Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
- ShortId
-
95.1106
- Id
-
19951106
- Updated
-
24.06.2025 23:18
- Language
-
de
- Title
-
Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass in der gegenwärtigen Übergangsphase Fragen hinsichtlich der Tätigkeiten und Stellung der Telecom PTT vorhanden sind und die Gefahr bestehen kann, dass potentielle künftige Konkurrenten aufgrund der heutigen Marktstrategie der Telecom PTT im Zeitpunkt der Liberalisierung vor Faits accomplis gestellt werden. In einem Spannungsverhältnis dazu steht auf der anderen Seite das Interesse, mit der Telecom PTT über einen starken, insbesondere im internationalen Umfeld konkurrenzfähigen schweizerischen Dienstanbieter zu verfügen.</p><p>2. Der Bundesrat hat durch Verordnungsrevisionen bereits diverse Teilliberalisierungen vorgenommen und ist damit bis an die Grenzen des geltenden Fernmeldegesetzes gegangen; so mit der Schaffung der Möglichkeit, Konzessionen für begrenzte Versuche für Fernmeldedienstleistungen auf leitungsgebundenen Netzen zu erteilen (1.5.1995) sowie mit der Liberalisierung für geschlossene Benutzergruppen im Mietleitungsbereich (1.7.1995). Im weiteren wird der Bundesrat noch dieses Jahr über die Kompetenzzuteilung an das Bakom für das Numerierungskonzept entscheiden. In diesem Rahmen wird auch eine Verpflichtung der Telecom PTT geprüft, ihre insbesondere im Infrastrukturbereich bestehenden institutionellen Vorteile nicht einseitig zu Lasten ihrer Konkurrenten auszunützen, sondern ihren Konkurrenten im gleichen Mass zu gewähren. In Ausarbeitung befindet sich ferner ein Verhaltenskodex zwischen der Telecom PTT und der Kartellkommission in bezug auf alle wettbewerbsrechtlich problematischen Bereiche. Trotzdem müssen sich die Massnahmen im Rahmen bestehender Gesetze bewegen. Auch die Handlungsfreiheit der Telecom PTT ist durch rechtliche Rahmenbedingungen eingeschränkt, insbesondere bezüglich Beteiligungen, durch das Quersubventionsverbot und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung bei Dienstleistungen im Monopol.</p><p>3. Der Bundesrat hat bezüglich der zu treffenden Massnahmen Abklärungen eingeleitet. Diese Massnahmen haben auf das Spannungsfeld zwischen Gewährleistung von genügend unternehmerischer Freiheit für die PTT-Betriebe und Schaffung von Rahmenbedingungen, die potentiellen künftigen Konkurrenten im Hinblick auf die Liberalisierung den Marktzutritt nicht verschliessen, Rücksicht zu nehmen. Sicher kann die Situation durch eine möglichst kurze Übergangsphase, d. h. ein frühzeitiges Inkrafttreten der FMG-Revision, entschärft werden. Der bisherige Zeitplan für die Revision des Fernmeldegesetzes auf Anfang 1998 trägt diesem Anliegen bereits Rechnung. Es gilt im Auge zu behalten, dass durch das schweizerische Gesetzgebungsverfahren ein zeitlicher Rahmen vorgegeben ist, der nicht beliebig verkürzt werden kann.</p><p>Während der Übergangszeit sollen die Möglichkeiten, für die Konkurrenten der Telecom PTT im Sinne von gleich langen Spiessen mehr Freiraum zu schaffen, ausgenützt werden. Der rechtliche Spielraum ist jedoch durch das geltende FMG begrenzt (so z. B. keine Konzessionserteilung an einen privaten Mobiltelefonbetreiber).</p><p>In Betracht zu ziehen sind auch Weisungen des Bundesrates an die PTT-Betriebe gemäss Artikel 14 PTT-Organisationsgesetz zur Wahrung wichtiger Landesinteressen. Die Frage wird, gerade was die Beteiligungen im Inland betrifft, zurzeit geprüft.