Katastrophale Lage auf dem Schlachtviehmarkt
- ShortId
-
95.1096
- Id
-
19951096
- Updated
-
10.04.2024 18:40
- Language
-
de
- Title
-
Katastrophale Lage auf dem Schlachtviehmarkt
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Schweiz ist der WTO am 1. Juli dieses Jahres beigetreten. Ein beginnender Preiszerfall konnte bereits vor diesem Zeitpunkt festgestellt werden, nämlich gegen Ende des vergangenen Jahres.</p><p>Hauptursache für die heutigen, tiefen Produzentenpreise für grosses Schlachtvieh und Schweine ist der Rückgang des Fleischkonsums bei nach wie vor hoher Produktion. Allein zwischen 1993 und 1994 nahmen der registrierte Verbrauch von Rindfleisch um rund 11 000 Tonnen oder um 8,5 Prozent und der Schweinefleischverbrauch um über 15 000 Tonnen oder 6 Prozent ab. Dieser Trend setzt sich in diesem Jahr fort.</p><p>Der zu gewährende Marktzutritt aufgrund der WTO-Verpflichtungen ist dementsprechend nicht verantwortlich für den starken Preiszerfall.</p><p>Nach der geltenden Schlachtviehverordnung könnte der Bund die Marktabräumung und die Einlagerung anordnen. Für diese Interventionen fehlen aber die finanziellen Mittel. Da die heutige, schlechte Situation auf strukturelle Überschüsse zurückzuführen ist, würden diese Massnahmen nur sehr kurzfristig einen Preiszusammenbruch verhindern. Dazu kommt, dass diese Instrumente nur dann wirksam sind, wenn die Produktion der Aufnahmefähigkeit des Marktes angepasst ist. Die Marktabräumung und die Einlagerung können, wie das z. B. beim Kalbfleisch der Fall ist, bei saisonalen Angebotsschwankungen mit Effizienz zur Anwendung kommen. Im Unterschied zu anderen Sektoren ist der Fleischmarkt bereits heute relativ liberal. Dem Preis, der bereits heute stark durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, kommt in Zukunft noch eine stärkere Lenkungsfunktion zu. Nur eine Reduktion des Angebotes kann wieder zu einem ausgeglichenen Markt und damit zu besseren Produzentenpreisen führen.</p><p>Die Schlachtviehverordnung sieht Inlandproduktionsanteile von 85 bis 90 Prozent beim grossen Schlachtvieh und von 95 Prozent bei den Schweinen vor. Mit diesen Produktionsanteilen wäre es möglich, trotz WTO-Verpflichtungen, die Richtpreise zu erzielen. Die Importe könnten zur Steuerung der Preise innerhalb des Richtpreisbandes eingesetzt werden.</p><p>3. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Agrarpolitik sollen zusätzlich zu den bereits aufgehobenen Ausmerz- und Mastremontenbeiträgen auch die Entlastungskäufe wegfallen. Im Berggebiet aufgezogene Zucht- und Nutztiere sowie Mastremonten werden von den Talbauern gekauft, wenn das Preis-Qualitäts-Verhältnis stimmt. Eine staatliche Stützung der Preise hemmt diese innerlandwirtschaftliche Zusammenarbeit. Der Übergang zu einer Ordnung mit mehr Direktzahlungen und weniger staatlichen Markteingriffen wird mittel- und längerfristig zu einer besseren Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet führen.</p><p>Die Massnahmen zur Förderung der Viehhaltung im Berggebiet werden sich in Zukunft voraussichtlich auf das Instrument der Zusatz-Milchkontingente als Anreiz für den Ankauf von Zuchttieren aus dem Berggebiet sowie auf die finanzielle Unterstützung von Zuchtviehexporten beschränken.</p>
- <p>Momentan ist die Lage auf dem Schlachtviehmarkt katastrophal. Obwohl beim grossen Schlachtvieh der Selbstversorgungsgrad die Produktionslimite gemäss Schlachtviehverordnung nicht überschritten hat, liegen die Übernahmepreise je nach Kategorie um 10 bis 20 Prozent unter dem unteren Richtpreisband. Nach Inkrafttreten des Gatt-Abkommens ist der Schweinepreis unter das Preisniveau von vor 30 Jahren gesunken!</p><p>In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Richtpreise beim Schlachtvieh: Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass der Zusammenbruch der Schlachtviehpreise durch das Inkrafttreten des Gatt/WTO-Abkommens verursacht wurde?</p><p>Wie weit gedenkt der Bundesrat die Preise beim grossen Schlachtvieh absinken zu lassen, und welche Bedeutung wird dem Richtpreis unter WTO-Bedingungen noch beigemessen?</p><p>2. Entlastung der Marktlage: Welche Möglichkeiten zur Entlastung der angespannten Marktlage gibt es in der aktuellen Situation?</p><p>3. Entlastungskäufe: Die schlechte Marktlage beim Schlachtvieh beeinträchtigt den Zucht- und Nutzviehabsatz beträchtlich. In der Vergangenheit haben die Entlastungskäufe einen Preiszusammenbruch verhindern können. Wird diese Massnahme über das Jahr 1995 hinaus weitergeführt?</p>
