Casinos und Geldspielautomaten

ShortId
95.3013
Id
19953013
Updated
10.04.2024 14:14
Language
de
Title
Casinos und Geldspielautomaten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1 Die erwarteten Steuereinnahmen von 150 Millionen Franken beruhen auf einer im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März 1993 vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorgenommenen Grobschätzung.</p><p></p><p>In den ersten fünf Jahren werden sich die Casinos in einer Anlaufphase befinden; die Einnahmen des Bundes werden aller Voraussicht nach unter 100 Millionen Franken pro Jahr liegen. Nach Etablierung der Betriebe kann mit Einnahmen von gegen 150 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p></p><p>2. Die Expertenkommission hat in der Besteuerungsfrage Berechnungen angestellt, doch liegen noch keine detaillierten Unterlagen vor.</p><p></p><p>3. Beim Automatenspiel um Geldgewinn gilt es zu unterscheiden zwischen Glücksspielautomaten und Geschicklichkeitsautomaten. Erstere sind gemäss geltendem Recht verboten; nach Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes dürfen solche Apparate in Spielcasinos aufgestellt und in Betrieb genommen werden.</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit können gemäss geltendem Recht zugelassen werden, sofern der Spielausgang ganz oder vorwiegend auf Geschicklichkeit beruht. Entscheidendes Element für den Gewinn ist die abschliessende Geschicklichkeitsphase, die der Spieler mit Erfolg zu bestehen hat. Die Reaktionszeit ist so festgelegt, dass der durchschnittliche Spieler das Spiel gewinnen kann.</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten unterliegen der Typenprüfung durch das Bundesamt für Polizeiwesen. Änderungen an bereits bewilligten Apparaten dürfen nur nach vorausgegangener Anmeldung und Genehmigung vorgenommen werden. Der nachträgliche Einbau einer Geschicklichkeitsphase und des Bonusspielsystems in einen in Gebrauch stehenden Glücksspielautomaten ist kompliziert und bedingt eine von Grund auf neue Konzeption des Gerätes. Von einem "technischen Kunstgriff" kann daher nicht die Rede sein.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Glücksspielautomaten sind in der Schweiz gemäss geltendem Recht verboten. Dagegen gibt es mehrere Tausend zugelassene Geschicklichkeitsautomaten. Die Umsätze lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Standorte und Auszahlungsquoten der Apparate nicht berechnen. Es sind somit keine Rückschlüsse auf Steuererträge möglich.</p><p></p><p>5. Es gibt keine "unterdominante Geschicklichkeitsphase"; Geschicklichkeitsautomaten können den Glücksspielautomaten nicht gleichgestellt werden. Nur die in neurechtlichen Spielcasinos betriebenen Geldspiele können durch den Bund besteuert werden. Daraus ergeben sich die folgenden Besteuerungskategorien: </p><p></p><p>Glücksspielautomaten (nur in neurechtlichen Spielbanken): Besteuerung durch den Bund</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten in Casinos: Besteuerung durch den Bund</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten ausserhalb von Casinos: Besteuerung durch den Kanton.</p><p></p><p>6. Zur Frage nach der Anzahl der Glücksspielautomaten und Steuereinnahmen wird auf Ziffer 4 verwiesen. Die </p><p></p><p>Kontrolle der Geschicklichkeitsautomaten obliegt den Kantonen. Ein Beamter des Bundesamtes für Polizeiwesen </p><p></p><p>unterstützt und berät die kantonalen Behörden bei ihren Ermittlungen und Kontrollen.</p><p></p><p>7. In der Schweiz sind keine Geldspielautomaten (ohne Geschicklichkeitsphase) zugelassen.