Beratermandate des Bundes
- ShortId
-
95.1152
- Id
-
19951152
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Beratermandate des Bundes
- AdditionalIndexing
-
Vetternwirtschaft;Submissionswesen;Politikberatung;selbstständig Erwerbstätige/r
- 1
-
- L04K08020323, Politikberatung
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08020338, Vetternwirtschaft
- L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Alkoholverwaltung hatte während vielen Jahren einen Vertrag mit einem Tessiner Journalisten, der für die Information im Kanton Tessin sorgte. Seine Aufgabe war es insbesondere, die alkoholfreie Verwertung von Obst und Kartoffeln publizistisch zu unterstützen. Da die Art und Weise, wie im Kanton Tessin informiert wurde, nicht mehr befriedigte und zudem zu teuer war (60 000 Franken pro Jahr), verlangte der Departementsvorsteher ein neues Informationskonzept. Danach sollte die Alkoholverwaltung die Information im Kanton Tessin direkt organisieren und einen Berater einsetzen. Dieser musste mit den lokalen Verhältnissen vertraut sein und Erfahrungen im Informationsbereich mitbringen. Der Auftrag wurde 1989 Herrn Robbiani, Journalist und alt Nationalrat, übertragen. Ein Honorar von jährlich 10 000 Franken war vorgesehen. Seine Hauptaufgabe war es, die Alkoholverwaltung bei ihrer Informationskampagne über die Verwertung von Obst und Kartoffeln zu anderen als zu alkoholischen Zwecken zu beraten, für sie Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und vor allem Informationen zu organisieren oder in die Wege zu leiten (Zeitungsartikel, Radio- und Fernsehsendungen, Ausstellungen). Natürlich ist es immer schwierig, die Resultate von Beratungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zu beziffern. Zudem haben verschiedene Projekte, die Herr Robbiani vorbereitet hat, insbesondere wegen Änderungen in der Zusammensetzung der Tessiner Regierung, schliesslich nicht realisiert werden können.</p><p>Die Tätigkeit von Herrn Robbiani erstreckte sich von 1989 bis 1994 und kostete die Alkoholverwaltung insgesamt 66 000 Franken.</p><p>Die Verwaltung und die Regiebetriebe vergeben jedes Jahr eine grosse Zahl von Beratermandaten an Privatunternehmen, an unabhängige Berater und Beraterinnen, Professoren und Professorinnen, Experten und Expertinnen usw. Sie beschäftigen ebenfalls viele Persönlichkeiten in Kommissionen, Expertengruppen, Verwaltungsräten usw. Es gibt darunter auch Experten, die ein politisches Amt innehaben oder innegehabt haben. Die Aufwendungen für diese Mandate sind im Budget der Eidgenossenschaft aufgeführt, insbesondere unter der Rubrik "Kommissionsentschädigungen und Honorare" (90 Millionen Franken), "Forschungs- und Entwicklungsaufträge" (84 Millionen Franken) und "EDV-Dienstleistungen" (200 Millionen Franken). Es ist nicht möglich, eine abschliessende Liste zu erstellen.</p><p>Die Mitglieder von Kommissionen, Delegationen und Verwaltungsräten werden auf Antrag der entsprechenden Departemente vom Bundesrat ernannt. Sachverständige und andere Personen, denen nach der Bundesratsverordnung vom 1. Oktober 1973 (Verordnung über die Entschädigung für Kommissionsmitglieder, Experten und Beauftragte, SR 172.32, Art. 1 Bst. b und c) ein Auftrag erteilt wird, werden von den Ämtern oder ihren Dienststellen eingestellt, wenn das betreffende Departement einverstanden ist. Das Eidgenössische Personalamt muss ihrer Entschädigung zustimmen. Mit dem Inkrafttreten der Gatt-bedingten neuen Regelungen müssen Aufträge über mehr als 263 000 Franken ausgeschrieben werden. Die anderen Aufträge können wie bisher von den zuständigen Dienststellen vergeben werden. Diese kennen in der Regel die Sachverständigen ihres Fachgebietes und sind bestrebt, nur solche Leute beizuziehen, die in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen, den man ihnen