- Katastrophale Lage auf dem Schlachtviehmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Schweiz ist der WTO am 1. Juli dieses Jahres beigetreten. Ein beginnender Preiszerfall konnte bereits vor diesem Zeitpunkt festgestellt werden, nämlich gegen Ende des vergangenen Jahres.</p><p>Hauptursache für die heutigen, tiefen Produzentenpreise für grosses Schlachtvieh und Schweine ist der Rückgang des Fleischkonsums bei nach wie vor hoher Produktion. Allein zwischen 1993 und 1994 nahmen der registrierte Verbrauch von Rindfleisch um rund 11 000 Tonnen oder um 8,5 Prozent und der Schweinefleischverbrauch um über 15 000 Tonnen oder 6 Prozent ab. Dieser Trend setzt sich in diesem Jahr fort.</p><p>Der zu gewährende Marktzutritt aufgrund der WTO-Verpflichtungen ist dementsprechend nicht verantwortlich für den starken Preiszerfall.</p><p>Nach der geltenden Schlachtviehverordnung könnte der Bund die Marktabräumung und die Einlagerung anordnen. Für diese Interventionen fehlen aber die finanziellen Mittel. Da die heutige, schlechte Situation auf strukturelle Überschüsse zurückzuführen ist, würden diese Massnahmen nur sehr kurzfristig einen Preiszusammenbruch verhindern. Dazu kommt, dass diese Instrumente nur dann wirksam sind, wenn die Produktion der Aufnahmefähigkeit des Marktes angepasst ist. Die Marktabräumung und die Einlagerung können, wie das z. B. beim Kalbfleisch der Fall ist, bei saisonalen Angebotsschwankungen mit Effizienz zur Anwendung kommen. Im Unterschied zu anderen Sektoren ist der Fleischmarkt bereits heute relativ liberal. Dem Preis, der bereits heute stark durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, kommt in Zukunft noch eine stärkere Lenkungsfunktion zu. Nur eine Reduktion des Angebotes kann wieder zu einem ausgeglichenen Markt und damit zu besseren Produzentenpreisen führen.</p><p>Die Schlachtviehverordnung sieht Inlandproduktionsanteile von 85 bis 90 Prozent beim grossen Schlachtvieh und von 95 Prozent bei den Schweinen vor. Mit diesen Produktionsanteilen wäre es möglich, trotz WTO-Verpflichtungen, die Richtpreise zu erzielen. Die Importe könnten zur Steuerung der Preise innerhalb des Richtpreisbandes eingesetzt werden.</p><p>3. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Agrarpolitik sollen zusätzlich zu den bereits aufgehobenen Ausmerz- und Mastremontenbeiträgen auch die Entlastungskäufe wegfallen. Im Berggebiet aufgezogene Zucht- und Nutztiere sowie Mastremonten werden von den Talbauern gekauft, wenn das Preis-Qualitäts-Verhältnis stimmt. Eine staatliche Stützung der Preise hemmt diese innerlandwirtschaftliche Zusammenarbeit. Der Übergang zu einer Ordnung mit mehr Direktzahlungen und weniger staatlichen Markteingriffen wird mittel- und längerfristig zu einer besseren Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet führen.</p><p>Die Massnahmen zur Förderung der Viehhaltung im Berggebiet werden sich in Zukunft voraussichtlich auf das Instrument der Zusatz-Milchkontingente als Anreiz für den Ankauf von Zuchttieren aus dem Berggebiet sowie auf die finanzielle Unterstützung von Zuchtviehexporten beschränken.</p>
- <p>Momentan ist die Lage auf dem Schlachtviehmarkt katastrophal. Obwohl beim grossen Schlachtvieh der Selbstversorgungsgrad die Produktionslimite gemäss Schlachtviehverordnung nicht überschritten hat, liegen die Übernahmepreise je nach Kategorie um 10 bis 20 Prozent unter dem unteren Richtpreisband. Nach Inkrafttreten des Gatt-Abkommens ist der Schweinepreis unter das Preisniveau von vor 30 Jahren gesunken!</p><p>In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Richtpreise beim Schlachtvieh: Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass der Zusammenbruch der Schlachtviehpreise durch das Inkrafttreten des Gatt/WTO-Abkommens verursacht wurde?</p><p>Wie weit gedenkt der Bundesrat die Preise beim grossen Schlachtvieh absinken zu lassen, und welche Bedeutung wird dem Richtpreis unter WTO-Bedingungen noch beigemessen?</p><p>2. Entlastung der Marktlage: Welche Möglichkeiten zur Entlastung der angespannten Marktlage gibt es in der aktuellen Situation?</p><p>3. Entlastungskäufe: Die schlechte Marktlage beim Schlachtvieh beeinträchtigt den Zucht- und Nutzviehabsatz beträchtlich. In der Vergangenheit haben die Entlastungskäufe einen Preiszusammenbruch verhindern können. Wird diese Massnahme über das Jahr 1995 hinaus weitergeführt?</p>
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