Neue IWF-Kredite an den Sudan

ShortId
95.1066
Id
19951066
Updated
24.06.2025 22:22
Language
de
Title
Neue IWF-Kredite an den Sudan
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Sudan weist seit Juli 1984 Zahlungsrückstände gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auf. Der IWF-Exekutivrat hat sich daher mehrmals mit dem Fall Sudan auseinandergesetzt, um zusammen mit den Behörden eine kooperative Lösung dieses Problems zu suchen. Die Bemühungen blieben bisher erfolglos, was den Exekutivrat dazu bewog, die in den Statuten des IWF vorgesehenen Sanktionsschritte einzuleiten. Anfang 1986 entzog der IWF dem Sudan die Möglichkeit, neue Ressourcen des IWF zu beanspruchen. Als nächster Schritt wurden am 6. August 1993 Sudans Stimmrechte suspendiert. Da der Sudan auch nach dieser Massnahme keine Bereitschaft zeigte, die Beziehungen mit dem IWF normalisieren und seinen statutarischen Verpflichtungen nachkommen zu wollen, sah sich der Exekutivrat gezwungen, am 17. Februar 1994 das Ausschlussverfahren einzuleiten. Die Zahlungsrückstände des Sudans gegenüber dem IWF betrugen Ende Mai 1995 1,2 Milliarden Sonderziehungsrechte (2,2 Milliarden Franken) und machen damit rund 40 Prozent der gesamten Zahlungsrückstände aus.</p><p>In den verschiedenen Diskussionen im Exekutivrat ist die Schweiz konsequent dafür eingetreten, im Falle einer mangelnden Bereitschaft des Sudans, seinen Verpflichtungen gegenüber dem IWF nachzukommen, die vorgesehenen Sanktionsmassnahmen einzuleiten. Die jahrelange Hinhaltetaktik des Sudans und die kontinuierlich steigenden Zahlungsrückstände sind nicht nur der Glaubwürdigkeit der Institution abträglich, sondern verursachen auch hohe finanzielle Kosten, die von sämtlichen Mitgliedern getragen werden müssen. Zudem bedeuten die hohen Rückstände eine empfindliche Verminderung der verfügbaren IWF-Mittel für Darlehen an andere Mitglieder. Die Schweiz hat daher sowohl die Suspendierung der Stimmrechte als auch die Einleitung des Ausschlussverfahrens klar unterstützt.</p><p>Anlässlich seiner Sitzung vom 4. August 1995 hat der Exekutivrat festgestellt, dass der Sudan weiterhin keine überzeugende Bereitschaft gezeigt hat, die Beziehungen mit dem IWF zu normalisieren. Der Exekutivrat hat demzufolge den Sudan ultimativ aufgefordert, bis Ende September 1995 die vom Exekutivrat vorgeschlagenen Massnahmen zu ergreifen, um eine erneute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dabei handelt es sich massgeblich um die Umsetzung wichtiger wirtschaftspolitischer Massnahmen, die es den Behörden erlauben sollten, die zurzeit katastrophale Wirtschaftslage wieder in den Griff zu kriegen. Bleiben die vereinbarten Schritte aus, wird der Exekutivrat dem Gouverneursrat mit grosser Wahrscheinlichkeit beantragen, den Sudan vom IWF auszuschliessen.</p><p>Selbst wenn der Sudan im letzten Moment den Ausschluss verhindern könnte, sind in absehbarer Zukunft keine neuen IWF-Kredite möglich. Neue Kredite können erst nach vollständiger Rückzahlung der Zahlungsrückstände gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut Pressemeldungen will sich Frankreich für die Normalisierung der Beziehungen des IWF zum Sudan und für neue Kredite des IWF an den Sudan einsetzen. Dabei sollen dem Sudan Hilfeleistungen bei der Auslieferung des Terroristen Carlos an Frankreich entgolten werden.</p><p>In der Beantwortung meiner Interpellation "Konflikt im Sudan" (92.3587) hat der Bundesrat klar die Haltung eingenommen, dass er neuen Krediten an den Sudan nicht zustimmen wird, solange die Menschenrechtssituation nicht besser geworden ist.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>a. über entsprechende geführte Verhandlungen im Exekutivdirektorium des IWF und der Position der Schweiz im IWF zu informieren, und</p><p>b. falls die Schweiz im IWF die Haltung Frankreichs unterstützt und neuen Krediten an den Sudan zustimmt, die Gründe offen zu legen.</p>