</p><p>Weiter ist der von der Telecom PTT angeregte Verhaltenskodex, dem sich die Telecom PTT freiwillig unterziehen will, sicher zu unterstützen. Im übrigen werden auch in den hängigen Aufsichtsbeschwerdeverfahren einzelne konkrete Massnahmen geprüft.</p><p>4. Im Rahmen der laufenden Aufsichtsbeschwerdeverfahren wird bei Vorliegen grober Verletzungen auch über den Zeitpunkt allfälliger Massnahmen entschieden werden. Für Verordnungsrevisionen ist der Zeitplan durch das ordentliche Verfahren vorgegeben. Die Verfahren für einen Kodex zwischen Kartellkommission und Telecom PTT sowie die Prüfung von Weisungen zur Wahrung wichtiger Landesinteressen sind im Gange.</p>
- <p>1. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass angesichts der gegenwärtigen Strategie der Telecom PTT auf dem schweizerischen Markt (Kooperationen, Beteiligungen, Akquisitionen, Numerierungskonzept, Mietleitungstarife, PR-Offensive) trotz der Absicht zur Liberalisierung des Fernmeldegesetzes möglicherweise bloss ein staatliches in ein privates Monopol umgewandelt wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass schon in der Übergangsphase zwischen dem heutigen Monopolregime und dem künftigen Wettbewerbsregime Massnahmen getroffen werden müssen, die gewährleisten, dass der Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nach Inkrafttreten des liberalisierten Fernmeldegesetzes auch tatsächlich funktionieren wird?</p><p>3. Welche Massnahmen scheinen dem Bundesrat geeignet, die volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Pflanze des Wettbewerbs im Fernmeldewesen nicht verkümmern zu lassen, bevor sie rechtmässig Wurzeln geschlagen hat?</p><p>4. Zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat entsprechende Massnahmen einzuleiten?</p>
- Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass in der gegenwärtigen Übergangsphase Fragen hinsichtlich der Tätigkeiten und Stellung der Telecom PTT vorhanden sind und die Gefahr bestehen kann, dass potentielle künftige Konkurrenten aufgrund der heutigen Marktstrategie der Telecom PTT im Zeitpunkt der Liberalisierung vor Faits accomplis gestellt werden. In einem Spannungsverhältnis dazu steht auf der anderen Seite das Interesse, mit der Telecom PTT über einen starken, insbesondere im internationalen Umfeld konkurrenzfähigen schweizerischen Dienstanbieter zu verfügen.</p><p>2. Der Bundesrat hat durch Verordnungsrevisionen bereits diverse Teilliberalisierungen vorgenommen und ist damit bis an die Grenzen des geltenden Fernmeldegesetzes gegangen; so mit der Schaffung der Möglichkeit, Konzessionen für begrenzte Versuche für Fernmeldedienstleistungen auf leitungsgebundenen Netzen zu erteilen (1.5.1995) sowie mit der Liberalisierung für geschlossene Benutzergruppen im Mietleitungsbereich (1.7.1995). Im weiteren wird der Bundesrat noch dieses Jahr über die Kompetenzzuteilung an das Bakom für das Numerierungskonzept entscheiden. In diesem Rahmen wird auch eine Verpflichtung der Telecom PTT geprüft, ihre insbesondere im Infrastrukturbereich bestehenden institutionellen Vorteile nicht einseitig zu Lasten ihrer Konkurrenten auszunützen, sondern ihren Konkurrenten im gleichen Mass zu gewähren. In Ausarbeitung befindet sich ferner ein Verhaltenskodex zwischen der Telecom PTT und der Kartellkommission in bezug auf alle wettbewerbsrechtlich problematischen Bereiche. Trotzdem müssen sich die Massnahmen im Rahmen bestehender Gesetze bewegen. Auch die Handlungsfreiheit der Telecom PTT ist durch rechtliche Rahmenbedingungen eingeschränkt, insbesondere bezüglich Beteiligungen, durch das Quersubventionsverbot und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung bei Dienstleistungen im Monopol.