Europäische Charta für den ländlichen Raum

ShortId
95.1116
Id
19951116
Updated
24.06.2025 23:09
Language
de
Title
Europäische Charta für den ländlichen Raum
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor zwei Jahren wurde der Agrarausschuss des Europarates beauftragt, einen Entwurf für eine "Europäische Charta für den ländlichen Raum" auszuarbeiten. Heute liegt ein solcher Entwurf vor und wird voraussichtlich Ende Januar 1996 in der Parlamentarischen Versammlung diskutiert werden. Anschliessend wird der Entwurf mit einer Empfehlung an das Ministerkomitee des Europarates weitergeleitet und gegebenenfalls verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied des Europarates verfolgt mit Interesse das Entstehen dieser Charta.</p><p>1. Im 7. Landwirtschaftsbericht (1992) hat der Bundesrat den Leistungsauftrag der Landwirtschaft umschrieben. Neben der Nahrungsmittelversorgung und Produktionsbereitschaft leistet die Landwirtschaft wesentliche Beiträge zur Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung eines lebensfähigen ländlichen Raumes. Für das Überleben des ländlichen Raumes und insbesondere der wirtschaftlich benachteiligten Regionen ist es wichtig, dass die Landwirtschaft ihre Rolle als eine der wirtschaftlichen Kräfte behält. Der damit verbundene Aspekt der Produktion darf dabei nicht ausser acht gelassen werden, zumal in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft Arbeitsplätze geschaffen werden bzw. erhalten bleiben. Dies bedeutet nicht, dass die Agrarstruktur völlig bewahrt werden soll. Der Bauer braucht vermehrt unternehmerische Freiheiten, um den Ansprüchen der Bevölkerung an die Landwirtschaft auch in Zukunft gerecht werden zu können.</p><p>2. Die Nahrungsmittelversorgung ist dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. Wie im Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz in den neunziger Jahren ausgeführt wird, soll der für die Produktion geeignete Boden mit raumplanerischen Instrumenten gewährleistet und durch die Agrarpolitik ein ausreichendes Produktionspotential aufrechterhalten bleiben. Der Landwirtschaftsbericht 1992 und der Sachplan Fruchtfolgeflächen unterstreichen die Bedeutung der Ernährungssicherung. Diese wird im Gatt/WTO-Übereinkommen anerkannt.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Landwirtschaft ein angemessenes Einkommen aus dem Erlös einer marktorientierten Produktion und Direktzahlungen erzielen soll. Mit der seit dem Erlös einer marktorientierten Produktion und Direktzahlungen erzielen soll. Mit der seit 1992 eingeleiteten Agrarreform wird diese Zielsetzung verfolgt. Die Preis- und die Einkommenspolitik werden getrennt. Die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft, welche alle gewünschten Leistungen erbringt, ist allein über die Produktepreise weder möglich noch zweckmässig. Die Preise werden vermehrt durch Angebot und Nachfrage im Kontext des Grenzschutzes (Gatt/WTO), aber auch unter Berücksichtigung des EU-Preisniveaus (Einkaufstourismus, Verlust von Marktanteilen usw.) gebildet. Die Direktzahlungen gelten gemeinwirtschaftliche Leistungen ab und können konsequent in den Dienst von deren Erbringung gestellt werden. Neben den Marktkräften beeinflusst die Ausgestaltung der Direktzahlungen die Entwicklung der Landwirtschaft am meisten. Entsprechend den verschiedenen Zielsetzungen werden diese in ergänzende, ökologische, produktionslenkende und soziale Direktzahlungen sowie Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen eingeteilt.</p>
  • <p>Die politischen Leitlinien und Forderungen der Charta betreffen auch Bereiche wie Infrastruktur, Forstwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Umwelt usw.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass "wichtige Funktionen" des ländlichen Raumes nur von einer intakten und lebensfähigen, bäuerlich strukturierten, naturnahen Landwirtschaft erfüllt werden können?</p><p>2. Befürwortet er das Recht eines jeden Landes, angemessene und eigenständige Lösungen im Bereich der Ernährungssicherheit zu treffen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass ein angemessenes Einkommen für eine multifunktionelle Landwirtschaft in erster Linie über eine marktorientierte Produktion und in zweiter Linie aus Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen gesichert wird?</p>
