Die Macht den Krankenkassen?

ShortId
02.3234
Id
20023234
Updated
10.04.2024 14:51
Language
de
Title
Die Macht den Krankenkassen?
AdditionalIndexing
2841;Buchführung;Unternehmensverwaltung;Bundesamt für Sozialversicherung;Krankenkasse;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K07030201, Buchführung
  • L03K070305, Unternehmensverwaltung
  • L04K08040106, Bundesamt für Sozialversicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Heute funktioniert der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht (bei einer obligatorischen und sozialen Grundversicherung, die allen die gleichen Leistungen anbietet, kann es keinen Wettbewerb geben!). Stattdessen trägt er zur Erhöhung der administrativen Kosten bei und macht den Versicherten das Leben schwer. Und es wird noch schlimmer kommen. Die Krankenversicherungen wollen die Kontrahierungsfreiheit aufheben, um das Ärzteangebot in der Schweiz bestimmen zu können. Mit dem monistischen System werden die Krankenversicherer die Spitalplanung übernehmen. Man wird somit die Listen der Ärzte und der Spitäler vergleichen müssen, deren Leistungen die verschiedenen Krankenkassen zu erstatten belieben, sowie die mageren Rabatte für die sparsamen Versicherten (Helsana gibt die Rabatte für Verträge nach dem Hausarztmodell schon auf, was 70 000 Versicherte betrifft). Diese Massnahmen sind absurd. Der gesunde Menschenverstand verlangt, dass man einen Numerus clausus für das Medizinstudium einführt, dass man Werte für die Ärztedichte festlegt, um zu verhindern, dass sie sich alle zwanzig Jahre verdoppelt, und dass man einige Regeln festlegt, um die Patienten zu mehr Disziplin zu zwingen.</p><p>Die Versicherer, die gerne bestimmte Ärzte ausschliessen und die den Versicherten Fallen stellen und Spitäler und Apotheken führen wollen (Mediservice wurde bereits von der Helsana verkauft), die Rabatte versprechen und sie dann nicht gewähren, liefern selbst die Argumente für eine Einheitskasse, die im grossen Massstab wirtschaftliche Massnahmen einführen und austesten könnte. Im Grunde ist es ihre Aufgabe, sich zu einem nichtgewinnorientierten Pool von Kassen zusammenzuschliessen, um eine Einheitskasse zu bilden.</p>
  • <p>1. Zu Helsana:</p><p>a. Beim erwähnten Verlust handelt es sich um einen Betriebsverlust der Helsana im Geschäftsjahr 2001. Der Verlust macht 10 Prozent der gesamten im selben Betriebsjahr bezahlten Leistungen aus, was noch im Bereich der Norm liegt. Bei Prognosen sind Abweichungen zwischen dem (im Juli 2000) budgetierten Betrag und dem tatsächlichen Betriebsergebnis definitionsgemäss nicht auszuschliessen. Die Durchschnittswerte der anderen Versicherer und der Kantone stellten keinen ausreichenden Grund dar, den von der Helsana veranschlagten Kostenanstieg nicht als Prognose anzunehmen. Schweizweit ging man von einem Kostenanstieg von durchschnittlich 5 Prozent aus.</p><p>Im Juli 2001 hat die Helsana dem BSV das Budget für das Betriebsjahr 2002 vorgelegt. Darin waren ein Zuwachs des Nettoleistungsbetrages von 7,7 Prozent pro versicherte Person und eine Erhöhung des Nettoprämienbetrages von 13,5 Prozent pro versicherte Person veranschlagt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten (5,8 Prozent) sollte dem Versicherer erlauben, ein Betriebsergebnis zu erzielen, mit dem er die gesetzlichen Anforderungen bezüglich finanzieller Sicherheit und Solvenz trotz einer ungünstigen Risikostruktur erfüllen kann. Hier gilt festzuhalten, dass Helsana sich an die selben Prognosen zur Kostenentwicklung gehalten hat wie alle Krankenversicherer.