Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Gebühren

ShortId
02.3569
Id
20023569
Updated
14.11.2025 08:25
Language
de
Title
Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Gebühren
AdditionalIndexing
32;Gebühren;Prüfung;Maturität;Zugang zur Bildung;Kosten des Schulbesuchs
1
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13010103, Prüfung
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der neuen Modalitäten der eidgenössischen Maturitätsprüfungen (mehr schriftliche Prüfungen, zeitlicher Mehraufwand für die Examinatorinnen und Examinatoren usw.) werden die Kosten nicht mehr durch die von den Kandidatinnen und Kandidaten bezahlten Gebühren gedeckt. Obwohl diese Gebühren schon heute recht hoch sind, sieht eine Verordnung des Bundesrates vor, sie nochmals deutlich anzuheben. Statt ungefähr 800 Franken sollen neu mindestens 1150 Franken bezahlt werden. Der Bundesrat scheint allgemeine Grundsätze berücksichtigen zu müssen, wonach die Kosten für diese Art von Leistungen durch die Einnahmen zu decken sind.</p><p>Das darf jedoch nicht sein. Die eidgenössische Maturität wird vom Bund für Kandidatinnen und Kandidaten organisiert, die nicht von einer öffentlichen Schule bis zur kantonalen Maturität geführt worden sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Maturitätsprüfungen kommen aus Privatschulen, die eine anerkannte und ergänzende Funktion haben, oder stehen bereits im Berufsleben. Man darf nicht etwa denken, dass es sich um wohlhabende Menschen handelt, denen man das Geld aus der Tasche ziehen kann, während die Kandidatinnen und Kandidaten der kantonalen Maturität für ihre Prüfungen nichts bezahlen müssen.</p><p>Der Bund muss in dieser Sache Verantwortung übernehmen. Die Schweizerische Maturitätskommission fordert den Bund auf, sich in angemessener Weise an den Prüfungskosten zu beteiligen und z. B. für 20 Prozent der Ausgaben aufzukommen. Auch könnte in Betracht gezogen werden, allfällige Gebührenerhöhungen schrittweise vorzunehmen. Da sich der Bundesrat in seiner Verordnung an die allgemeinen finanziellen Grundsätze halten muss, wird er beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund erlaubt, in diesem speziellen Fall berechtigterweise seine finanzielle Unterstützung anzubieten und so seine politische Verantwortung für die Bildung wahrzunehmen.</p>
  • <p>Die neugestalteten schweizerischen Maturitätsprüfungen, die erstmals ab 2003 durchgeführt werden, sind vom Fächerangebot her umfangreicher als die bisherigen Prüfungen. Auch werden erstmals fächerübergreifende Bereiche (Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) geprüft. In einzelnen Fächern wurden zudem die Prüfungszeiten verlängert. Hinzu kommt neu die Präsentation der Maturaarbeiten der Kandidatinnen und Kandidaten, die vorgängig von einem Prüfenden evaluiert worden sein müssen. Dementsprechend ist der Aufwand für die Aufgabenstellungen in den schriftlichen Prüfungen und der Aufwand für die mündlichen Prüfungen spürbar höher als bisher. Die Gebühren wurden deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufwandes wie folgt angepasst: die Anmeldegebühr von 100 auf 120 Franken, die Prüfungsgebühr für eine Teilprüfung von 300 auf 450 Franken und diejenige für eine Gesamtprüfung von 420 auf 570 Franken. </p><p>Die Schweizerische Maturitätskommission, die diese Prüfungen durchführt, hat sich in der Tat für die Übernahme eines Teils der Gebührenerhöhung durch den Bund ausgesprochen. Sie ist der Meinung, dass diese Gebühren nun ein Ausmass annehmen, das für viele Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr tragbar ist. Auch hat sie darauf hingewiesen, dass die Prüfungsgebühren an den öffentlichen Gymnasien entweder gar nicht bestehen oder höchstens symbolischer Art sind.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Maturitätsprüfungsgebühren nun einen sehr hohen Stand erreicht haben. Er bedauert insbesondere, dass der durch die neue Prüfungsregelung entstandene Erhöhungsschritt so stark ausfallen musste. Er ist sich bewusst, dass Gebühren in dieser Höhe einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten erhebliche Mühe bereiten können. Er möchte in diesem Zusammenhang aber immerhin auch auf die bereits bestehende Möglichkeit des Gebührenerlasses hinweisen.</p><p>Bei Gebühren des Bundes gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip. Dies ergibt sich insbesondere auch aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, so etwa aus BGE 126 I 181ff., namentlich E.2bb S.183. Zu erwähnen sind hier auch die "Weisungen des Bundesrates vom 19. März 1984 über Gebührenerlasse." Das Kostendeckungsprinzip ist grundsätzlich also auch im vorliegenden Fall anzuwenden.</p><p>Derzeit werden verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht. Es ist im Moment offen, ob dies für den vorliegenden Fall Konsequenzen haben wird. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Motionärs zur Prüfung entgegenzunehmen. Er kann dies allerdings nicht in der zwingenden Form einer Motion tun.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu verhindern.</p>
  • Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Gebühren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der neuen Modalitäten der eidgenössischen Maturitätsprüfungen (mehr schriftliche Prüfungen, zeitlicher Mehraufwand für die Examinatorinnen und Examinatoren usw.) werden die Kosten nicht mehr durch die von den Kandidatinnen und Kandidaten bezahlten Gebühren gedeckt. Obwohl diese Gebühren schon heute recht hoch sind, sieht eine Verordnung des Bundesrates vor, sie nochmals deutlich anzuheben. Statt ungefähr 800 Franken sollen neu mindestens 1150 Franken bezahlt werden. Der Bundesrat scheint allgemeine Grundsätze berücksichtigen zu müssen, wonach die Kosten für diese Art von Leistungen durch die Einnahmen zu decken sind.</p><p>Das darf jedoch nicht sein. Die eidgenössische Maturität wird vom Bund für Kandidatinnen und Kandidaten organisiert, die nicht von einer öffentlichen Schule bis zur kantonalen Maturität geführt worden sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Maturitätsprüfungen kommen aus Privatschulen, die eine anerkannte und ergänzende Funktion haben, oder stehen bereits im Berufsleben. Man darf nicht etwa denken, dass es sich um wohlhabende Menschen handelt, denen man das Geld aus der Tasche ziehen kann, während die Kandidatinnen und Kandidaten der kantonalen Maturität für ihre Prüfungen nichts bezahlen müssen.</p><p>Der Bund muss in dieser Sache Verantwortung übernehmen. Die Schweizerische Maturitätskommission fordert den Bund auf, sich in angemessener Weise an den Prüfungskosten zu beteiligen und z. B. für 20 Prozent der Ausgaben aufzukommen. Auch könnte in Betracht gezogen werden, allfällige Gebührenerhöhungen schrittweise vorzunehmen. Da sich der Bundesrat in seiner Verordnung an die allgemeinen finanziellen Grundsätze halten muss, wird er beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund erlaubt, in diesem speziellen Fall berechtigterweise seine finanzielle Unterstützung anzubieten und so seine politische Verantwortung für die Bildung wahrzunehmen.</p>
    • <p>Die neugestalteten schweizerischen Maturitätsprüfungen, die erstmals ab 2003 durchgeführt werden, sind vom Fächerangebot her umfangreicher als die bisherigen Prüfungen. Auch werden erstmals fächerübergreifende Bereiche (Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) geprüft. In einzelnen Fächern wurden zudem die Prüfungszeiten verlängert. Hinzu kommt neu die Präsentation der Maturaarbeiten der Kandidatinnen und Kandidaten, die vorgängig von einem Prüfenden evaluiert worden sein müssen. Dementsprechend ist der Aufwand für die Aufgabenstellungen in den schriftlichen Prüfungen und der Aufwand für die mündlichen Prüfungen spürbar höher als bisher. Die Gebühren wurden deshalb unter Berücksichtigung des jeweiligen Aufwandes wie folgt angepasst: die Anmeldegebühr von 100 auf 120 Franken, die Prüfungsgebühr für eine Teilprüfung von 300 auf 450 Franken und diejenige für eine Gesamtprüfung von 420 auf 570 Franken. </p><p>Die Schweizerische Maturitätskommission, die diese Prüfungen durchführt, hat sich in der Tat für die Übernahme eines Teils der Gebührenerhöhung durch den Bund ausgesprochen. Sie ist der Meinung, dass diese Gebühren nun ein Ausmass annehmen, das für viele Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr tragbar ist. Auch hat sie darauf hingewiesen, dass die Prüfungsgebühren an den öffentlichen Gymnasien entweder gar nicht bestehen oder höchstens symbolischer Art sind.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Maturitätsprüfungsgebühren nun einen sehr hohen Stand erreicht haben. Er bedauert insbesondere, dass der durch die neue Prüfungsregelung entstandene Erhöhungsschritt so stark ausfallen musste. Er ist sich bewusst, dass Gebühren in dieser Höhe einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten erhebliche Mühe bereiten können. Er möchte in diesem Zusammenhang aber immerhin auch auf die bereits bestehende Möglichkeit des Gebührenerlasses hinweisen.</p><p>Bei Gebühren des Bundes gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip. Dies ergibt sich insbesondere auch aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, so etwa aus BGE 126 I 181ff., namentlich E.2bb S.183. Zu erwähnen sind hier auch die "Weisungen des Bundesrates vom 19. März 1984 über Gebührenerlasse." Das Kostendeckungsprinzip ist grundsätzlich also auch im vorliegenden Fall anzuwenden.</p><p>Derzeit werden verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht. Es ist im Moment offen, ob dies für den vorliegenden Fall Konsequenzen haben wird. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Motionärs zur Prüfung entgegenzunehmen. Er kann dies allerdings nicht in der zwingenden Form einer Motion tun.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu verhindern.</p>
    • Eidgenössische Maturitätsprüfungen. Gebühren

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