Zuckerpolitik der Schweiz

ShortId
95.1137
Id
19951137
Updated
24.06.2025 22:21
Language
de
Title
Zuckerpolitik der Schweiz
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Selbstversorgungsgrad;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Rübenzucker;Marktzugang;Nord-Süd-Beziehungen;Zuckerrübe;Zuckerindustrie
1
  • L05K1402010206, Rübenzucker
  • L05K1402020805, Zuckerrübe
  • L06K070103090401, Selbstversorgungsgrad
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L05K1402030112, Zuckerindustrie
  • L04K10020110, Nord-Süd-Beziehungen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der agrarpolitischen Beschlüsse die vertragliche Gesamtmenge an Zuckerrüben, die zum vollen Preis übernommen werden, um 250 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen erhöht. Durch die beschlossene Produktionsausdehnung wird unser Selbstversorgungsgrad für Zucker von heute gut 50 Prozent auf 70 Prozent erhöht. Der Selbstversorgungsgrad für Zucker betrug 1993/94 in der EU 112 Prozent und in Österreich 122 Prozent.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Wie die Fragestellerin zu Recht unterstreicht, beinhalten die Gatt/WTO-Abkommen keine Vorschriften bezüglich Selbstversorgungsgrad. Die Schweiz hat alle WTO-Verpflichtungen bezüglich Marktzutritt (Zölle) und interne Stützung im Agrarbereich umgesetzt und wird sie auch in Zukunft erfüllen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erhöhung der einheimischen Produktionsmenge nicht im Widerspruch zu den in Vorbereitung stehenden marktwirtschaftlich ausgerichteten Reformen der Agrarpolitik steht. Im Reformprojekt "AP 2002" ist u. a. vorgesehen, dass die Preise und Übernahmebedingungen nicht mehr durch den Bund festgelegt werden, sondern Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Produzenten und Zuckerfabriken sind.</p><p>2. Die Landwirtschaft bildet eines der sieben Dossiers der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Die gegenwärtigen Verhandlungen im Agrarbereich bezwecken eine gegenseitige Verbesserung des Marktzutritts für eine Reihe von Produkten, nicht aber für Zucker. Darum geht der Bundesrat davon aus, dass die neue Zuckerpolitik diese Verhandlungen nicht beeinflussen wird.</p><p>3. Die Entwicklungsländer kommen bereits heute in den Genuss eines Präferenzzollansatzes von Fr. 20.90/dt Zucker (Normalansatz Fr. 68.33/dt). Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision der Zollpräferenzen eine zusätzliche Bevorzugung der Entwicklungsländer im Sinne der Fragestellerin zu prüfen.</p><p>4. Die Erhöhung der Zuckerrübenmenge hat keine Erhöhung der Bundessubventionen zur Folge. Die Mehrbelastung der Zuckerrechnung wird durch eine Senkung des Produzentenpreises um Fr. 1.50 auf Fr. 12.-/dt Zuckerrüben aufgefangen. Der Zollausfall beläuft sich bei einer Erhöhung der Inlandproduktion um 35 000 Tonnen Zucker auf rund 7 Millionen Franken.</p><p>Der auf den Importen erhobene Garantiefondsbeitrag reicht für die Finanzierung der Pflichtlager aus. Da aufgrund des höheren Selbstversorgungsgrades weniger importiert werden wird, wird auch der Garantiefonds abnehmen. Die Pflichtlagermenge ist zudem bis Ende 1999 aufgrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes zu reduzieren (Bericht 1995 des Bundesrates über die Pflichtlagerpolitik).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragt offenbar dem Bundesrat, die einheimische Zuckerrübenproduktion von 850 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen auszudehnen. Stimmt es, dass damit der Selbstversorgungsgrad der Schweiz massiv erhöht wird (von 50 auf 70 Prozent), obschon bereits heute weltweit eine Überproduktion herrscht? Muss in diesem Fall nicht einerseits von Protektionismus und andererseits von einer Fortführung der gescheiterten und vom Volk am 12. März 1995 verworfenen Agrarpolitik selbst unter den neuen Rahmenbedingungen (Gatt, Zollpräferenzen) gesprochen werden?