</p><p>b. Die budgetierten Einnahmen aus Börsenanlagen und anderen Kapitalanlagen beliefen sich für das Jahr 2002 auf 29 210 000 Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertpapierrendite von 2,5 Prozent, was immer noch ein realistisches Ziel ist. Es gilt zu beachten, dass dem Börsenverlust der Helsana, der zu den von der Interpellantin erwähnten Einbussen geführt hat, eine lange ertragreiche Periode vorausgegangen ist. Die aus Anlagen erzielten Gewinne beliefen sich für die Jahre 1998, 1999 und 2000 auf insgesamt 189 014 094 Franken. Die Versicherten haben von diesem Gewinn profitiert, denn damit wurde ein wesentlicher Anteil am Kostenanstieg finanziert, was sich auf die Prämienhöhe niedergeschlagen hat.</p><p>c. Die Bildung der gesetzlichen Reserven gemäss Artikel 78 KVV steht nicht in Verbindung mit den Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für wirtschaftlich schwächere Versicherte. Diese Beiträge treten direkt an die Stelle der Prämienzahlungen und können daher nicht als zusätzliche Einkünfte der Versicherer angesehen werden. Bei der Prämienberechnung wird eine ausreichende Marge vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit des Versicherers sicherzustellen, die notwendigen Betriebsamortisationen zu tätigen und die finanzielle Sicherheit des Versicherers zu erhalten. Nur allfällige Betriebsüberschüsse fliessen vollständig in die Reserven.</p><p>d. Der Bundesrat ist sich der Problematik der steigenden Gesundheitskosten und deren Auswirkungen auf die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung bewusst. Deshalb hat er ein Reformprogramm ausgearbeitet, das er am 22. Mai 2002 vorgestellt hat. Die vorgesehenen Massnahmen sind darauf ausgerichtet, nicht nur den Preis der Leistungen, sondern das Leistungsvolumen zu steuern, und zwar insbesondere im ambulanten Bereich.</p><p>2. Zur Krankenkasse Supra:</p><p>a. Die Reserven der Supra wurden dafür verwendet, den Betriebsverlust 2001 auszugleichen, was gerade einem der Verwendungszwecke der vom KVG vorgeschriebenen Sicherheitsreserve entspricht. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im laufenden Jahr erbrachten Leistungen mit den Prämieneinnahmen des gleichen Jahres vergütet werden. Die Reserven für die Finanzierung der laufenden Kosten einzusetzen, wäre kein geeignetes Mittel, um die Rückerstattungsfristen zu verringern.</p><p>b. Die Novasana wurde 1986 unter dem Namen Supra SA gegründet. 1999 wurde die Gesellchaft in Novasana SA umbenannt und gleichzeitig der Sitz von Lausanne nach Zürich verlegt. Bis Ende 2001 hatte die Supra Krankenkasse 100 Prozent der Aktien der Novasana SA in ihrem Besitz. Seitdem die Supra ihre Versicherungszweige getrennt hat (seit dem 1. Januar 2002), hält die Supra Krankenkasse rund 80 Prozent und die Supra Assurances SA rund 20 Prozent des Aktienkapitals. Die Novasana SA wird durch Geschäftsführungskosten und Provisionen, die von verschiedenen Versicherungspartnern stammen, eigenfinanziert.</p><p>Die Supra Krankenkasse und die Novasana SA haben am 20. Dezember 1999 einen Maklervertrag abgeschlossen. Laut diesem Vertrag ist die Novasana SA für die Verwaltung, den Kundendienst sowie für die Vermarktung und den Verkauf der Supraprodukte in der ganzen Schweiz zuständig. Mit diesem Vorgehen wollte die Supra die schwerfällige und teure Struktur der selbstständigen Versicherungsmakler durch ein besser geeignetes, wirkungsvolleres und dank tieferer Verwaltungs- und Personalkosten schliesslich auch wirtschaftlicheres System ersetzen.