenseinbussen, Arbeitslosigkeit, wachsende Lebenshaltungskosten durch steigende Mietzinse oder Krankenkassenprämien führen dazu, dass Raten nicht mehr zurückbezahlt werden können und Notsituationen durch Ueberschuldung eintreffen. Wie die Statistiken der Schuldenberatungsstellen Zürich, Bern und Basel-Stadt zeigen, betrug 1994 die gesamte Schuldenhöhe der von ihnen Beratenen 25,5 Millionen Franken, die durchschnittlichen Schulden pro Haushalt beliefen sich auf 53 300 Franken (477 Haushalte). Davon waren 41 Prozent der Gläubiger Banken, 25 Prozent betrafenSteuer- und Alimentenschulden. Dies führt zu einer Belastung der öffentlichen Hand und leistet der Sozialhilfeabhängigkeit Vorschub.</p><p>Die Ueberschuldung von Privatpersonen ist sozialpolitisch unvernünftig und unerwünscht, da die Verluste und Folgekosten meistens dem Staat aufgebürdet werden. Es braucht deshalb ein griffiges Bundesgesetz gegen die Ueberschuldung durch Konsumkredite, mit sozialen und konsumentenfreundlichen Schutzbestimmungen. Damit kann die Ueberschuldung von Privatpersonen durch Konsumkredite jeder Art (Barkredit, Leasing, Kreditkarten, Lohnkonto-Ueberziehungskredite etc.) verhindert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Schaffung eines Bundesgesetzes gegen Missbräuche im Konsumkreditgeschäft. In einem entsprechenden Bundesgesetz mit sozialen Schutzbestimmungen sollen in Ergänzung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) und den übrigen konsumentenschützerischen Bestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Obligationenrecht betreffend dem Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrag (OR Art. 226 - 227) und dem Mietrecht (OR Art. 253 - 274) folgende Punkte geregelt werden:</p><p>1. Kreditgeber müssen zu einer verbindlichen und eingehenden Solvenzprüfung verpflichtet werden, wobei die Solvenz von Antragstellerinnen und Antragstellern im Zeitpunkt der Kreditaufnahme ausschlaggebend ist. Die Solvenz von Inhaberinnen und Inhabern von Kreditkarten ist alle zwei Jahre neu zu überprüfen.</p><p>2. Die Vertragsdauer muss auf 24 Monate beschränkt werden.</p><p>3. Der jährliche Höchstzinssatz darf den durchschnittlichen Zins für Spareinlagen (von der Nationalbank ermittelte Durchschnittswerte) um maximal 10 Prozent übersteigen, jedoch nicht mehr als 15 Prozent betragen.</p><p>4. Richterinnen und Richter sollen die Kompetenz zur Anordnung von Erleichterungen wie Zinsreduktionen, Stundungen und Nachlässe in Ueberschuldungssituationen erhalten, ohne dabei an Parteibegehren gebunden zu sein.</p><p>5. Die Limite im Geltungsbereich des KKG muss aufgehoben werden und für sämtliche Konsumkredite, auch für jene über 40 000 Franken, gelten.</p><p>6. Soziale Schutzbestimmungen sind nicht nur für die Aufnahme von Konsumkrediten einzuführen, sondern auch für das Leasinggeschäft, Kreditkarten und Kontoüeberziehungskredite.</p>
- Gegen die Überschuldung durch Konsumkredite
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein Bundesgesetz gegen Missbräuche im Konsumkreditgeschäft wurde bereits für die Legislatur 1991 - 1995 in Aussicht gestellt, ohne dass bisher entsprechende Lösungen vorliegen. Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Ueberschuldung durch Konsumkredite sind bisher gescheitert. Letztmals lehnte der Ständerat im Dezember 1986 einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.</p><p>Die Ueberschuldungsproblematik durch Konsumkredite hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. So zeigen die Jahresberichte der verschiedenen gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen in der Schweiz das gleiche Bild: Konsumkredite sind mit Abstand der grösste Schuldenposten der überschuldeten Personen. Zu Ueberschuldungssituationen kommt es jedoch zunehmend auch durch Leasinggeschäfte, Kreditkarten und überzogene Bankkonten. Einkommenseinbussen, Arbeitslosigkeit, wachsende Lebenshaltungskosten durch steigende Mietzinse oder Krankenkassenprämien führen dazu, dass Raten nicht mehr zurückbezahlt werden können und Notsituationen durch Ueberschuldung eintreffen. Wie die Statistiken der Schuldenberatungsstellen Zürich, Bern und Basel-Stadt zeigen, betrug 1994 die gesamte Schuldenhöhe der von ihnen Beratenen 25,5 Millionen Franken, die durchschnittlichen Schulden pro Haushalt beliefen sich auf 53 300 Franken (477 Haushalte). Davon waren 41 Prozent der Gläubiger Banken, 25 Prozent betrafenSteuer- und Alimentenschulden. Dies führt zu einer Belastung der öffentlichen Hand und leistet der Sozialhilfeabhängigkeit Vorschub.</p><p>Die Ueberschuldung von Privatpersonen ist sozialpolitisch unvernünftig und unerwünscht, da die Verluste und Folgekosten meistens dem Staat aufgebürdet werden. Es braucht deshalb ein griffiges Bundesgesetz gegen die Ueberschuldung durch Konsumkredite, mit sozialen und konsumentenfreundlichen Schutzbestimmungen. Damit kann die Ueberschuldung von Privatpersonen durch Konsumkredite jeder Art (Barkredit, Leasing, Kreditkarten, Lohnkonto-Ueberziehungskredite etc.) verhindert werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Schaffung eines Bundesgesetzes gegen Missbräuche im Konsumkreditgeschäft. In einem entsprechenden Bundesgesetz mit sozialen Schutzbestimmungen sollen in Ergänzung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) und den übrigen konsumentenschützerischen Bestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Obligationenrecht betreffend dem Abzahlungs- und Vorauszahlungsvertrag (OR Art. 226 - 227) und dem Mietrecht (OR Art. 253 - 274) folgende Punkte geregelt werden:</p><p>1. Kreditgeber müssen zu einer verbindlichen und eingehenden Solvenzprüfung verpflichtet werden, wobei die Solvenz von Antragstellerinnen und Antragstellern im Zeitpunkt der Kreditaufnahme ausschlaggebend ist. Die Solvenz von Inhaberinnen und Inhabern von Kreditkarten ist alle zwei Jahre neu zu überprüfen.</p><p>2. Die Vertragsdauer muss auf 24 Monate beschränkt werden.</p><p>3. Der jährliche Höchstzinssatz darf den durchschnittlichen Zins für Spareinlagen (von der Nationalbank ermittelte Durchschnittswerte) um maximal 10 Prozent übersteigen, jedoch nicht mehr als 15 Prozent betragen.</p><p>4. Richterinnen und Richter sollen die Kompetenz zur Anordnung von Erleichterungen wie Zinsreduktionen, Stundungen und Nachlässe in Ueberschuldungssituationen erhalten, ohne dabei an Parteibegehren gebunden zu sein.</p><p>5. Die Limite im Geltungsbereich des KKG muss aufgehoben werden und für sämtliche Konsumkredite, auch für jene über 40 000 Franken, gelten.</p><p>6. Soziale Schutzbestimmungen sind nicht nur für die Aufnahme von Konsumkrediten einzuführen, sondern auch für das Leasinggeschäft, Kreditkarten und Kontoüeberziehungskredite.</p>
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