  • Europäische Charta für den ländlichen Raum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor zwei Jahren wurde der Agrarausschuss des Europarates beauftragt, einen Entwurf für eine "Europäische Charta für den ländlichen Raum" auszuarbeiten. Heute liegt ein solcher Entwurf vor und wird voraussichtlich Ende Januar 1996 in der Parlamentarischen Versammlung diskutiert werden. Anschliessend wird der Entwurf mit einer Empfehlung an das Ministerkomitee des Europarates weitergeleitet und gegebenenfalls verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied des Europarates verfolgt mit Interesse das Entstehen dieser Charta.</p><p>1. Im 7. Landwirtschaftsbericht (1992) hat der Bundesrat den Leistungsauftrag der Landwirtschaft umschrieben. Neben der Nahrungsmittelversorgung und Produktionsbereitschaft leistet die Landwirtschaft wesentliche Beiträge zur Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung eines lebensfähigen ländlichen Raumes. Für das Überleben des ländlichen Raumes und insbesondere der wirtschaftlich benachteiligten Regionen ist es wichtig, dass die Landwirtschaft ihre Rolle als eine der wirtschaftlichen Kräfte behält. Der damit verbundene Aspekt der Produktion darf dabei nicht ausser acht gelassen werden, zumal in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft Arbeitsplätze geschaffen werden bzw. erhalten bleiben. Dies bedeutet nicht, dass die Agrarstruktur völlig bewahrt werden soll. Der Bauer braucht vermehrt unternehmerische Freiheiten, um den Ansprüchen der Bevölkerung an die Landwirtschaft auch in Zukunft gerecht werden zu können.</p><p>2. Die Nahrungsmittelversorgung ist dem Bundesrat ein sehr wichtiges Anliegen. Wie im Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz in den neunziger Jahren ausgeführt wird, soll der für die Produktion geeignete Boden mit raumplanerischen Instrumenten gewährleistet und durch die Agrarpolitik ein ausreichendes Produktionspotential aufrechterhalten bleiben. Der Landwirtschaftsbericht 1992 und der Sachplan Fruchtfolgeflächen unterstreichen die Bedeutung der Ernährungssicherung. Diese wird im Gatt/WTO-Übereinkommen anerkannt.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Landwirtschaft ein angemessenes Einkommen aus dem Erlös einer marktorientierten Produktion und Direktzahlungen erzielen soll. Mit der seit dem Erlös einer marktorientierten Produktion und Direktzahlungen erzielen soll. Mit der seit 1992 eingeleiteten Agrarreform wird diese Zielsetzung verfolgt. Die Preis- und die Einkommenspolitik werden getrennt. Die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft, welche alle gewünschten Leistungen erbringt, ist allein über die Produktepreise weder möglich noch zweckmässig. Die Preise werden vermehrt durch Angebot und Nachfrage im Kontext des Grenzschutzes (Gatt/WTO), aber auch unter Berücksichtigung des EU-Preisniveaus (Einkaufstourismus, Verlust von Marktanteilen usw.) gebildet. Die Direktzahlungen gelten gemeinwirtschaftliche Leistungen ab und können konsequent in den Dienst von deren Erbringung gestellt werden. Neben den Marktkräften beeinflusst die Ausgestaltung der Direktzahlungen die Entwicklung der Landwirtschaft am meisten. Entsprechend den verschiedenen Zielsetzungen werden diese in ergänzende, ökologische, produktionslenkende und soziale Direktzahlungen sowie Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen eingeteilt.</p>
    • <p>Die politischen Leitlinien und Forderungen der Charta betreffen auch Bereiche wie Infrastruktur, Forstwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Umwelt usw.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass "wichtige Funktionen" des ländlichen Raumes nur von einer intakten und lebensfähigen, bäuerlich strukturierten, naturnahen Landwirtschaft erfüllt werden können?</p><p>2. Befürwortet er das Recht eines jeden Landes, angemessene und eigenständige Lösungen im Bereich der Ernährungssicherheit zu treffen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass ein angemessenes Einkommen für eine multifunktionelle Landwirtschaft in erster Linie über eine marktorientierte Produktion und in zweiter Linie aus Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen gesichert wird?</p>
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