</p><p></p><p>In Deutschland gibt es ca. 175'000 Glücksspielautomaten; berechnet auf 81 Millionen Einwohner, ergibt sich eine Dichte von 1 Apparat auf 463 Personen. In Österreich beträgt die Dichte 1: 1319 (ca. 6000 Geräte, 8 Millionen Einwohner).</p><p></p><p>8. Für Eigentümer und Vermieter von Geschicklichkeitsautomaten ist die Wohnsitznahme in der Schweiz zwingend. Ausländische Firmen müssen über eine Filiale oder einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Das technische ServicePersonal muss sofort verfügbar sein.</p><p></p><p>9. Der Anschaffungspreis eines modernen Geschicklichkeitsautomaten beträgt 13'000 bis 16'000 Franken. Die Amortisation hängt von dessen Standort, seiner Attraktivität und vom Verhalten der Spieler ab. Die Amortisationsdauer liegt zwischen wenigen Monaten und einem Jahr oder länger.</p><p></p><p>10. Die Steuersätze für Glücksspielautomaten sind noch nicht festgelegt. Glücksspielautomaten können jedoch nicht wesentlich anders besteuert werden als andere im Casino betriebene Glücksspiele.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Rudolf Hafner hat zusammen mit zwei Mitunterzeichnern am 5. Oktober 1994 dem Bundesrat zehn Fragen vorgelegt, auf die keine Antwort erfolgt ist (der Interpellant ist zurückgetreten). Ich stelle diese Fragen erneut, auch wenn der am 20. Januar vorgelegte Gesetzentwurf einige Hinweise enthält. Der Bundesrat wird also erneut ersucht, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Geht der Bundesrat immer noch von jährlichen Steuereinnahmen aus Casinos von rund 150 Millionen Franken aus?</p><p>2. Welche Absichten hat der Bundesrat hinsichtlich der Steuersatzfestsetzung für Casinos?</p><p>3. Gemäss Gesetz sind die Kantone für Geschicklichkeitsautomaten zuständig. Hat der Bundesrat Kenntnis vom Sachverhalt, dass viele Glücksspielautomaten mit einem technischen Kunstgriff (Einbau einer einfachen Geschicklichkeitsphase, die von den meisten Menschen problemlos gemeistert werden kann) zu Geschicklichkeitsautomaten werden und somit der Steuerpflicht gegenüber dem Bund entzogen werden?</p><p>4. Wie viele Glücksspielautomaten (mit einer Geschicklichkeitsphase) gibt es gesamthaft in der Schweiz, und welche Steuereinnahmen können erwartet werden, wenn diese gegenüber dem Bund steuerpflichtig würden?</p><p>5. Hält der Bundesrat eine Neuinterpretation der Glücksspielautomaten in dem Sinne für möglich, dass Automaten mit einer unterdominanten Geschicklichkeitsphase (Anteil weniger als ein bestimmter Prozentsatz) als Glücksspielautomaten der Steuerpflicht gegenüber dem Bund unterworfen werden? Falls nicht, mit welchen juristischen und politischen Argumenten?</p><p>6. Wie viele Glücksspielautomaten (nach bisheriger Interpretation) bestehen in der Schweiz, und wieviel betragen die Steuereinnahmen daraus? Stimmt es, dass ein einziger Bundesbeamter für die Kontrolle der Automaten eingesetzt ist?</p><p>7. Wie viele Geldspielautomaten gibt es gesamthaft in der Schweiz, und welchen Rang nimmt die Schweiz international bezogen auf die Dichte ein?</p><p>8. Welches Domizil (Kanton/Land) haben die Besitzer respektive Vermieter von Geldspielautomaten?</p><p>9. Stimmt es, dass der Preis eines Glücksspielautomaten (etwa 12 000 bis 15 000 Franken), der steuermässig als Geschicklichkeitsautomat deklariert ist, durchschnittlich bei den wichtigsten Vermietern innert weniger als sechs Monaten amortisiert ist?</p><p>10. Welche Steuersätze für Glücksspielautomaten hält der Bundesrat für berechtigt, und in welcher Relation sieht er diese zum höchstmöglichen Steuersatz von 80 Prozent bei Casinos?</p>