</p><p>Diese von der Supra eingeschlagene Richtung muss vor dem Hintergrund der Unternehmensfreiheit gesehen werden, über die private Versicherungsgesellschaften, die auf dem freien Markt tätig sind, wie dies im schweizerischen Sozialversicherungssystem für Krankenversicherer der Fall ist, verfügen. </p><p>c. Mit dem unter Buchstabe b erläuterten Ziel, die zwei Versicherungszweige zu trennen, hat die Supra Krankenkasse die Stiftung La Ruche gegründet. Die Stiftung hat 8 000 000 Franken als Gründungskapital für die Supra Assurances SA bereitgestellt. Dieser vom Bundesamt für Privatversicherungen festgelegte Betrag stammt ausschliesslich aus den Reserven der Zusatzversicherungen der Supra Krankenkasse, die dem VVG unterliegen.</p><p>Die Gesetzgebung über die Krankenversicherung verlangt, dass jeder Versicherer eine nach Versicherungsart unterteilte Buchhaltung führt und die Reserven und Rückstellungen getrennt in der Bilanz aufführt, weil ja jeder Versicherungszweig unabhängig von den anderen finanziert werden muss. Auf diese Weise kann überprüft werden, dass nur die Reserven der Zusatzversicherung in die neue juristische Einheit überführt worden sind.</p><p>d. Rechtlich gesehen sind die Stiftung Supra Krankenkasse und die Aktiengesellschaft Supra Assurances SA zwei juristisch unabhängige Einheiten. Faktisch haben die beiden juristischen Einheiten einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, wonach Supra Assurances SA der Supra Krankenkasse die Durchführung folgender Bereiche überträgt: Finanzen (Buchhaltung, Prämien, Rechtspflege, Verhandlungen, Statistiken), Logistik (Verwaltung, Gebäude, Telefon, Mobiliar), Neuanschlüsse, Leistungen, Informatik, kommerzielle Dienste (Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Kundendienst, Rechtsdienst) und schliesslich Personelles (Personal, Ausbildung, Entlöhnung).</p><p>Deshalb treten bei der Rückvergütung von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die selben Verspätungen auf wie bei den Leistungen der Zusatzversicherungen. Das BSV hat die Supra Krankenkasse in diesem Zusammenhang aufgefordert, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Verzögerungen raschmöglichst auf ein vertretbares Mass zu begrenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zur Krankenkasse Helsana:</p><p>Die Helsana hat sich an der Börse verspekuliert. Der katastrophale Verlust der Helsana bei der Grundversicherung im Jahr 2001 (323 Millionen Franken) wirft folgende Fragen auf:</p><p>a. Die Helsana hatte bei der Grundversicherung mit einer abgeschwächten Kostenzuwachsrate von 4,4 Prozent gerechnet. Die Kosten nahmen aber um 9,1 Prozent zu. Wie konnte das BSV eine solche Unterschätzung akzeptieren?</p><p>b. Wie ist es möglich, dass das BSV als Aufsichtsbehörde die Strategie der Kasse akzeptierte, die darin bestand, im Jahr 2002 einen Teil ihrer höheren Ausgaben durch bessere Anlagen an der Börse zu finanzieren? Hielt es das BSV für verantwortungsvoll, dass die Versicherung ihre Strategie der tiefen Prämien durch etwas so Flüchtiges wie Börsengewinne absicherte?</p><p>Zur Erinnerung: Die Versicherung rechnete mit Erträgen in der Höhe von jährlich 80 bis 90 Millionen Franken, um Defizite zu decken und die Prämienerhöhungen abzudämpfen. Die Krise an den Finanzmärkten führte aber stattdessen zu einem Verlust von 70 Millionen Franken.</p><p>c. Die Strategie der Kasse bestand darin, über die oben erwähnten Kunstgriffe die Anpassung der Prämien an die realen Kosten zu verzögern, um konkurrenzfähig zu sein. Als Folge davon sind die Rückstellungen auf weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent geschrumpft. Nun wurden aber diese Rückstellungen zum einen durch die Prämien der Versicherten und zum anderen durch die Prämienverbilligungen für die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziert. Diese Prämienverbilligungen stammen vom Bund und von den Kantonen. Wer wird über die Verwaltung der öffentlichen Gelder Rechenschaft ablegen, die man ein zweites Mal verwenden wird, um einen Teil der Rückstellungen wieder aufzubauen?