Die indirekte Amortisation und ihre Auswirkungen

ShortId
05.3686
Id
20053686
Updated
28.07.2023 12:26
Language
de
Title
Die indirekte Amortisation und ihre Auswirkungen
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Lebensversicherung;Steuerausweichung;Wohneigentum;Liegenschaftssteuer;Verschuldung;Hypothek;Dritte Säule
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L04K11070503, Liegenschaftssteuer
  • L05K0507020103, Hypothek
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L05K0104010103, Dritte Säule
  • L04K11100106, Lebensversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem der Nationalrat am 15. Juni 2005 mit 100 zu 67 Stimmen den von der sozialdemokratischen Fraktion in der Motion 03.3616 geforderten echten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung abgelehnt hat, muss das Steuerschlupfloch der indirekten Amortisation ausgeleuchtet und gestopft werden.</p><p>Im Gegensatz zur direkten Amortisation, bei der eine Hypothekarschuld abgetragen wird, besteht die indirekte Amortisation darin, dass die Hypothekarschuld stehen gelassen oder sogar maximiert wird. Im Gegenzug werden steuerfreie oder zumindest steuerprivilegierte Anlagen in die Säule 3a oder b sowie in Lebensversicherungen und Ähnlichem getätigt. Die steuerlichen Vorteile des Instrumentes der indirekten Amortisation liegen im dauerhaft maximierbaren Schuld- und Schuldzinsabzug vom Vermögen bzw. vom Einkommen.</p><p>Dieses vom Gesetzgeber nie beabsichtigte Vorgehen wird von Banken und Versicherungen aktiv beworben. Über sein Ausmass und seine Auswirkungen bestehen keine aktuellen Grundlagen. Insbesondere besteht auch keine Wirkungsanalyse der mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 eingeführten leichten Begrenzung des Schuldzinsabzuges. </p><p>Das Instrument der indirekten Amortisation hat zu einer steuerlichen Bevorteilung der Wohneigentümerinnen und -eigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern geführt. Die indirekte Amortisation hat erheblich zur rekordhohen Verschuldung der Wohneigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz beigetragen, die volkswirtschaftlich fragwürdig ist.</p><p>Zudem führt sie zu namhaften, nicht zielkonformen Steuermindererträgen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden, die mindestens annähernd zu schätzen sind.</p>
  • <p>1. Als indirekte Amortisation wird die Möglichkeit der Verpfändung von Vermögenswerten wie beispielsweise Vorsorgeguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezeichnet. Wohneigentümer, welche eine 2. Hypothek aufgenommen haben und diese auf Verlangen der Bank zwingend zu amortisieren hätten, tragen ihre Hypothekarschuld nicht ab. Sie verpflichten sich jedoch im Gegenzug, andere bestehende Vermögenswerte, wie beispielsweise eine steuerbegünstigte Säule 3a, zugunsten des Gläubigers zu verpfänden. Durch den Abschluss eines Verpfändungsvertrages zwischen der Bank (Hypothekargläubigerin) und dem Vorsorgenehmer (Hypothekarschuldner) erfolgt ein Aufschub der Amortisation. Steuerlich kann in der Folge der Säule-3a-Abzug geltend gemacht werden. Das Guthaben inklusive Zinsen bleibt bis zur Auszahlung steuerfrei. Gleichzeitig bleiben sowohl der Schuldzinsen- als auch der Schuldenabzug für das Wohneigentum dauerhaft hoch. Mangels Daten kann über das Ausmass der steuerlichen Vorteile durch die Verpfändung von solchen Ansprüchen keine Aussage gemacht werden.</p><p>2. Unbestritten ist der Grundsatz, wonach jede Person, welche die Voraussetzungen zur Bildung einer Säule 3a erfüllt, eine solche äufnen und die bezahlten - in der Höhe limitierten - Beiträge steuerlich in Abzug bringen kann. Gestützt auf die Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) ist es möglich, für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Vorsorgeansprüche vorzeitig zu beziehen oder das Vorsorgeguthaben zu verpfänden. Wollte man die Möglichkeit der indirekten Amortisation in der Säule 3a ausschliessen, müsste die in der Verordnung statuierte Verpfändungsmöglichkeit aufgehoben