Verstösst Bundesrat Christoph Blocher gegen die Medienfreiheit?

ShortId
06.1115
Id
20061115
Updated
24.06.2025 23:46
Language
de
Title
Verstösst Bundesrat Christoph Blocher gegen die Medienfreiheit?
AdditionalIndexing
34;Pressefreiheit;Regierungsmitglied;verheiratete Person;Meinungsfreiheit;Zensur;TSR
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K05020104, Pressefreiheit
  • L05K1202040302, Zensur
  • L07K12020501080202, TSR
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L04K01030507, verheiratete Person
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich der Aufzeichnung vom 11. September 2006 in Genf der Sendung "Infrarouge" (Ausstrahlung am 12. September) bei der Télévision suisse romande wurden während des Interviews mit Bundesrat Blocher Zeichnungen und Bilder eingeblendet, in denen fremdenfeindliche und rassistische Haltungen in satirischer oder kritischer Weise dargestellt worden sind. Das Einspielen dieser Illustrationen hätte den Eindruck erwecken können, Bundesrat Blocher teile solche Haltungen. Bundesrat Blocher hat von diesen Illustrationen erst nach der Aufzeichnung der Sendung Kenntnis nehmen können. Durch die Einspielung solcher Illustrationen wurde die Abmachung mit den Verantwortlichen der Sendung "Infrarouge" - wonach Bundesrat Blocher in objektiver Art und Weise hätte informieren können - nicht eingehalten.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Nein. Eine solche Intervention liegt im alleinigen Ermessen des in seinen Persönlichkeitsrechten Betroffenen.</p><p>2. Jede Person, die sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlt, kann sich auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte berufen. Das gilt auch für Bundesräte. Eine Gefährdung der Medienfreiheit kann der Bundesrat darin nicht erblicken. Anders wäre es, wenn kraft des Amtes personelle oder finanzielle Konsequenzen angedroht oder angewendet würden. Das war hier nicht der Fall.</p><p>3. Nein.</p><p>4. Die Autorisierung von Interviews fällt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesrates, sondern liegt im Ermessen der interviewten Person. Ebenso ist es ihre Sache, wie sie sich diesbezüglich organisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Abstimmungskampagne zu den Vorlagen vom 24. September 2006 betreffend das neue Ausländergesetz und die Änderung des Asylgesetzes nahm Bundesrat Christoph Blocher an der Diskussionssendung "Infrarouge" des Westschweizer Fernsehens TSR teil. Die Diskussionssendung, an der Christoph Blocher bereits früher teilgenommen hatte, wurde wie immer durch den Zeichner Philippe Becquelin, besser bekannt unter dem Namen Mix &amp; Remix, mit Karikaturen bebildert. Die Karikaturen missfielen jedoch Christoph Blocher und seiner Ehefrau, die bei der Aufzeichnung der Sendung am Abend des 11. September 2006 zugegen war. Am 12. September 2006 intervenierte die zuständige Stelle des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) offiziell bei der TSR, um die Ausstrahlung der Sendung, in der Form wie sie aufgenommen worden war, zu verhindern. Nachdem sich die Leitung der TSR die Sendung angeschaut hatte, beschloss sie, diese ungekürzt auszustrahlen und dem, wie viele Medien ohne zu zögern sagten, "Zensurversuch" nicht nachzugeben. Es erstaunt tatsächlich, dass in einer Demokratie, die die Medienfreiheit anerkennt und die Zensur verbietet (Art. 17 der Bundesverfassung), ein Bundesrat die Ausstrahlung von Karikaturen verhindern will, die Teil des Konzeptes der Sendung sind; dies umso mehr, als er seine Teilnahme an der Sendung zugesagt hat, nachdem er bereits Bedingungen gestellt hatte, die zumindest ungewöhnlich sind (Weigerung, mit Parlamentariern zu diskutieren). Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde der Bundesrat konsultiert, bevor das EJPD offiziell von der TSR verlangte, auf die Ausstrahlung der Sendung "Infrarouge" vom 12. September 2006, wie sie am Vortag aufgezeichnet worden war, zu verzichten?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat diese Intervention als berechtigt? Und ist er nicht auch der Ansicht, sie gefährde die Medienfreiheit?</p><p>3. Gedenken der Bundesrat und die zuständigen Stellen des EJPD, in dieser Sache weitere Schritte zu unternehmen?</p><p>4. Was sagt der Bundesrat zur Einmischung von den Bundesräten nahestehenden Personen in Angelegenheiten, die eigentlich in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen?</p>