</p><p>d. Ist es ehrlich von der Krankenkasse, sich ständig über die Steigerung der Gesundheitskosten zu beklagen, wenn die Produkte im Bereich der Privatversicherungen (Zusatzversicherungen und Unfallversicherung), bei denen die Kasse also das Recht hat, einen Gewinn anzustreben, ebenfalls mit roten Zahlen abgeschlossen haben?</p><p>2. Zur Krankenkasse Supra:</p><p>Die Supra ist gezwungen, mitten im Jahr die Prämien zu erhöhen.</p><p>Die Krankenkasse Supra steht am Rande des Zusammenbruchs: Sie entschädigt die Versicherten mit vier bis fünf Monaten Verspätung, sie kommt bei der Entgegennahme der Anrufe nicht nach, ihre Reserven sind von 70 Millionen Franken auf Null gesunken.</p><p>a. Warum wurden die gesetzlichen Rückstellungen nicht verwendet, um die Schadensfälle innerhalb von einer normalen Frist zu entschädigen?</p><p>b. Hat das BSV bei der Gründung und Finanzierung der Maklergesellschaft Novasana SA nachgeforscht, woher die Mittel wirklich stammen, die von der Stiftung Supra auf diesem Weg zur Verfügung gestellt wurden? Wurde dafür das Geld der Versicherten verwendet?</p><p>c. Per 1. Januar 2002 wurde mit einem Startkapital von 8 Millionen Franken die Supra SA gegründet, welche die Zusatzversicherungen verwalten soll. Wie konnte die Stiftung Supra trotz ihrer prekären Situation dieses Kapital bereitstellen?</p><p>d. Die Supra SA muss rechtlich und tatsächlich völlig unabhängig von der Krankenkasse sein. Woher rührt es also, dass die Leistungen der Zusatzversicherungen mit der gleichen Verspätung wie diejenigen der Grundversicherung ausbezahlt werden? Haben das BSV und das BPV eine Untersuchung durchgeführt, und wenn ja, was ist das Ergebnis?</p>
  • Die Macht den Krankenkassen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute funktioniert der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht (bei einer obligatorischen und sozialen Grundversicherung, die allen die gleichen Leistungen anbietet, kann es keinen Wettbewerb geben!). Stattdessen trägt er zur Erhöhung der administrativen Kosten bei und macht den Versicherten das Leben schwer. Und es wird noch schlimmer kommen. Die Krankenversicherungen wollen die Kontrahierungsfreiheit aufheben, um das Ärzteangebot in der Schweiz bestimmen zu können. Mit dem monistischen System werden die Krankenversicherer die Spitalplanung übernehmen. Man wird somit die Listen der Ärzte und der Spitäler vergleichen müssen, deren Leistungen die verschiedenen Krankenkassen zu erstatten belieben, sowie die mageren Rabatte für die sparsamen Versicherten (Helsana gibt die Rabatte für Verträge nach dem Hausarztmodell schon auf, was 70 000 Versicherte betrifft). Diese Massnahmen sind absurd. Der gesunde Menschenverstand verlangt, dass man einen Numerus clausus für das Medizinstudium einführt, dass man Werte für die Ärztedichte festlegt, um zu verhindern, dass sie sich alle zwanzig Jahre verdoppelt, und dass man einige Regeln festlegt, um die Patienten zu mehr Disziplin zu zwingen.</p><p>Die Versicherer, die gerne bestimmte Ärzte ausschliessen und die den Versicherten Fallen stellen und Spitäler und Apotheken führen wollen (Mediservice wurde bereits von der Helsana verkauft), die Rabatte versprechen und sie dann nicht gewähren, liefern selbst die Argumente für eine Einheitskasse, die im grossen Massstab wirtschaftliche Massnahmen einführen und austesten könnte. Im Grunde ist es ihre Aufgabe, sich zu einem nichtgewinnorientierten Pool von Kassen zusammenzuschliessen, um eine Einheitskasse zu bilden.</p>
