Methamphetamin. Zwischenhandel über die Schweiz
- ShortId
-
95.1141
- Id
-
19951141
- Updated
-
14.11.2025 06:35
- Language
-
de
- Title
-
Methamphetamin. Zwischenhandel über die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Betäubungsmittel;Drogenhandel
- 1
-
- L06K010102010201, Betäubungsmittel
- L04K01010205, Drogenhandel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Methamphetamin (Szenenname Ice) untersteht in der Schweiz als Amphetaminderivat dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel. Es figuriert im Anhang 3 der entsprechenden BAG-Verordnung. Methamphetamin wird in der Regel mittels einer einfachen Synthese aus dem Vorläuferstoff Ephedrin hergestellt. Ephedrin ist in unserem Land nicht als Betäubungsmittel klassiert, sondern als Arzneimittel. Seine Kontrolle obliegt demzufolge heute noch den Kantonen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat anlässlich der Debatte zur Ratifikation der UNO-Übereinkommen von 1971 und 72 den Ständerat Ende 1994 und den Nationalrat anfangs 1995 darüber informiert, dass zwei Schweizer Broker in den vergangenen zwei Jahren über 75 Tonnen Ephedrin in mittel- und südamerikanische Länder exportiert haben und dass dieses Ephedrin nach den vorliegenden Erkenntnissen in illegale Kanäle abgezweigt und mit grosser Wahrscheinlichkeit in Untergrundlabors zur Fabrikation von Methamphetamin verwendet wurde. Das so produzierte Methamphetamin dürfte dabei für den Drogenschwarzmarkt in den USA bestimmt gewesen sein. In der gleichen Debatte hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Vorläufer dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen und deren Kontrolle massiv zu verschärfen. Das Parlament hat diesem Antrag bekanntlich zugestimmt.</p><p></p><p>Wie bei der Debatte im Parlament angekündigt, wurde inzwischen eine bundesrätliche Verordnung zur Kontrolle der Vorläufer erarbeitet. Diese ist zur Zeit in der Vernehmlassung und soll noch 1996 in Kraft treten. Damit wird die Kontrollkompetenz für diese Stoffe von den Kantonen an den Bund übergehen und der Im- und Export wird bewilligungspflichtig. Die Schweiz wird damit die entsprechenden internationalen Verpflichtungen erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie die Washingtoner Zeitschrift "US news and world report" berichtet, steigt der Konsum von Methamphetamin in den USA sehr stark an. Es wurde festgestellt, dass "Meth" billiger als Kokain ist, denn diese Droge wird aus einem Medikament gewonnen, das im freien Verkauf erhältlich ist. Die Zeitschrift berichtet ferner, dass beträchtliche Mengen des Ausgangsprodukts für diese Droge über die Schweiz gehen, und zwar über Zwischenhändler, die in der Schweiz stationiert sind.</p><p>Hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um diesen Handel zu unterbinden?</p>
- Methamphetamin. Zwischenhandel über die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Methamphetamin (Szenenname Ice) untersteht in der Schweiz als Amphetaminderivat dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel. Es figuriert im Anhang 3 der entsprechenden BAG-Verordnung. Methamphetamin wird in der Regel mittels einer einfachen Synthese aus dem Vorläuferstoff Ephedrin hergestellt. Ephedrin ist in unserem Land nicht als Betäubungsmittel klassiert, sondern als Arzneimittel. Seine Kontrolle obliegt demzufolge heute noch den Kantonen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat anlässlich der Debatte zur Ratifikation der UNO-Übereinkommen von 1971 und 72 den Ständerat Ende 1994 und den Nationalrat anfangs 1995 darüber informiert, dass zwei Schweizer Broker in den vergangenen zwei Jahren über 75 Tonnen Ephedrin in mittel- und südamerikanische Länder exportiert haben und dass dieses Ephedrin nach den vorliegenden Erkenntnissen in illegale Kanäle abgezweigt und mit grosser Wahrscheinlichkeit in Untergrundlabors zur Fabrikation von Methamphetamin verwendet wurde. Das so produzierte Methamphetamin dürfte dabei für den Drogenschwarzmarkt in den USA bestimmt gewesen sein. In der gleichen Debatte hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Vorläufer dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen und deren Kontrolle massiv zu verschärfen. Das Parlament hat diesem Antrag bekanntlich zugestimmt.</p><p></p><p>Wie bei der Debatte im Parlament angekündigt, wurde inzwischen eine bundesrätliche Verordnung zur Kontrolle der Vorläufer erarbeitet. Diese ist zur Zeit in der Vernehmlassung und soll noch 1996 in Kraft treten. Damit wird die Kontrollkompetenz für diese Stoffe von den Kantonen an den Bund übergehen und der Im- und Export wird bewilligungspflichtig. Die Schweiz wird damit die entsprechenden internationalen Verpflichtungen erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie die Washingtoner Zeitschrift "US news and world report" berichtet, steigt der Konsum von Methamphetamin in den USA sehr stark an. Es wurde festgestellt, dass "Meth" billiger als Kokain ist, denn diese Droge wird aus einem Medikament gewonnen, das im freien Verkauf erhältlich ist. Die Zeitschrift berichtet ferner, dass beträchtliche Mengen des Ausgangsprodukts für diese Droge über die Schweiz gehen, und zwar über Zwischenhändler, die in der Schweiz stationiert sind.</p><p>Hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um diesen Handel zu unterbinden?</p>
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