zu übertragen gedenkt. Es ist unumgänglich, dass bereits ausgeführte Tätigkeiten, Qualifikationen, Veröffentlichungen, berufliche, politische und sogar persönliche Kontakte bei dieser Wahl eine Rolle spielen. Da es sich bei Beratung häufig um die Sicherstellung von spezifischem Wissen handelt, kommen im Einzelfall jeweils kaum mehrere Sachverständige in Frage, dies insbesondere bei den sprachlichen Minderheiten. Der Bundesrat hat sich hierzu auch schon in den Antworten vom 21. Dezember 1994 auf die Einfache Anfrage Baumberger (94.1101) und vom 16. September 1991 auf die Einfache Anfrage Reimann Maximilian (91.1016) geäussert.</p>
- <p>Der TV-Journalist und frühere SP-Nationalrat Dario Robbiani soll während Jahren ein persönliches Beratermandat der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ausgeübt haben. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Fragen zum Beratermandat Alkoholverwaltung/Robbiani</p><p>a. Seit wann besteht dieses Mandat?</p><p>b. Wer hat es in Auftrag gegeben? Trifft es zu, dass es sich - wie in verschiedenen Medien vermutet wurde - um einen Freundschaftsdienst des damaligen Bundesrates Stich gegenüber dem früheren SP-Fraktionschef Robbiani gehandelt hat?</p><p>c. Wieviel Honorar hat Robbiani insgesamt für dieses Mandat vom Bund kassiert, und welche Gegenleistungen hat er konkret dafür erbracht?</p><p>d. Ist eine Anstalt des Bundes, die zur Verwaltung eines Bundesmonopols eingerichtet worden ist, überhaupt befugt, ein exklusives Beratungsmandat an einen Journalisten zu vergeben?</p><p>2. Fragen zum Bestand von weiteren derartigen Beratermandaten</p><p>a. Bestehen analoge Beratermandate von Bundesstellen mit Einzelpersonen, die höhere politische Ämter innehaben oder innegehabt haben? Falls ja, erbitte ich um Auflistung dieser Mandate.</p><p>b. Nach welchen Kriterien vergibt der Bund solche Beratermandate? Werden die Regeln des freien Wettbewerbs beim Zuspruch solcher Mandate beachtet?</p><p>c. Besteht auf Bundesebene eine zentrale Kontrollregistratur über solche Beratermandate?</p>
- Beratermandate des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Alkoholverwaltung hatte während vielen Jahren einen Vertrag mit einem Tessiner Journalisten, der für die Information im Kanton Tessin sorgte. Seine Aufgabe war es insbesondere, die alkoholfreie Verwertung von Obst und Kartoffeln publizistisch zu unterstützen. Da die Art und Weise, wie im Kanton Tessin informiert wurde, nicht mehr befriedigte und zudem zu teuer war (60 000 Franken pro Jahr), verlangte der Departementsvorsteher ein neues Informationskonzept. Danach sollte die Alkoholverwaltung die Information im Kanton Tessin direkt organisieren und einen Berater einsetzen. Dieser musste mit den lokalen Verhältnissen vertraut sein und Erfahrungen im Informationsbereich mitbringen. Der Auftrag wurde 1989 Herrn Robbiani, Journalist und alt Nationalrat, übertragen. Ein Honorar von jährlich 10 000 Franken war vorgesehen. Seine Hauptaufgabe war es, die Alkoholverwaltung bei ihrer Informationskampagne über die Verwertung von Obst und Kartoffeln zu anderen als zu alkoholischen Zwecken zu beraten, für sie Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und vor allem Informationen zu organisieren oder in die Wege zu leiten (Zeitungsartikel, Radio- und Fernsehsendungen, Ausstellungen). Natürlich ist es immer schwierig, die Resultate von Beratungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zu beziffern. Zudem haben verschiedene Projekte, die Herr Robbiani vorbereitet hat, insbesondere wegen Änderungen in der Zusammensetzung der Tessiner Regierung, schliesslich nicht realisiert werden können.</p><p>Die Tätigkeit von Herrn Robbiani erstreckte sich von 1989 bis 1994 und kostete die Alkoholverwaltung insgesamt 66 000 Franken.