    • <p>1. Zu Helsana:</p><p>a. Beim erwähnten Verlust handelt es sich um einen Betriebsverlust der Helsana im Geschäftsjahr 2001. Der Verlust macht 10 Prozent der gesamten im selben Betriebsjahr bezahlten Leistungen aus, was noch im Bereich der Norm liegt. Bei Prognosen sind Abweichungen zwischen dem (im Juli 2000) budgetierten Betrag und dem tatsächlichen Betriebsergebnis definitionsgemäss nicht auszuschliessen. Die Durchschnittswerte der anderen Versicherer und der Kantone stellten keinen ausreichenden Grund dar, den von der Helsana veranschlagten Kostenanstieg nicht als Prognose anzunehmen. Schweizweit ging man von einem Kostenanstieg von durchschnittlich 5 Prozent aus.</p><p>Im Juli 2001 hat die Helsana dem BSV das Budget für das Betriebsjahr 2002 vorgelegt. Darin waren ein Zuwachs des Nettoleistungsbetrages von 7,7 Prozent pro versicherte Person und eine Erhöhung des Nettoprämienbetrages von 13,5 Prozent pro versicherte Person veranschlagt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten (5,8 Prozent) sollte dem Versicherer erlauben, ein Betriebsergebnis zu erzielen, mit dem er die gesetzlichen Anforderungen bezüglich finanzieller Sicherheit und Solvenz trotz einer ungünstigen Risikostruktur erfüllen kann. Hier gilt festzuhalten, dass Helsana sich an die selben Prognosen zur Kostenentwicklung gehalten hat wie alle Krankenversicherer.</p><p>b. Die budgetierten Einnahmen aus Börsenanlagen und anderen Kapitalanlagen beliefen sich für das Jahr 2002 auf 29 210 000 Franken. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertpapierrendite von 2,5 Prozent, was immer noch ein realistisches Ziel ist. Es gilt zu beachten, dass dem Börsenverlust der Helsana, der zu den von der Interpellantin erwähnten Einbussen geführt hat, eine lange ertragreiche Periode vorausgegangen ist. Die aus Anlagen erzielten Gewinne beliefen sich für die Jahre 1998, 1999 und 2000 auf insgesamt 189 014 094 Franken. Die Versicherten haben von diesem Gewinn profitiert, denn damit wurde ein wesentlicher Anteil am Kostenanstieg finanziert, was sich auf die Prämienhöhe niedergeschlagen hat.</p><p>c. Die Bildung der gesetzlichen Reserven gemäss Artikel 78 KVV steht nicht in Verbindung mit den Bundes- und Kantonsbeiträgen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien für wirtschaftlich schwächere Versicherte. Diese Beiträge treten direkt an die Stelle der Prämienzahlungen und können daher nicht als zusätzliche Einkünfte der Versicherer angesehen werden. Bei der Prämienberechnung wird eine ausreichende Marge vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit des Versicherers sicherzustellen, die notwendigen Betriebsamortisationen zu tätigen und die finanzielle Sicherheit des Versicherers zu erhalten. Nur allfällige Betriebsüberschüsse fliessen vollständig in die Reserven.</p><p>d. Der Bundesrat ist sich der Problematik der steigenden Gesundheitskosten und deren Auswirkungen auf die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung bewusst. Deshalb hat er ein Reformprogramm ausgearbeitet, das er am 22. Mai 2002 vorgestellt hat. Die vorgesehenen Massnahmen sind darauf ausgerichtet, nicht nur den Preis der Leistungen, sondern das Leistungsvolumen zu steuern, und zwar insbesondere im ambulanten Bereich.</p><p>2. Zur Krankenkasse Supra:</p><p>a. Die Reserven der Supra wurden dafür verwendet, den Betriebsverlust 2001 auszugleichen, was gerade einem der Verwendungszwecke der vom KVG vorgeschriebenen Sicherheitsreserve entspricht. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die im laufenden Jahr erbrachten Leistungen mit den Prämieneinnahmen des gleichen Jahres vergütet werden. Die Reserven für die Finanzierung der laufenden Kosten einzusetzen, wäre kein geeignetes Mittel, um die Rückerstattungsfristen zu verringern.</p><p>b. Die Novasana wurde 1986 unter dem Namen Supra SA gegründet. 1999 wurde die Gesellchaft in Novasana SA umbenannt und gleichzeitig der Sitz von Lausanne nach Zürich verlegt. Bis Ende 2001 hatte die Supra Krankenkasse 100 Prozent der Aktien der Novasana SA in ihrem Besitz. Seitdem die Supra ihre Versicherungszweige getrennt hat (seit dem 1. Januar 2002), hält die Supra Krankenkasse rund 80 Prozent und die Supra Assurances SA rund 20 Prozent des Aktienkapitals. Die Novasana SA wird durch Geschäftsführungskosten und Provisionen, die von verschiedenen Versicherungspartnern stammen, eigenfinanziert.</p><p>Die Supra Krankenkasse und die Novasana SA haben am 20. Dezember 1999 einen Maklervertrag abgeschlossen. Laut diesem Vertrag ist die Novasana SA für die Verwaltung, den Kundendienst sowie für die Vermarktung und den Verkauf der Supraprodukte in der ganzen Schweiz zuständig. Mit diesem Vorgehen wollte die Supra die schwerfällige und teure Struktur der selbstständigen Versicherungsmakler durch ein besser geeignetes, wirkungsvolleres und dank tieferer Verwaltungs- und Personalkosten schliesslich auch wirtschaftlicheres System ersetzen.</p><p>Diese von der Supra eingeschlagene Richtung muss vor dem Hintergrund der Unternehmensfreiheit gesehen werden, über die private Versicherungsgesellschaften, die auf dem freien Markt tätig sind, wie dies im schweizerischen Sozialversicherungssystem für Krankenversicherer der Fall ist, verfügen. </p><p>c. Mit dem unter Buchstabe b erläuterten Ziel, die zwei Versicherungszweige zu trennen, hat die Supra Krankenkasse die Stiftung La Ruche gegründet. Die Stiftung hat 8 000 000 Franken als Gründungskapital für die Supra Assurances SA bereitgestellt. Dieser vom Bundesamt für Privatversicherungen festgelegte Betrag stammt ausschliesslich aus den Reserven der Zusatzversicherungen der Supra Krankenkasse, die dem VVG unterliegen.</p><p>Die Gesetzgebung über die Krankenversicherung verlangt, dass jeder Versicherer eine nach Versicherungsart unterteilte Buchhaltung führt und die Reserven und Rückstellungen getrennt in der Bilanz aufführt, weil ja jeder Versicherungszweig unabhängig von den anderen finanziert werden muss. Auf diese Weise kann überprüft werden, dass nur die Reserven der Zusatzversicherung in die neue juristische Einheit überführt worden sind.</p><p>d. Rechtlich gesehen sind die Stiftung Supra Krankenkasse und die Aktiengesellschaft Supra Assurances SA zwei juristisch unabhängige Einheiten. Faktisch haben die beiden juristischen Einheiten einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, wonach Supra Assurances SA der Supra Krankenkasse die Durchführung folgender Bereiche überträgt: Finanzen (Buchhaltung, Prämien, Rechtspflege, Verhandlungen, Statistiken), Logistik (Verwaltung, Gebäude, Telefon, Mobiliar), Neuanschlüsse, Leistungen, Informatik, kommerzielle Dienste (Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Kundendienst, Rechtsdienst) und schliesslich Personelles (Personal, Ausbildung, Entlöhnung).