Wahlen in die eidgenössischen Gerichte. Verbesserung der Information der Vereinigten Bundesversammlung

ShortId
95.434
Id
19950434
Updated
10.04.2024 17:16
Language
de
Title
Wahlen in die eidgenössischen Gerichte. Verbesserung der Information der Vereinigten Bundesversammlung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Bundesgericht;freie Schlagwörter: Versicherungsgericht;Kandidat/in;Bundesrichter/in;Entscheidungsprozess;parlamentarisches Verfahren;Wahl
1
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0505020101, Bundesrichter/in
  • L03K080103, Wahl
  • L05K0801030501, Kandidat/in
  • L04K08020307, Entscheidungsprozess
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Richterwahlen der Vereinigten Bundesversammlung werden seit längerem von einer nicht offiziellen "interfraktionellen Arbeitsgruppe" (ohne formellen Organstatus) vorbereitet, der nur Vertreter jener Fraktionen angehören, die selbst bereits im Bundesgericht bzw. im Eidgenössischen Versicherungsgericht vertreten sind. Die übrigen Fraktionen sowie die fraktionslosen Abordnungen werden erst kurz vor dem Wahlgang mit den Personalien der Kandidaturen konfrontiert; eine eingehende, seriöse Prüfung der Wahlvorschläge ist für sie dadurch nicht möglich. Diese Situation ist unbefriedigend. Bei den Wahlen in die obersten Eidgenössischen Gerichte handelt es sich um Entscheide von eminenter Bedeutung. Aehnlich wie bei den übrigen Parlamentsgeschäften muss es allen Fraktionen und Abordnungen möglich sein, eine seriöse Vorbereitung zu treffen, welche diesen Namen verdient, namentlich die Kandidatinnen bzw. Kandidaten besser kennenzulernen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung frühzeitig und umfassend über die Kandidaturen für die eidgenössischen Gerichte informiert werden.</p>
  • Wahlen in die eidgenössischen Gerichte. Verbesserung der Information der Vereinigten Bundesversammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Richterwahlen der Vereinigten Bundesversammlung werden seit längerem von einer nicht offiziellen "interfraktionellen Arbeitsgruppe" (ohne formellen Organstatus) vorbereitet, der nur Vertreter jener Fraktionen angehören, die selbst bereits im Bundesgericht bzw. im Eidgenössischen Versicherungsgericht vertreten sind. Die übrigen Fraktionen sowie die fraktionslosen Abordnungen werden erst kurz vor dem Wahlgang mit den Personalien der Kandidaturen konfrontiert; eine eingehende, seriöse Prüfung der Wahlvorschläge ist für sie dadurch nicht möglich. Diese Situation ist unbefriedigend. Bei den Wahlen in die obersten Eidgenössischen Gerichte handelt es sich um Entscheide von eminenter Bedeutung. Aehnlich wie bei den übrigen Parlamentsgeschäften muss es allen Fraktionen und Abordnungen möglich sein, eine seriöse Vorbereitung zu treffen, welche diesen Namen verdient, namentlich die Kandidatinnen bzw. Kandidaten besser kennenzulernen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es seien die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung frühzeitig und umfassend über die Kandidaturen für die eidgenössischen Gerichte informiert werden.</p>
    • Wahlen in die eidgenössischen Gerichte. Verbesserung der Information der Vereinigten Bundesversammlung

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