Offroad-Fahrzeuge und Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger

ShortId
03.3094
Id
20033094
Updated
10.04.2024 14:29
Language
de
Title
Offroad-Fahrzeuge und Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger
AdditionalIndexing
48;Auto;Fahrzeugausrüstung;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Kraftfahrzeugindustrie;Verkehrsunfall
1
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K0705020701, Kraftfahrzeugindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Offroad-Fahrzeuge in den geltenden Vorschriften nicht näher definiert sind. Das heisst, es gibt keine Kriterien, nach denen die Abgrenzung erfolgt. Es ist somit nicht möglich, die gestellten Fragen für Offroad-Fahrzeuge zu beantworten. Unter anderem durch die Inexistenz der Kriterien werden die Zulassungszahlen der Offroad-Fahrzeuge weder bei der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle noch im Bundesamt für Statistik detailliert erhoben. Es wird einzig nach der Antriebsart unterschieden. Das heisst, es sind nur die Zahlen aller allradangetriebenen Fahrzeuge bekannt. Aufgrund der verfügbaren Zahlen lassen sich daher keine aussagekräftigen Schlüsse über die Marktanteile und Marktentwicklungen ziehen, da es gerade im Personenwagenbereich viele Anbieter gibt, welche konventionelle Limousinen auch in einer Allradversion anbieten.</p><p>2. Das Unfallgeschehen mit Offroad-Fahrzeugen wird nicht speziell erhoben. Zur Entwicklung der Unfallhäufigkeit und der Unfallfolgen sind daher keine Angaben möglich.</p><p>3. Aufgrund der Bestrebungen des Bundesrates, technische Handelshemmnisse abzubauen, werden die europäischen Vorschriften zeitgleich in der Schweiz übernommen. Sollten auf europäischer Basis neue Vorschriften bezüglich Offroad-Fahrzeuge eingeführt werden, so werden diese auch in der Schweiz umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat setzt sich stark für die Sicherheit im Strassenverkehr ein. So hat er zum Beispiel am 3. Juli 2002 das UVEK mit der Formulierung einer neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik (Projekt Vesipo) beauftragt, in welcher auch bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen für Fahrzeuge behandelt werden. Ob und in welchem Umfang Massnahmen für Offroad-Fahrzeuge umgesetzt werden sollen, wird im Rahmen dieses Projektes geprüft.</p><p>4. Das Projekt Vesipo wird sich ebenfalls mit Massnahmen für Fahrzeugführer und der Verkehrsregelung beschäftigen. Ob und in welchem Umfang Massnahmen zur Sensibilisierung, zur Prävention sowie für die Regelung der Verwendung explizit für Offroad-Fahrzeuge umgesetzt werden sollen und können, wird ebenfalls im Rahmen dieses Projektes geprüft.</p><p>5. Gemäss Artikel 29 SVG liegt es in der Verantwortung des Fahrzeugführers, dass Fahrzeuge in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. Es ist anzumerken, dass der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges gewisse Änderungen am Fahrzeug zu melden hat und die entsprechend geänderten Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen sind. Dies gilt beispielsweise für das Anbringen von Frontschutzbügeln, welche die Fahrzeuglänge verändern.</p><p>Die Zulassung bzw. die Nachprüfungen von Einzelfahrzeugen und somit auch der Entscheid darüber, ob alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind, obliegt den kantonalen Zulassungsbehörden. Diese beurteilen bei der jeweiligen Prüfung, ob das Fahrzeug die geltenden Vorschriften einhält.</p><p>Die Kontrolle der im Verkehr stehenden Fahrzeuge ist jedoch - ebenso wie die Überwachung der einzelnen Verkehrsteilnehmer - Sache der zuständigen Polizeiorgane. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer Änderungen am Fahrzeug vornimmt und diese nicht meldet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 9. Oktober 1998 hat der Nationalrat dem Bundesrat das Postulat Wiederkehr 98.3262 mit dem Titel "Offroad-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen" überwiesen. Darin wird gefordert, "die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge .... so abzuändern, dass sie für Offroad-Fahrzeuge zwingend Massnahmen vorschreibt, welche allfällige Kollisionsfolgen abmildern". Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er wies im Weiteren darauf hin, dass die EU daran sei, neue Vorschriften zur Gestaltung der Frontpartien dieser Fahrzeuge auszuarbeiten und dass die Schweiz in Übereinstimmung und zeitgleich mit der EU zu handeln beabsichtige. Am 13. Juni 2002 hat das Europäische Parlament auf Empfehlung der Europäischen Kommission eine Entschliessung verabschiedet, mit der die europäischen Automobilhersteller in die Pflicht genommen werden sollen. Die Resolution soll ab 2012 für alle europäischen Neuwagen gelten.</p><p>Inzwischen nimmt nach Aussage der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Zahl der Offroad-Fahrzeuge in der Schweiz laufend zu. Seit 1. April 1996 sind besonders gefährliche Frontschutzbügel (Kuhfänger), mit denen solche Fahrzeuge oft ausgestattet sind, zwar verboten. Aufgrund der Liberalisierung der Märkte sind aber alle in der Europäischen Union zugelassenen Fahrzeuge automatisch auch in der Schweiz zugelassen.</p><p>Bekanntlich ist das Risiko, dass es zu Todesfällen oder zu schweren Verletzungen kommt, besonders hoch bei Zusammenstössen zwischen Offroad-Fahrzeugen und Fussgängerinnen und Fussgängern. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Offroad-Fahrzeuge sind in der Schweiz registriert? Welchen Prozentsatz aller Fahrzeuge machen sie aus? Wie hat sich der Markt in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>2. Wie hat sich die Zahl der Unfälle, bei denen solche Fahrzeuge beteiligt waren, entwickelt? Welche Folgen hatten diese Unfälle (Tod, Verletzungen) für Fussgängerinnen und Fussgänger, für Zweiradfahrerinnen und -fahrer sowie für die Personen in den Offroad-Fahrzeuge?</p><p>3. Die EU sucht eine Einigung mit der europäischen Automobilindustrie - die Hersteller der anderen Länder sind also nicht betroffen. Was beabsichtigt der Bundesrat zu tun, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen in diesem Bereich zu verbessern?</p><p>4. Gedenkt er Präventions- oder Sensibilisierungsmassnahmen zu ergreifen? Soll der Verkehr von Offroad-Fahrzeugen unter gewissen Bedingungen eingeschränkt werden (z. B. zu Stosszeiten in Städten)?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass das Verbot der gefährlichen Frontschutzbügel auf unseren Strassen eingehalten wird?</p>
  • Offroad-Fahrzeuge und Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Offroad-Fahrzeuge in den geltenden Vorschriften nicht näher definiert sind. Das heisst, es gibt keine Kriterien, nach denen die Abgrenzung erfolgt. Es ist somit nicht möglich, die gestellten Fragen für Offroad-Fahrzeuge zu beantworten. Unter anderem durch die Inexistenz der Kriterien werden die Zulassungszahlen der Offroad-Fahrzeuge weder bei der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle noch im Bundesamt für Statistik detailliert erhoben. Es wird einzig nach der Antriebsart unterschieden. Das heisst, es sind nur die Zahlen aller allradangetriebenen Fahrzeuge bekannt. Aufgrund der verfügbaren Zahlen lassen sich daher keine aussagekräftigen Schlüsse über die Marktanteile und Marktentwicklungen ziehen, da es gerade im Personenwagenbereich viele Anbieter gibt, welche konventionelle Limousinen auch in einer Allradversion anbieten.</p><p>2. Das Unfallgeschehen mit Offroad-Fahrzeugen wird nicht speziell erhoben. Zur Entwicklung der Unfallhäufigkeit und der Unfallfolgen sind daher keine Angaben möglich.</p><p>3. Aufgrund der Bestrebungen des Bundesrates, technische Handelshemmnisse abzubauen, werden die europäischen Vorschriften zeitgleich in der Schweiz übernommen. Sollten auf europäischer Basis neue Vorschriften bezüglich Offroad-Fahrzeuge eingeführt werden, so werden diese auch in der Schweiz umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat setzt sich stark für die Sicherheit im Strassenverkehr ein. So hat er zum Beispiel am 3. Juli 2002 das UVEK mit der Formulierung einer neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik (Projekt Vesipo) beauftragt, in welcher auch bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen für Fahrzeuge behandelt werden. Ob und in welchem Umfang Massnahmen für Offroad-Fahrzeuge umgesetzt werden sollen, wird im Rahmen dieses Projektes geprüft.