</p><p>Deshalb treten bei der Rückvergütung von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die selben Verspätungen auf wie bei den Leistungen der Zusatzversicherungen. Das BSV hat die Supra Krankenkasse in diesem Zusammenhang aufgefordert, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Verzögerungen raschmöglichst auf ein vertretbares Mass zu begrenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zur Krankenkasse Helsana:</p><p>Die Helsana hat sich an der Börse verspekuliert. Der katastrophale Verlust der Helsana bei der Grundversicherung im Jahr 2001 (323 Millionen Franken) wirft folgende Fragen auf:</p><p>a. Die Helsana hatte bei der Grundversicherung mit einer abgeschwächten Kostenzuwachsrate von 4,4 Prozent gerechnet. Die Kosten nahmen aber um 9,1 Prozent zu. Wie konnte das BSV eine solche Unterschätzung akzeptieren?</p><p>b. Wie ist es möglich, dass das BSV als Aufsichtsbehörde die Strategie der Kasse akzeptierte, die darin bestand, im Jahr 2002 einen Teil ihrer höheren Ausgaben durch bessere Anlagen an der Börse zu finanzieren? Hielt es das BSV für verantwortungsvoll, dass die Versicherung ihre Strategie der tiefen Prämien durch etwas so Flüchtiges wie Börsengewinne absicherte?</p><p>Zur Erinnerung: Die Versicherung rechnete mit Erträgen in der Höhe von jährlich 80 bis 90 Millionen Franken, um Defizite zu decken und die Prämienerhöhungen abzudämpfen. Die Krise an den Finanzmärkten führte aber stattdessen zu einem Verlust von 70 Millionen Franken.</p><p>c. Die Strategie der Kasse bestand darin, über die oben erwähnten Kunstgriffe die Anpassung der Prämien an die realen Kosten zu verzögern, um konkurrenzfähig zu sein. Als Folge davon sind die Rückstellungen auf weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent geschrumpft. Nun wurden aber diese Rückstellungen zum einen durch die Prämien der Versicherten und zum anderen durch die Prämienverbilligungen für die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziert. Diese Prämienverbilligungen stammen vom Bund und von den Kantonen. Wer wird über die Verwaltung der öffentlichen Gelder Rechenschaft ablegen, die man ein zweites Mal verwenden wird, um einen Teil der Rückstellungen wieder aufzubauen?</p><p>d. Ist es ehrlich von der Krankenkasse, sich ständig über die Steigerung der Gesundheitskosten zu beklagen, wenn die Produkte im Bereich der Privatversicherungen (Zusatzversicherungen und Unfallversicherung), bei denen die Kasse also das Recht hat, einen Gewinn anzustreben, ebenfalls mit roten Zahlen abgeschlossen haben?</p><p>2. Zur Krankenkasse Supra:</p><p>Die Supra ist gezwungen, mitten im Jahr die Prämien zu erhöhen.</p><p>Die Krankenkasse Supra steht am Rande des Zusammenbruchs: Sie entschädigt die Versicherten mit vier bis fünf Monaten Verspätung, sie kommt bei der Entgegennahme der Anrufe nicht nach, ihre Reserven sind von 70 Millionen Franken auf Null gesunken.</p><p>a. Warum wurden die gesetzlichen Rückstellungen nicht verwendet, um die Schadensfälle innerhalb von einer normalen Frist zu entschädigen?</p><p>b. Hat das BSV bei der Gründung und Finanzierung der Maklergesellschaft Novasana SA nachgeforscht, woher die Mittel wirklich stammen, die von der Stiftung Supra auf diesem Weg zur Verfügung gestellt wurden? Wurde dafür das Geld der Versicherten verwendet?</p><p>c. Per 1. Januar 2002 wurde mit einem Startkapital von 8 Millionen Franken die Supra SA gegründet, welche die Zusatzversicherungen verwalten soll. Wie konnte die Stiftung Supra trotz ihrer prekären Situation dieses Kapital bereitstellen?</p><p>d. Die Supra SA muss rechtlich und tatsächlich völlig unabhängig von der Krankenkasse sein. Woher rührt es also, dass die Leistungen der Zusatzversicherungen mit der gleichen Verspätung wie diejenigen der Grundversicherung ausbezahlt werden? Haben das BSV und das BPV eine Untersuchung durchgeführt, und wenn ja, was ist das Ergebnis?</p>
    • Die Macht den Krankenkassen?

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