Tschetschenien-Konflikt

ShortId
95.3006
Id
19953006
Updated
10.04.2024 08:00
Language
de
Title
Tschetschenien-Konflikt
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit einer "Erklärung" hat der Bundesrat am 11. Januar 1995 erst- und letztmals offiziell Stellung genommen zu den gewalttätigen und äusserst brutalen Aktionen Russlands in Tschetschenien. Diese Erklärung kann nicht voll befriedigen. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die fortgesetzte, massive Gewaltanwendung Russlands gegen die Bevölkerung Tschetscheniens, nachdem offenbar die internationalen Appelle, dem Blutvergiessen sofort ein Ende zu setzen, die Menschenrechte zu respektieren und eine politische Lösung auf dem Verhandlungsweg anzustreben, keine Früchte getragen haben? - Teilt er insbesondere die Meinung, wie sie am vergangenen 20. Januar u. a. der Deutsche Bundestag geäussert hat, dass die Prinzipien der OSZE, der Menschenrechtskonvention der Uno sowie der Genfer Übereinkommen aufs schwerste verletzt wurden und immer noch werden?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen Russlands im Zusammenhang mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa sowie im Hinblick auf das künftige Verhalten dieser nach wie vor hochgerüsteten Macht gegenüber dem "nahen Ausland", z. B. gegenüber den drei baltischen Staaten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Wirtschafts- und Finanzhilfen aus den Ost- und Mitteleuropakrediten gegenüber der Russischen Föderation zumindest vorübergehend, d. h. bis zur Beendigung der Gewalt in Tschetschenien, einzustellen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat wegen der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte eine Initiative für die Ingangsetzung des OSZE-Zwangsmechanismus gegenüber Russland zu lancieren (analog der Aktion gegenüber der Türkei)?</p><p>5. Wenn nicht, welche anderen Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf dem diplomatischen Parkett zu lancieren?</p>
  • Tschetschenien-Konflikt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit einer "Erklärung" hat der Bundesrat am 11. Januar 1995 erst- und letztmals offiziell Stellung genommen zu den gewalttätigen und äusserst brutalen Aktionen Russlands in Tschetschenien. Diese Erklärung kann nicht voll befriedigen. Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die fortgesetzte, massive Gewaltanwendung Russlands gegen die Bevölkerung Tschetscheniens, nachdem offenbar die internationalen Appelle, dem Blutvergiessen sofort ein Ende zu setzen, die Menschenrechte zu respektieren und eine politische Lösung auf dem Verhandlungsweg anzustreben, keine Früchte getragen haben? - Teilt er insbesondere die Meinung, wie sie am vergangenen 20. Januar u. a. der Deutsche Bundestag geäussert hat, dass die Prinzipien der OSZE, der Menschenrechtskonvention der Uno sowie der Genfer Übereinkommen aufs schwerste verletzt wurden und immer noch werden?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Vorgehen Russlands im Zusammenhang mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa sowie im Hinblick auf das künftige Verhalten dieser nach wie vor hochgerüsteten Macht gegenüber dem "nahen Ausland", z. B. gegenüber den drei baltischen Staaten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Wirtschafts- und Finanzhilfen aus den Ost- und Mitteleuropakrediten gegenüber der Russischen Föderation zumindest vorübergehend, d. h. bis zur Beendigung der Gewalt in Tschetschenien, einzustellen?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat wegen der schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte eine Initiative für die Ingangsetzung des OSZE-Zwangsmechanismus gegenüber Russland zu lancieren (analog der Aktion gegenüber der Türkei)?</p><p>5. Wenn nicht, welche anderen Massnahmen gedenkt der Bundesrat auf dem diplomatischen Parkett zu lancieren?</p>
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