  • Verstösst Bundesrat Christoph Blocher gegen die Medienfreiheit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der Aufzeichnung vom 11. September 2006 in Genf der Sendung "Infrarouge" (Ausstrahlung am 12. September) bei der Télévision suisse romande wurden während des Interviews mit Bundesrat Blocher Zeichnungen und Bilder eingeblendet, in denen fremdenfeindliche und rassistische Haltungen in satirischer oder kritischer Weise dargestellt worden sind. Das Einspielen dieser Illustrationen hätte den Eindruck erwecken können, Bundesrat Blocher teile solche Haltungen. Bundesrat Blocher hat von diesen Illustrationen erst nach der Aufzeichnung der Sendung Kenntnis nehmen können. Durch die Einspielung solcher Illustrationen wurde die Abmachung mit den Verantwortlichen der Sendung "Infrarouge" - wonach Bundesrat Blocher in objektiver Art und Weise hätte informieren können - nicht eingehalten.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Nein. Eine solche Intervention liegt im alleinigen Ermessen des in seinen Persönlichkeitsrechten Betroffenen.</p><p>2. Jede Person, die sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlt, kann sich auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte berufen. Das gilt auch für Bundesräte. Eine Gefährdung der Medienfreiheit kann der Bundesrat darin nicht erblicken. Anders wäre es, wenn kraft des Amtes personelle oder finanzielle Konsequenzen angedroht oder angewendet würden. Das war hier nicht der Fall.</p><p>3. Nein.</p><p>4. Die Autorisierung von Interviews fällt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesrates, sondern liegt im Ermessen der interviewten Person. Ebenso ist es ihre Sache, wie sie sich diesbezüglich organisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Abstimmungskampagne zu den Vorlagen vom 24. September 2006 betreffend das neue Ausländergesetz und die Änderung des Asylgesetzes nahm Bundesrat Christoph Blocher an der Diskussionssendung "Infrarouge" des Westschweizer Fernsehens TSR teil. Die Diskussionssendung, an der Christoph Blocher bereits früher teilgenommen hatte, wurde wie immer durch den Zeichner Philippe Becquelin, besser bekannt unter dem Namen Mix &amp; Remix, mit Karikaturen bebildert. Die Karikaturen missfielen jedoch Christoph Blocher und seiner Ehefrau, die bei der Aufzeichnung der Sendung am Abend des 11. September 2006 zugegen war. Am 12. September 2006 intervenierte die zuständige Stelle des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) offiziell bei der TSR, um die Ausstrahlung der Sendung, in der Form wie sie aufgenommen worden war, zu verhindern. Nachdem sich die Leitung der TSR die Sendung angeschaut hatte, beschloss sie, diese ungekürzt auszustrahlen und dem, wie viele Medien ohne zu zögern sagten, "Zensurversuch" nicht nachzugeben. Es erstaunt tatsächlich, dass in einer Demokratie, die die Medienfreiheit anerkennt und die Zensur verbietet (Art. 17 der Bundesverfassung), ein Bundesrat die Ausstrahlung von Karikaturen verhindern will, die Teil des Konzeptes der Sendung sind; dies umso mehr, als er seine Teilnahme an der Sendung zugesagt hat, nachdem er bereits Bedingungen gestellt hatte, die zumindest ungewöhnlich sind (Weigerung, mit Parlamentariern zu diskutieren). Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde der Bundesrat konsultiert, bevor das EJPD offiziell von der TSR verlangte, auf die Ausstrahlung der Sendung "Infrarouge" vom 12. September 2006, wie sie am Vortag aufgezeichnet worden war, zu verzichten?</p><p>2. Erachtet der Bundesrat diese Intervention als berechtigt? Und ist er nicht auch der Ansicht, sie gefährde die Medienfreiheit?</p><p>3. Gedenken der Bundesrat und die zuständigen Stellen des EJPD, in dieser Sache weitere Schritte zu unternehmen?</p><p>4. Was sagt der Bundesrat zur Einmischung von den Bundesräten nahestehenden Personen in Angelegenheiten, die eigentlich in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen?</p>
    • Verstösst Bundesrat Christoph Blocher gegen die Medienfreiheit?

Back to List