  • Neue IWF-Kredite an den Sudan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Sudan weist seit Juli 1984 Zahlungsrückstände gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auf. Der IWF-Exekutivrat hat sich daher mehrmals mit dem Fall Sudan auseinandergesetzt, um zusammen mit den Behörden eine kooperative Lösung dieses Problems zu suchen. Die Bemühungen blieben bisher erfolglos, was den Exekutivrat dazu bewog, die in den Statuten des IWF vorgesehenen Sanktionsschritte einzuleiten. Anfang 1986 entzog der IWF dem Sudan die Möglichkeit, neue Ressourcen des IWF zu beanspruchen. Als nächster Schritt wurden am 6. August 1993 Sudans Stimmrechte suspendiert. Da der Sudan auch nach dieser Massnahme keine Bereitschaft zeigte, die Beziehungen mit dem IWF normalisieren und seinen statutarischen Verpflichtungen nachkommen zu wollen, sah sich der Exekutivrat gezwungen, am 17. Februar 1994 das Ausschlussverfahren einzuleiten. Die Zahlungsrückstände des Sudans gegenüber dem IWF betrugen Ende Mai 1995 1,2 Milliarden Sonderziehungsrechte (2,2 Milliarden Franken) und machen damit rund 40 Prozent der gesamten Zahlungsrückstände aus.</p><p>In den verschiedenen Diskussionen im Exekutivrat ist die Schweiz konsequent dafür eingetreten, im Falle einer mangelnden Bereitschaft des Sudans, seinen Verpflichtungen gegenüber dem IWF nachzukommen, die vorgesehenen Sanktionsmassnahmen einzuleiten. Die jahrelange Hinhaltetaktik des Sudans und die kontinuierlich steigenden Zahlungsrückstände sind nicht nur der Glaubwürdigkeit der Institution abträglich, sondern verursachen auch hohe finanzielle Kosten, die von sämtlichen Mitgliedern getragen werden müssen. Zudem bedeuten die hohen Rückstände eine empfindliche Verminderung der verfügbaren IWF-Mittel für Darlehen an andere Mitglieder. Die Schweiz hat daher sowohl die Suspendierung der Stimmrechte als auch die Einleitung des Ausschlussverfahrens klar unterstützt.</p><p>Anlässlich seiner Sitzung vom 4. August 1995 hat der Exekutivrat festgestellt, dass der Sudan weiterhin keine überzeugende Bereitschaft gezeigt hat, die Beziehungen mit dem IWF zu normalisieren. Der Exekutivrat hat demzufolge den Sudan ultimativ aufgefordert, bis Ende September 1995 die vom Exekutivrat vorgeschlagenen Massnahmen zu ergreifen, um eine erneute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dabei handelt es sich massgeblich um die Umsetzung wichtiger wirtschaftspolitischer Massnahmen, die es den Behörden erlauben sollten, die zurzeit katastrophale Wirtschaftslage wieder in den Griff zu kriegen. Bleiben die vereinbarten Schritte aus, wird der Exekutivrat dem Gouverneursrat mit grosser Wahrscheinlichkeit beantragen, den Sudan vom IWF auszuschliessen.</p><p>Selbst wenn der Sudan im letzten Moment den Ausschluss verhindern könnte, sind in absehbarer Zukunft keine neuen IWF-Kredite möglich. Neue Kredite können erst nach vollständiger Rückzahlung der Zahlungsrückstände gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut Pressemeldungen will sich Frankreich für die Normalisierung der Beziehungen des IWF zum Sudan und für neue Kredite des IWF an den Sudan einsetzen. Dabei sollen dem Sudan Hilfeleistungen bei der Auslieferung des Terroristen Carlos an Frankreich entgolten werden.</p><p>In der Beantwortung meiner Interpellation "Konflikt im Sudan" (92.3587) hat der Bundesrat klar die Haltung eingenommen, dass er neuen Krediten an den Sudan nicht zustimmen wird, solange die Menschenrechtssituation nicht besser geworden ist.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>a. über entsprechende geführte Verhandlungen im Exekutivdirektorium des IWF und der Position der Schweiz im IWF zu informieren, und</p><p>b. falls die Schweiz im IWF die Haltung Frankreichs unterstützt und neuen Krediten an den Sudan zustimmt, die Gründe offen zu legen.</p>
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