Abschaffung der Militärjustiz

ShortId
95.425
Id
19950425
Updated
10.04.2024 16:58
Language
de
Title
Abschaffung der Militärjustiz
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Militär;Militärgerichtsbarkeit
1
  • L04K05050109, Militärgerichtsbarkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In ihrem Bericht "Armeereform" vom November 1990 an den Bundesrat empfahl die Arbeitsgruppe Schoch, ihre Empfehlungen schnell umzusetzen.</p><p>Bereits vor dem tragischen Tod eines Rekruten und dem milden Urteil gegenüber dem dafür Verantwortlichen, das die Öffentlichkeit stark bewegte (mittlerweile wurde der Verantwortliche zum Hauptmann befördert), schlug die Arbeitsgruppe Schoch vor, die Militärgerichte durch zivile kantonale Strafgerichte zu ersetzen (Empfehlung Nr. 101).</p><p>Die Empfehlung wurde folgendermassen begründet: "Seit längerem sind die Militärgerichte Gegenstand von Auseinandersetzungen. Insbesondere hat man ihnen Einseitigkeit vorgeworfen. Der Ersatz der Militärgerichte durch zivile Gerichte kann deshalb ein Beitrag sein zur Verbesserung des Verhältnisses Bevölkerung/Armee. Zahlreiche andere Staaten haben ebenfalls auf Militärgerichte verzichtet, und für die Schweiz liegt ein solcher Verzicht auch deshalb nahe, weil ihre Armee grundsätzlich nicht ausserhalb der Landesgrenzen kämpfen soll."</p><p>Will man das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee nicht aufs Spiel setzen, so muss die Empfehlung Nr. 101 heute unbedingt umgesetzt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Militärjustiz ist abzuschaffen und durch Zivilgerichten zu ersetzen.</p>
  • Abschaffung der Militärjustiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In ihrem Bericht "Armeereform" vom November 1990 an den Bundesrat empfahl die Arbeitsgruppe Schoch, ihre Empfehlungen schnell umzusetzen.</p><p>Bereits vor dem tragischen Tod eines Rekruten und dem milden Urteil gegenüber dem dafür Verantwortlichen, das die Öffentlichkeit stark bewegte (mittlerweile wurde der Verantwortliche zum Hauptmann befördert), schlug die Arbeitsgruppe Schoch vor, die Militärgerichte durch zivile kantonale Strafgerichte zu ersetzen (Empfehlung Nr. 101).</p><p>Die Empfehlung wurde folgendermassen begründet: "Seit längerem sind die Militärgerichte Gegenstand von Auseinandersetzungen. Insbesondere hat man ihnen Einseitigkeit vorgeworfen. Der Ersatz der Militärgerichte durch zivile Gerichte kann deshalb ein Beitrag sein zur Verbesserung des Verhältnisses Bevölkerung/Armee. Zahlreiche andere Staaten haben ebenfalls auf Militärgerichte verzichtet, und für die Schweiz liegt ein solcher Verzicht auch deshalb nahe, weil ihre Armee grundsätzlich nicht ausserhalb der Landesgrenzen kämpfen soll."</p><p>Will man das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee nicht aufs Spiel setzen, so muss die Empfehlung Nr. 101 heute unbedingt umgesetzt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Militärjustiz ist abzuschaffen und durch Zivilgerichten zu ersetzen.</p>
    • Abschaffung der Militärjustiz

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