</p><p>Die Verwaltung und die Regiebetriebe vergeben jedes Jahr eine grosse Zahl von Beratermandaten an Privatunternehmen, an unabhängige Berater und Beraterinnen, Professoren und Professorinnen, Experten und Expertinnen usw. Sie beschäftigen ebenfalls viele Persönlichkeiten in Kommissionen, Expertengruppen, Verwaltungsräten usw. Es gibt darunter auch Experten, die ein politisches Amt innehaben oder innegehabt haben. Die Aufwendungen für diese Mandate sind im Budget der Eidgenossenschaft aufgeführt, insbesondere unter der Rubrik "Kommissionsentschädigungen und Honorare" (90 Millionen Franken), "Forschungs- und Entwicklungsaufträge" (84 Millionen Franken) und "EDV-Dienstleistungen" (200 Millionen Franken). Es ist nicht möglich, eine abschliessende Liste zu erstellen.</p><p>Die Mitglieder von Kommissionen, Delegationen und Verwaltungsräten werden auf Antrag der entsprechenden Departemente vom Bundesrat ernannt. Sachverständige und andere Personen, denen nach der Bundesratsverordnung vom 1. Oktober 1973 (Verordnung über die Entschädigung für Kommissionsmitglieder, Experten und Beauftragte, SR 172.32, Art. 1 Bst. b und c) ein Auftrag erteilt wird, werden von den Ämtern oder ihren Dienststellen eingestellt, wenn das betreffende Departement einverstanden ist. Das Eidgenössische Personalamt muss ihrer Entschädigung zustimmen. Mit dem Inkrafttreten der Gatt-bedingten neuen Regelungen müssen Aufträge über mehr als 263 000 Franken ausgeschrieben werden. Die anderen Aufträge können wie bisher von den zuständigen Dienststellen vergeben werden. Diese kennen in der Regel die Sachverständigen ihres Fachgebietes und sind bestrebt, nur solche Leute beizuziehen, die in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen, den man ihnen zu übertragen gedenkt. Es ist unumgänglich, dass bereits ausgeführte Tätigkeiten, Qualifikationen, Veröffentlichungen, berufliche, politische und sogar persönliche Kontakte bei dieser Wahl eine Rolle spielen. Da es sich bei Beratung häufig um die Sicherstellung von spezifischem Wissen handelt, kommen im Einzelfall jeweils kaum mehrere Sachverständige in Frage, dies insbesondere bei den sprachlichen Minderheiten. Der Bundesrat hat sich hierzu auch schon in den Antworten vom 21. Dezember 1994 auf die Einfache Anfrage Baumberger (94.1101) und vom 16. September 1991 auf die Einfache Anfrage Reimann Maximilian (91.1016) geäussert.</p>
- <p>Der TV-Journalist und frühere SP-Nationalrat Dario Robbiani soll während Jahren ein persönliches Beratermandat der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ausgeübt haben. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Fragen zum Beratermandat Alkoholverwaltung/Robbiani</p><p>a. Seit wann besteht dieses Mandat?</p><p>b. Wer hat es in Auftrag gegeben? Trifft es zu, dass es sich - wie in verschiedenen Medien vermutet wurde - um einen Freundschaftsdienst des damaligen Bundesrates Stich gegenüber dem früheren SP-Fraktionschef Robbiani gehandelt hat?</p><p>c. Wieviel Honorar hat Robbiani insgesamt für dieses Mandat vom Bund kassiert, und welche Gegenleistungen hat er konkret dafür erbracht?</p><p>d. Ist eine Anstalt des Bundes, die zur Verwaltung eines Bundesmonopols eingerichtet worden ist, überhaupt befugt, ein exklusives Beratungsmandat an einen Journalisten zu vergeben?</p><p>2. Fragen zum Bestand von weiteren derartigen Beratermandaten</p><p>a. Bestehen analoge Beratermandate von Bundesstellen mit Einzelpersonen, die höhere politische Ämter innehaben oder innegehabt haben? Falls ja, erbitte ich um Auflistung dieser Mandate.</p><p>b. Nach welchen Kriterien vergibt der Bund solche Beratermandate? Werden die Regeln des freien Wettbewerbs beim Zuspruch solcher Mandate beachtet?</p><p>c. Besteht auf Bundesebene eine zentrale Kontrollregistratur über solche Beratermandate?</p>
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