werden. Dies stünde im Widerspruch zum Verfassungsauftrag von Artikel 108 der Bundesverfassung, wonach der Gesetzgeber den Erwerb von Wohneigentum zu fördern hat. Gleichzeitig bliebe die Tatsache unberücksichtigt, dass im Rahmen der Säule 3a nicht nur Sparkapital angesammelt werden kann. Die drei Risiken Alter, Todesfall und Invalidität können unabhängig voneinander versichert werden. Auch reine Risikoversicherungen sind als gebundene Vorsorgeversicherungen anerkannt. Der Abschluss und die Verpfändung einer Risikoversicherung für den Todes- oder Invaliditätsfall sind ein ebenfalls wichtiges Ziel der individuellen Selbstvorsorge, welches gerade für Wohneigentümer mit einer 2. Hypothek von erheblicher Bedeutung sein kann. Nach Auffassung des Bundesrates sollte diese Form der individuellen Selbstvorsorge nicht durch ein Verpfändungsverbot erschwert werden.</p><p>3. Eine indirekte Amortisation ist auch mit einer privaten Lebensversicherung (Säule 3b) möglich und stellt in einem gewissen Umfang ein Steuerplanungsinstrument dar (vgl. Motion Kiener Nellen 05.3155, Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellen). Da jedoch die Steuergesetze (DBG und StHG) für Einlagen, Prämien und Beiträge für Lebens-, Kranken- und private Unfallversicherungen sowie für Zinsen auf Sparkapitalien nur einen betragsmässig limitierten Abzug vorsehen und dieser Abzug in der Regel bereits durch die Prämien für die Krankenversicherung ausgeschöpft ist, besteht faktisch keine Möglichkeit, die Prämien für eine rückkaufsfähige Lebensversicherung der Säule 3b steuerlich in Abzug zu bringen. Die Attraktivität solcher Lösungen liegt zur Hauptsache in der vom Gesetzgeber gewollten und immer wieder bestätigten Steuerfreiheit der Leistungen aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat erstattet dem Parlament Bericht über die heute praktizierten Formen der indirekten Amortisation, ihr Ausmass sowie ihre Auswirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile für Wohneigentümerinnen und -eigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern. Er schlägt Massnahmen zur Aufhebung dieses vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Steuerschlupflochs vor.</p>
  • Die indirekte Amortisation und ihre Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem der Nationalrat am 15. Juni 2005 mit 100 zu 67 Stimmen den von der sozialdemokratischen Fraktion in der Motion 03.3616 geforderten echten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung abgelehnt hat, muss das Steuerschlupfloch der indirekten Amortisation ausgeleuchtet und gestopft werden.</p><p>Im Gegensatz zur direkten Amortisation, bei der eine Hypothekarschuld abgetragen wird, besteht die indirekte Amortisation darin, dass die Hypothekarschuld stehen gelassen oder sogar maximiert wird. Im Gegenzug werden steuerfreie oder zumindest steuerprivilegierte Anlagen in die Säule 3a oder b sowie in Lebensversicherungen und Ähnlichem getätigt. Die steuerlichen Vorteile des Instrumentes der indirekten Amortisation liegen im dauerhaft maximierbaren Schuld- und Schuldzinsabzug vom Vermögen bzw. vom Einkommen.</p><p>Dieses vom Gesetzgeber nie beabsichtigte Vorgehen wird von Banken und Versicherungen aktiv beworben. Über sein Ausmass und seine Auswirkungen bestehen keine aktuellen Grundlagen. Insbesondere besteht auch keine Wirkungsanalyse der mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 eingeführten leichten Begrenzung des Schuldzinsabzuges. </p><p>Das Instrument der indirekten Amortisation hat zu einer steuerlichen Bevorteilung der Wohneigentümerinnen und -eigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern geführt. Die indirekte Amortisation hat erheblich zur rekordhohen Verschuldung der Wohneigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz beigetragen, die volkswirtschaftlich fragwürdig ist.</p><p>Zudem führt sie zu namhaften, nicht zielkonformen Steuermindererträgen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden, die mindestens annähernd zu schätzen sind.</p>