</p><p>Da der Bundesrat über den Antrag des BLW im Januar 1996 entscheiden wird, wird er gebeten, umgehend zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen, so dass auch das Parlament über diese handels-, agrar- und entwicklungspolitisch wichtige Materie zeitgerecht, d. h. in der Wintersession 1995, diskutieren kann:</p><p>1. Die Schweiz würde - sollte der Bundesrat den BLW-Antrag genehmigen - zwar die Verpflichtungen aus der Uruguay-Runde des Gatt bezüglich Tarifizierung und internen Stützungen dem Buchstaben nach erfüllen. Aber dem Geist vermehrter Handelsliberalisierung auch im Landwirtschaftsbereich würde eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades für Zucker diametral entgegenlaufen. Teilt der Bundesrat die Absicht, dass marktwirtschaftliche Überlegungen eine Erschwerung des Marktzugangs für Zuckerimporte verbieten?</p><p>2. Die Erhöhung des Selbstversorgungsgrades für Zucker würde auf Kosten der Importe aus der EU gehen. Die bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU umfassen den Agrarbereich nicht. Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr ein, dass die EU die Verringerung ihrer Zucker-Liefermöglichkeiten um 200 000 Tonnen als unfreundlichen Akt betrachten wird, welcher die bilateralen Verhandlungen zusätzlich belastet?</p><p>3. In Europa kann die Zuckerproduktion nur dank staatlicher Protektion überleben, weil die Konkurrenzvorteile des Zuckerrohranbaus in den Entwicklungsländern gross sind. Ist der Bundesrat bereit, bei der bevorstehenden Revision der Zollpräferenzen den Vorzugszoll für Zuckerimporte aus Entwicklungsländern entsprechend der Differenz des Schweizer Zuckerpreises zum Weltmarktpreis anzusetzen, so dass die Konkurrenznachteile infolge der Subventionierung in Europa mindestens ausgeglichen werden?</p><p>4. Der Umbau der Zuckerordnung im Rahmen der Gattlex belastet die Bundesfinanzen bereits mit Mehrkosten von 20 Millionen Franken, insgesamt 35 Millionen Franken. Wie würde sich die vom BLW beantragte Erhöhung der Zuckerrübenmenge auf den Bundeshaushalt inklusive Garantiefonds auswirken?</p>
  • Zuckerpolitik der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der agrarpolitischen Beschlüsse die vertragliche Gesamtmenge an Zuckerrüben, die zum vollen Preis übernommen werden, um 250 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen erhöht. Durch die beschlossene Produktionsausdehnung wird unser Selbstversorgungsgrad für Zucker von heute gut 50 Prozent auf 70 Prozent erhöht. Der Selbstversorgungsgrad für Zucker betrug 1993/94 in der EU 112 Prozent und in Österreich 122 Prozent.</p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen:</p><p>1. Wie die Fragestellerin zu Recht unterstreicht, beinhalten die Gatt/WTO-Abkommen keine Vorschriften bezüglich Selbstversorgungsgrad. Die Schweiz hat alle WTO-Verpflichtungen bezüglich Marktzutritt (Zölle) und interne Stützung im Agrarbereich umgesetzt und wird sie auch in Zukunft erfüllen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erhöhung der einheimischen Produktionsmenge nicht im Widerspruch zu den in Vorbereitung stehenden marktwirtschaftlich ausgerichteten Reformen der Agrarpolitik steht. Im Reformprojekt "AP 2002" ist u. a. vorgesehen, dass die Preise und Übernahmebedingungen nicht mehr durch den Bund festgelegt werden, sondern Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Produzenten und Zuckerfabriken sind.</p><p>2. Die Landwirtschaft bildet eines der sieben Dossiers der bilateralen Verhandlungen mit der EU. Die gegenwärtigen Verhandlungen im Agrarbereich bezwecken eine gegenseitige Verbesserung des Marktzutritts für eine Reihe von Produkten, nicht aber für Zucker. Darum geht der Bundesrat davon aus, dass die neue Zuckerpolitik diese Verhandlungen nicht beeinflussen wird.