  • Casinos und Geldspielautomaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1 Die erwarteten Steuereinnahmen von 150 Millionen Franken beruhen auf einer im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März 1993 vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorgenommenen Grobschätzung.</p><p></p><p>In den ersten fünf Jahren werden sich die Casinos in einer Anlaufphase befinden; die Einnahmen des Bundes werden aller Voraussicht nach unter 100 Millionen Franken pro Jahr liegen. Nach Etablierung der Betriebe kann mit Einnahmen von gegen 150 Millionen Franken gerechnet werden.</p><p></p><p>2. Die Expertenkommission hat in der Besteuerungsfrage Berechnungen angestellt, doch liegen noch keine detaillierten Unterlagen vor.</p><p></p><p>3. Beim Automatenspiel um Geldgewinn gilt es zu unterscheiden zwischen Glücksspielautomaten und Geschicklichkeitsautomaten. Erstere sind gemäss geltendem Recht verboten; nach Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes dürfen solche Apparate in Spielcasinos aufgestellt und in Betrieb genommen werden.</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit können gemäss geltendem Recht zugelassen werden, sofern der Spielausgang ganz oder vorwiegend auf Geschicklichkeit beruht. Entscheidendes Element für den Gewinn ist die abschliessende Geschicklichkeitsphase, die der Spieler mit Erfolg zu bestehen hat. Die Reaktionszeit ist so festgelegt, dass der durchschnittliche Spieler das Spiel gewinnen kann.</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten unterliegen der Typenprüfung durch das Bundesamt für Polizeiwesen. Änderungen an bereits bewilligten Apparaten dürfen nur nach vorausgegangener Anmeldung und Genehmigung vorgenommen werden. Der nachträgliche Einbau einer Geschicklichkeitsphase und des Bonusspielsystems in einen in Gebrauch stehenden Glücksspielautomaten ist kompliziert und bedingt eine von Grund auf neue Konzeption des Gerätes. Von einem "technischen Kunstgriff" kann daher nicht die Rede sein.</p><p></p><p></p><p></p><p>4. Glücksspielautomaten sind in der Schweiz gemäss geltendem Recht verboten. Dagegen gibt es mehrere Tausend zugelassene Geschicklichkeitsautomaten. Die Umsätze lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Standorte und Auszahlungsquoten der Apparate nicht berechnen. Es sind somit keine Rückschlüsse auf Steuererträge möglich.</p><p></p><p>5. Es gibt keine "unterdominante Geschicklichkeitsphase"; Geschicklichkeitsautomaten können den Glücksspielautomaten nicht gleichgestellt werden. Nur die in neurechtlichen Spielcasinos betriebenen Geldspiele können durch den Bund besteuert werden. Daraus ergeben sich die folgenden Besteuerungskategorien: </p><p></p><p>Glücksspielautomaten (nur in neurechtlichen Spielbanken): Besteuerung durch den Bund</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten in Casinos: Besteuerung durch den Bund</p><p></p><p>Geschicklichkeitsautomaten ausserhalb von Casinos: Besteuerung durch den Kanton.</p><p></p><p>6. Zur Frage nach der Anzahl der Glücksspielautomaten und Steuereinnahmen wird auf Ziffer 4 verwiesen. Die </p><p></p><p>Kontrolle der Geschicklichkeitsautomaten obliegt den Kantonen. Ein Beamter des Bundesamtes für Polizeiwesen </p><p></p><p>unterstützt und berät die kantonalen Behörden bei ihren Ermittlungen und Kontrollen.</p><p></p><p>7. In der Schweiz sind keine Geldspielautomaten (ohne Geschicklichkeitsphase) zugelassen.