    • <p>1. Als indirekte Amortisation wird die Möglichkeit der Verpfändung von Vermögenswerten wie beispielsweise Vorsorgeguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezeichnet. Wohneigentümer, welche eine 2. Hypothek aufgenommen haben und diese auf Verlangen der Bank zwingend zu amortisieren hätten, tragen ihre Hypothekarschuld nicht ab. Sie verpflichten sich jedoch im Gegenzug, andere bestehende Vermögenswerte, wie beispielsweise eine steuerbegünstigte Säule 3a, zugunsten des Gläubigers zu verpfänden. Durch den Abschluss eines Verpfändungsvertrages zwischen der Bank (Hypothekargläubigerin) und dem Vorsorgenehmer (Hypothekarschuldner) erfolgt ein Aufschub der Amortisation. Steuerlich kann in der Folge der Säule-3a-Abzug geltend gemacht werden. Das Guthaben inklusive Zinsen bleibt bis zur Auszahlung steuerfrei. Gleichzeitig bleiben sowohl der Schuldzinsen- als auch der Schuldenabzug für das Wohneigentum dauerhaft hoch. Mangels Daten kann über das Ausmass der steuerlichen Vorteile durch die Verpfändung von solchen Ansprüchen keine Aussage gemacht werden.</p><p>2. Unbestritten ist der Grundsatz, wonach jede Person, welche die Voraussetzungen zur Bildung einer Säule 3a erfüllt, eine solche äufnen und die bezahlten - in der Höhe limitierten - Beiträge steuerlich in Abzug bringen kann. Gestützt auf die Bestimmungen zur Wohneigentumsförderung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) ist es möglich, für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Vorsorgeansprüche vorzeitig zu beziehen oder das Vorsorgeguthaben zu verpfänden. Wollte man die Möglichkeit der indirekten Amortisation in der Säule 3a ausschliessen, müsste die in der Verordnung statuierte Verpfändungsmöglichkeit aufgehoben werden. Dies stünde im Widerspruch zum Verfassungsauftrag von Artikel 108 der Bundesverfassung, wonach der Gesetzgeber den Erwerb von Wohneigentum zu fördern hat. Gleichzeitig bliebe die Tatsache unberücksichtigt, dass im Rahmen der Säule 3a nicht nur Sparkapital angesammelt werden kann. Die drei Risiken Alter, Todesfall und Invalidität können unabhängig voneinander versichert werden. Auch reine Risikoversicherungen sind als gebundene Vorsorgeversicherungen anerkannt. Der Abschluss und die Verpfändung einer Risikoversicherung für den Todes- oder Invaliditätsfall sind ein ebenfalls wichtiges Ziel der individuellen Selbstvorsorge, welches gerade für Wohneigentümer mit einer 2. Hypothek von erheblicher Bedeutung sein kann. Nach Auffassung des Bundesrates sollte diese Form der individuellen Selbstvorsorge nicht durch ein Verpfändungsverbot erschwert werden.</p><p>3. Eine indirekte Amortisation ist auch mit einer privaten Lebensversicherung (Säule 3b) möglich und stellt in einem gewissen Umfang ein Steuerplanungsinstrument dar (vgl. Motion Kiener Nellen 05.3155, Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellen). Da jedoch die Steuergesetze (DBG und StHG) für Einlagen, Prämien und Beiträge für Lebens-, Kranken- und private Unfallversicherungen sowie für Zinsen auf Sparkapitalien nur einen betragsmässig limitierten Abzug vorsehen und dieser Abzug in der Regel bereits durch die Prämien für die Krankenversicherung ausgeschöpft ist, besteht faktisch keine Möglichkeit, die Prämien für eine rückkaufsfähige Lebensversicherung der Säule 3b steuerlich in Abzug zu bringen. Die Attraktivität solcher Lösungen liegt zur Hauptsache in der vom Gesetzgeber gewollten und immer wieder bestätigten Steuerfreiheit der Leistungen aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat erstattet dem Parlament Bericht über die heute praktizierten Formen der indirekten Amortisation, ihr Ausmass sowie ihre Auswirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile für Wohneigentümerinnen und -eigentümer gegenüber den Mieterinnen und Mietern. Er schlägt Massnahmen zur Aufhebung dieses vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Steuerschlupflochs vor.</p>
    • Die indirekte Amortisation und ihre Auswirkungen

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