Reduzierter MWSt-Satz für die Beherbergung
- ShortId
-
95.1113
- Id
-
19951113
- Updated
-
24.06.2025 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Reduzierter MWSt-Satz für die Beherbergung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf das Ratsreglement reiche ich diese dringliche, das gesamte Beherbergungsgewerbe unseres Landes betreffende Interpellation ein.</p><p>1. Wie es scheint, wird der Nationalrat - im Gegensatz zum Ständerat - in der Herbstsession nicht mehr Gelegenheit haben, über den Antrag des Bundesrates zu entscheiden, den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen im schweizerischen Gastgewerbe auf 3 Prozent zu senken.</p><p>2. Bereits seit etwa drei Jahren lebt ein grosser Teil der schweizerischen Hotelbetriebe von der eigenen Substanz.</p><p>Diese beiden Punkte sind für mich Grund genug vorzuschlagen, dass auch der Nationalrat noch in der Herbstsession über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen auf 3 Prozent befindet, wie dies der Bundesrat vorgesehen hatte und noch vorsieht. Man darf nicht vergessen, dass die Wintersaison 1995 auf dem Spiel steht.</p><p>Wie der Schweizer Hotelier-Verein in der Begründung seiner Forderung nach einem Sondersatz ausführt, stellt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes keine Bevorzugung des betreffenden Wirtschaftszweigs dar, da die Kontrolle weiterhin beim Volk liegt. Der Sondersatz würde ausserdem mit Artikel 8ter der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung übereinstimmen, wonach der Bund für den Tourismus, dessen Dienstleistungen zu über 50-60 Prozent von Ausländern konsumiert werden, einen tieferen Mehrwertsteuersatz festlegen kann. </p><p>Entsprechend beantragt der Bundesrat, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie auf 3 Prozent zu senken.</p>
- Reduzierter MWSt-Satz für die Beherbergung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf das Ratsreglement reiche ich diese dringliche, das gesamte Beherbergungsgewerbe unseres Landes betreffende Interpellation ein.</p><p>1. Wie es scheint, wird der Nationalrat - im Gegensatz zum Ständerat - in der Herbstsession nicht mehr Gelegenheit haben, über den Antrag des Bundesrates zu entscheiden, den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen im schweizerischen Gastgewerbe auf 3 Prozent zu senken.</p><p>2. Bereits seit etwa drei Jahren lebt ein grosser Teil der schweizerischen Hotelbetriebe von der eigenen Substanz.</p><p>Diese beiden Punkte sind für mich Grund genug vorzuschlagen, dass auch der Nationalrat noch in der Herbstsession über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen auf 3 Prozent befindet, wie dies der Bundesrat vorgesehen hatte und noch vorsieht. Man darf nicht vergessen, dass die Wintersaison 1995 auf dem Spiel steht.</p><p>Wie der Schweizer Hotelier-Verein in der Begründung seiner Forderung nach einem Sondersatz ausführt, stellt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes keine Bevorzugung des betreffenden Wirtschaftszweigs dar, da die Kontrolle weiterhin beim Volk liegt. Der Sondersatz würde ausserdem mit Artikel 8ter der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung übereinstimmen, wonach der Bund für den Tourismus, dessen Dienstleistungen zu über 50-60 Prozent von Ausländern konsumiert werden, einen tieferen Mehrwertsteuersatz festlegen kann. </p><p>Entsprechend beantragt der Bundesrat, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie auf 3 Prozent zu senken.</p>
- Reduzierter MWSt-Satz für die Beherbergung
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