</p><p></p><p>In Deutschland gibt es ca. 175'000 Glücksspielautomaten; berechnet auf 81 Millionen Einwohner, ergibt sich eine Dichte von 1 Apparat auf 463 Personen. In Österreich beträgt die Dichte 1: 1319 (ca. 6000 Geräte, 8 Millionen Einwohner).</p><p></p><p>8. Für Eigentümer und Vermieter von Geschicklichkeitsautomaten ist die Wohnsitznahme in der Schweiz zwingend. Ausländische Firmen müssen über eine Filiale oder einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Das technische ServicePersonal muss sofort verfügbar sein.</p><p></p><p>9. Der Anschaffungspreis eines modernen Geschicklichkeitsautomaten beträgt 13'000 bis 16'000 Franken. Die Amortisation hängt von dessen Standort, seiner Attraktivität und vom Verhalten der Spieler ab. Die Amortisationsdauer liegt zwischen wenigen Monaten und einem Jahr oder länger.</p><p></p><p>10. Die Steuersätze für Glücksspielautomaten sind noch nicht festgelegt. Glücksspielautomaten können jedoch nicht wesentlich anders besteuert werden als andere im Casino betriebene Glücksspiele.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Rudolf Hafner hat zusammen mit zwei Mitunterzeichnern am 5. Oktober 1994 dem Bundesrat zehn Fragen vorgelegt, auf die keine Antwort erfolgt ist (der Interpellant ist zurückgetreten). Ich stelle diese Fragen erneut, auch wenn der am 20. Januar vorgelegte Gesetzentwurf einige Hinweise enthält. Der Bundesrat wird also erneut ersucht, auf folgende Fragen zu antworten:</p><p>1. Geht der Bundesrat immer noch von jährlichen Steuereinnahmen aus Casinos von rund 150 Millionen Franken aus?</p><p>2. Welche Absichten hat der Bundesrat hinsichtlich der Steuersatzfestsetzung für Casinos?</p><p>3. Gemäss Gesetz sind die Kantone für Geschicklichkeitsautomaten zuständig. Hat der Bundesrat Kenntnis vom Sachverhalt, dass viele Glücksspielautomaten mit einem technischen Kunstgriff (Einbau einer einfachen Geschicklichkeitsphase, die von den meisten Menschen problemlos gemeistert werden kann) zu Geschicklichkeitsautomaten werden und somit der Steuerpflicht gegenüber dem Bund entzogen werden?</p><p>4. Wie viele Glücksspielautomaten (mit einer Geschicklichkeitsphase) gibt es gesamthaft in der Schweiz, und welche Steuereinnahmen können erwartet werden, wenn diese gegenüber dem Bund steuerpflichtig würden?</p><p>5. Hält der Bundesrat eine Neuinterpretation der Glücksspielautomaten in dem Sinne für möglich, dass Automaten mit einer unterdominanten Geschicklichkeitsphase (Anteil weniger als ein bestimmter Prozentsatz) als Glücksspielautomaten der Steuerpflicht gegenüber dem Bund unterworfen werden? Falls nicht, mit welchen juristischen und politischen Argumenten?</p><p>6. Wie viele Glücksspielautomaten (nach bisheriger Interpretation) bestehen in der Schweiz, und wieviel betragen die Steuereinnahmen daraus? Stimmt es, dass ein einziger Bundesbeamter für die Kontrolle der Automaten eingesetzt ist?</p><p>7. Wie viele Geldspielautomaten gibt es gesamthaft in der Schweiz, und welchen Rang nimmt die Schweiz international bezogen auf die Dichte ein?</p><p>8. Welches Domizil (Kanton/Land) haben die Besitzer respektive Vermieter von Geldspielautomaten?</p><p>9. Stimmt es, dass der Preis eines Glücksspielautomaten (etwa 12 000 bis 15 000 Franken), der steuermässig als Geschicklichkeitsautomat deklariert ist, durchschnittlich bei den wichtigsten Vermietern innert weniger als sechs Monaten amortisiert ist?</p><p>10. Welche Steuersätze für Glücksspielautomaten hält der Bundesrat für berechtigt, und in welcher Relation sieht er diese zum höchstmöglichen Steuersatz von 80 Prozent bei Casinos?</p>
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