</p><p>3. Die Entwicklungsländer kommen bereits heute in den Genuss eines Präferenzzollansatzes von Fr. 20.90/dt Zucker (Normalansatz Fr. 68.33/dt). Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision der Zollpräferenzen eine zusätzliche Bevorzugung der Entwicklungsländer im Sinne der Fragestellerin zu prüfen.</p><p>4. Die Erhöhung der Zuckerrübenmenge hat keine Erhöhung der Bundessubventionen zur Folge. Die Mehrbelastung der Zuckerrechnung wird durch eine Senkung des Produzentenpreises um Fr. 1.50 auf Fr. 12.-/dt Zuckerrüben aufgefangen. Der Zollausfall beläuft sich bei einer Erhöhung der Inlandproduktion um 35 000 Tonnen Zucker auf rund 7 Millionen Franken.</p><p>Der auf den Importen erhobene Garantiefondsbeitrag reicht für die Finanzierung der Pflichtlager aus. Da aufgrund des höheren Selbstversorgungsgrades weniger importiert werden wird, wird auch der Garantiefonds abnehmen. Die Pflichtlagermenge ist zudem bis Ende 1999 aufgrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes zu reduzieren (Bericht 1995 des Bundesrates über die Pflichtlagerpolitik).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beantragt offenbar dem Bundesrat, die einheimische Zuckerrübenproduktion von 850 000 Tonnen auf 1,1 Millionen Tonnen auszudehnen. Stimmt es, dass damit der Selbstversorgungsgrad der Schweiz massiv erhöht wird (von 50 auf 70 Prozent), obschon bereits heute weltweit eine Überproduktion herrscht? Muss in diesem Fall nicht einerseits von Protektionismus und andererseits von einer Fortführung der gescheiterten und vom Volk am 12. März 1995 verworfenen Agrarpolitik selbst unter den neuen Rahmenbedingungen (Gatt, Zollpräferenzen) gesprochen werden?</p><p>Da der Bundesrat über den Antrag des BLW im Januar 1996 entscheiden wird, wird er gebeten, umgehend zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen, so dass auch das Parlament über diese handels-, agrar- und entwicklungspolitisch wichtige Materie zeitgerecht, d. h. in der Wintersession 1995, diskutieren kann:</p><p>1. Die Schweiz würde - sollte der Bundesrat den BLW-Antrag genehmigen - zwar die Verpflichtungen aus der Uruguay-Runde des Gatt bezüglich Tarifizierung und internen Stützungen dem Buchstaben nach erfüllen. Aber dem Geist vermehrter Handelsliberalisierung auch im Landwirtschaftsbereich würde eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades für Zucker diametral entgegenlaufen. Teilt der Bundesrat die Absicht, dass marktwirtschaftliche Überlegungen eine Erschwerung des Marktzugangs für Zuckerimporte verbieten?</p><p>2. Die Erhöhung des Selbstversorgungsgrades für Zucker würde auf Kosten der Importe aus der EU gehen. Die bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU umfassen den Agrarbereich nicht. Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr ein, dass die EU die Verringerung ihrer Zucker-Liefermöglichkeiten um 200 000 Tonnen als unfreundlichen Akt betrachten wird, welcher die bilateralen Verhandlungen zusätzlich belastet?</p><p>3. In Europa kann die Zuckerproduktion nur dank staatlicher Protektion überleben, weil die Konkurrenzvorteile des Zuckerrohranbaus in den Entwicklungsländern gross sind. Ist der Bundesrat bereit, bei der bevorstehenden Revision der Zollpräferenzen den Vorzugszoll für Zuckerimporte aus Entwicklungsländern entsprechend der Differenz des Schweizer Zuckerpreises zum Weltmarktpreis anzusetzen, so dass die Konkurrenznachteile infolge der Subventionierung in Europa mindestens ausgeglichen werden?</p><p>4. Der Umbau der Zuckerordnung im Rahmen der Gattlex belastet die Bundesfinanzen bereits mit Mehrkosten von 20 Millionen Franken, insgesamt 35 Millionen Franken. Wie würde sich die vom BLW beantragte Erhöhung der Zuckerrübenmenge auf den Bundeshaushalt inklusive Garantiefonds auswirken?</p>
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