</p><p>3. Der Bundesrat hat bezüglich der zu treffenden Massnahmen Abklärungen eingeleitet. Diese Massnahmen haben auf das Spannungsfeld zwischen Gewährleistung von genügend unternehmerischer Freiheit für die PTT-Betriebe und Schaffung von Rahmenbedingungen, die potentiellen künftigen Konkurrenten im Hinblick auf die Liberalisierung den Marktzutritt nicht verschliessen, Rücksicht zu nehmen. Sicher kann die Situation durch eine möglichst kurze Übergangsphase, d. h. ein frühzeitiges Inkrafttreten der FMG-Revision, entschärft werden. Der bisherige Zeitplan für die Revision des Fernmeldegesetzes auf Anfang 1998 trägt diesem Anliegen bereits Rechnung. Es gilt im Auge zu behalten, dass durch das schweizerische Gesetzgebungsverfahren ein zeitlicher Rahmen vorgegeben ist, der nicht beliebig verkürzt werden kann.</p><p>Während der Übergangszeit sollen die Möglichkeiten, für die Konkurrenten der Telecom PTT im Sinne von gleich langen Spiessen mehr Freiraum zu schaffen, ausgenützt werden. Der rechtliche Spielraum ist jedoch durch das geltende FMG begrenzt (so z. B. keine Konzessionserteilung an einen privaten Mobiltelefonbetreiber).</p><p>In Betracht zu ziehen sind auch Weisungen des Bundesrates an die PTT-Betriebe gemäss Artikel 14 PTT-Organisationsgesetz zur Wahrung wichtiger Landesinteressen. Die Frage wird, gerade was die Beteiligungen im Inland betrifft, zurzeit geprüft.</p><p>Weiter ist der von der Telecom PTT angeregte Verhaltenskodex, dem sich die Telecom PTT freiwillig unterziehen will, sicher zu unterstützen. Im übrigen werden auch in den hängigen Aufsichtsbeschwerdeverfahren einzelne konkrete Massnahmen geprüft.</p><p>4. Im Rahmen der laufenden Aufsichtsbeschwerdeverfahren wird bei Vorliegen grober Verletzungen auch über den Zeitpunkt allfälliger Massnahmen entschieden werden. Für Verordnungsrevisionen ist der Zeitplan durch das ordentliche Verfahren vorgegeben. Die Verfahren für einen Kodex zwischen Kartellkommission und Telecom PTT sowie die Prüfung von Weisungen zur Wahrung wichtiger Landesinteressen sind im Gange.</p>
- <p>1. Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass angesichts der gegenwärtigen Strategie der Telecom PTT auf dem schweizerischen Markt (Kooperationen, Beteiligungen, Akquisitionen, Numerierungskonzept, Mietleitungstarife, PR-Offensive) trotz der Absicht zur Liberalisierung des Fernmeldegesetzes möglicherweise bloss ein staatliches in ein privates Monopol umgewandelt wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass schon in der Übergangsphase zwischen dem heutigen Monopolregime und dem künftigen Wettbewerbsregime Massnahmen getroffen werden müssen, die gewährleisten, dass der Wettbewerb im schweizerischen Fernmeldewesen nach Inkrafttreten des liberalisierten Fernmeldegesetzes auch tatsächlich funktionieren wird?</p><p>3. Welche Massnahmen scheinen dem Bundesrat geeignet, die volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Pflanze des Wettbewerbs im Fernmeldewesen nicht verkümmern zu lassen, bevor sie rechtmässig Wurzeln geschlagen hat?</p><p>4. Zu welchem Zeitpunkt gedenkt der Bundesrat entsprechende Massnahmen einzuleiten?</p>
- Fernmeldewesen. Gewährleistung des Wettbewerbs
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