</p><p>4. Das Projekt Vesipo wird sich ebenfalls mit Massnahmen für Fahrzeugführer und der Verkehrsregelung beschäftigen. Ob und in welchem Umfang Massnahmen zur Sensibilisierung, zur Prävention sowie für die Regelung der Verwendung explizit für Offroad-Fahrzeuge umgesetzt werden sollen und können, wird ebenfalls im Rahmen dieses Projektes geprüft.</p><p>5. Gemäss Artikel 29 SVG liegt es in der Verantwortung des Fahrzeugführers, dass Fahrzeuge in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden. Es ist anzumerken, dass der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges gewisse Änderungen am Fahrzeug zu melden hat und die entsprechend geänderten Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen sind. Dies gilt beispielsweise für das Anbringen von Frontschutzbügeln, welche die Fahrzeuglänge verändern.</p><p>Die Zulassung bzw. die Nachprüfungen von Einzelfahrzeugen und somit auch der Entscheid darüber, ob alle massgebenden Vorschriften eingehalten sind, obliegt den kantonalen Zulassungsbehörden. Diese beurteilen bei der jeweiligen Prüfung, ob das Fahrzeug die geltenden Vorschriften einhält.</p><p>Die Kontrolle der im Verkehr stehenden Fahrzeuge ist jedoch - ebenso wie die Überwachung der einzelnen Verkehrsteilnehmer - Sache der zuständigen Polizeiorgane. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer Änderungen am Fahrzeug vornimmt und diese nicht meldet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 9. Oktober 1998 hat der Nationalrat dem Bundesrat das Postulat Wiederkehr 98.3262 mit dem Titel "Offroad-Fahrzeuge. Eine Gefahr auf den Strassen" überwiesen. Darin wird gefordert, "die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge .... so abzuändern, dass sie für Offroad-Fahrzeuge zwingend Massnahmen vorschreibt, welche allfällige Kollisionsfolgen abmildern". Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er wies im Weiteren darauf hin, dass die EU daran sei, neue Vorschriften zur Gestaltung der Frontpartien dieser Fahrzeuge auszuarbeiten und dass die Schweiz in Übereinstimmung und zeitgleich mit der EU zu handeln beabsichtige. Am 13. Juni 2002 hat das Europäische Parlament auf Empfehlung der Europäischen Kommission eine Entschliessung verabschiedet, mit der die europäischen Automobilhersteller in die Pflicht genommen werden sollen. Die Resolution soll ab 2012 für alle europäischen Neuwagen gelten.</p><p>Inzwischen nimmt nach Aussage der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Zahl der Offroad-Fahrzeuge in der Schweiz laufend zu. Seit 1. April 1996 sind besonders gefährliche Frontschutzbügel (Kuhfänger), mit denen solche Fahrzeuge oft ausgestattet sind, zwar verboten. Aufgrund der Liberalisierung der Märkte sind aber alle in der Europäischen Union zugelassenen Fahrzeuge automatisch auch in der Schweiz zugelassen.</p><p>Bekanntlich ist das Risiko, dass es zu Todesfällen oder zu schweren Verletzungen kommt, besonders hoch bei Zusammenstössen zwischen Offroad-Fahrzeugen und Fussgängerinnen und Fussgängern. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Offroad-Fahrzeuge sind in der Schweiz registriert? Welchen Prozentsatz aller Fahrzeuge machen sie aus? Wie hat sich der Markt in den letzten zehn Jahren entwickelt?</p><p>2. Wie hat sich die Zahl der Unfälle, bei denen solche Fahrzeuge beteiligt waren, entwickelt? Welche Folgen hatten diese Unfälle (Tod, Verletzungen) für Fussgängerinnen und Fussgänger, für Zweiradfahrerinnen und -fahrer sowie für die Personen in den Offroad-Fahrzeuge?</p><p>3. Die EU sucht eine Einigung mit der europäischen Automobilindustrie - die Hersteller der anderen Länder sind also nicht betroffen. Was beabsichtigt der Bundesrat zu tun, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen in diesem Bereich zu verbessern?</p><p>4. Gedenkt er Präventions- oder Sensibilisierungsmassnahmen zu ergreifen? Soll der Verkehr von Offroad-Fahrzeugen unter gewissen Bedingungen eingeschränkt werden (z. B. zu Stosszeiten in Städten)?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass das Verbot der gefährlichen Frontschutzbügel auf unseren Strassen eingehalten wird?</p>
    • Offroad-Fahrzeuge und Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger

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