Stellenausschreibung und Evaluation der Kader im VBS
- ShortId
-
08.1107
- Id
-
20081107
- Updated
-
28.07.2023 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Stellenausschreibung und Evaluation der Kader im VBS
- AdditionalIndexing
-
09;04;leitende/r Bundesangestellte/r;Personalbeurteilung;Stellenangebot;Offizier;Arbeitsvermittlungsstelle;VBS;Einstellung;Stellenbeschreibung;Führungskraft
- 1
-
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L05K0702020204, Führungskraft
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- L03K080403, VBS
- L05K0702010211, Stellenbeschreibung
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0402030301, Offizier
- L05K0702010208, Personalbeurteilung
- L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>a. Zu den Stellenausschreibungen:</p><p>1. Die Stellenausschreibungen erfolgen gestützt auf Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung. Demnach werden offene Stellen im Stellenanzeiger des Bundes ausgeschrieben. Von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind Stellen, die bis zu einem Jahr befristet sind, die in den Verwaltungseinheiten intern besetzt werden, oder Stellen für die interne Jobrotation.</p><p>Zivile Stellen werden in einem ersten Schritt im Intranet der Bundesverwaltung und, falls die Besetzung nicht möglich ist, in einem weiteren Schritt auf der Website der Bundesverwaltung und allenfalls in der Presse ausgeschrieben. Ausnahmen bilden Funktionen, welche aufgrund der Erfahrung innerhalb der Bundesverwaltung nicht besetzt werden können. Diese werden direkt auf der Website der Bundesverwaltung und gleichzeitig im Intranet der Bundesverwaltung ausgeschrieben.</p><p>Berufsoffiziers-/-unteroffiziers-Stellen werden im Intranet Verteidigung ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen sind für die gesamte Bundesverwaltung zugänglich. Die Ausschreibung der Stellen der höheren Stabsoffiziere (HSO) erfolgt im Intranet Verteidigung und im Intranet der Bundesverwaltung.</p><p>2. Der Chef VBS entscheidet im Rahmen der unter Antwort 1 aufgeführten Rechtsgrundlagen, ob eine Stelle nicht ausgeschrieben wird.</p><p>3. Wenn das Anforderungsprofil einer HSO-Funktion die Besetzung durch einen Milizoffizier zulässt, werden im Rahmen der Kaderplanung und -entwicklung Milizoffiziere auf die vakanten HSO-Funktionen aufmerksam gemacht, so z. B. auf die Mitte Juli 2008 ausgeschriebenen Stellen der Kommandanten Infanteriebrigade 2 und 4 sowie des Kommandanten der Gebirgsinfanteriebrigade 10, welche sich für Milizoffiziere eignen.</p><p>b. Zur Evaluation der Kader VBS durch externe Dritte:</p><p>1. Bei den HSO wurden zur Evaluation keine externen Dritte (Headhunter) beigezogen. Das Auswahlverfahren VBS sieht für höhere Kader und Topkader die Durchführung von Assessments vor. Einzig dafür werden Externe beigezogen.</p><p>2. Bei den zivilen höheren Kadern ab der LK 32 wurde im erwähnten Zeitraum einzig für die Evaluation des stellvertretenden Direktors des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe (2001/02) ein Headhunter beigezogen. Die Kosten beliefen sich auf rund 60 000 Franken.</p><p>3. Die Evaluation von höheren militärischen und zivilen Kadern wird im VBS - mit Ausnahme der Assessments - auch künftig in der Regel durch interne Stellen (Linie und Personaldienste) vorgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle fest, dass:</p><p>a. die Stellen im VBS unterschiedlich ausgeschrieben werden, und zwar in den folgenden drei Kategorien:</p><p>1. im Internet (die Stelle des EPA, öffentlich zugänglich);</p><p>2. im Intranet (die Stelle des EPA, nur in der eidgenössischen Verwaltung und im VBS zugänglich);</p><p>3. im Departementsbereich Verteidigung des VBS (nur im VBS zugänglich, vor allem für Instruktorenstellen);</p><p>b. das VBS seit dem Start der Armee XXI bei der Kaderauslese vermehrt die Dienste von Dritten (Headhunter) beansprucht.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>a. Zu den Stellenausschreibungen:</p><p>1. Welche Stellen im VBS müssen öffentlich ausgeschrieben werden?</p><p>2. Kann der Chef VBS nach Gutdünken entscheiden, in welcher Kategorie eine Stelle ausgeschrieben wird?</p><p>3. Wird die Miliz bei diesen Ausschreibungspraktiken nicht einmal mehr benachteiligt?</p><p>b. Zur Evaluation der Kader VBS durch externe Dritte:</p><p>1. Bei welchen höheren Stabsoffizieren (HSO), angefangen bei Korpskommandant Keckeis bis heute - inklusive der bestehenden sieben HSO-Vakanzen -, wurden zur Evaluation externe Dritte beigezogen, und wie viel bezahlte das VBS diesen Firmen bzw. Dritten?</p><p>2. Bei welchen zivilen höheren Kadern (ab Lohnklasse 32), vom Abgang von Juan Gut bis heute, wurden externe Dritte beigezogen, und wie viel bezahlte das VBS diesen Firmen bzw. Dritten?</p><p>3. Sind Massnahmen vorgesehen, damit in Zukunft die Evaluation von höheren militärischen und zivilen Kadern im VBS intern vorgenommen werden kann?</p>
- Stellenausschreibung und Evaluation der Kader im VBS
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>a. Zu den Stellenausschreibungen:</p><p>1. Die Stellenausschreibungen erfolgen gestützt auf Artikel 7 des Bundespersonalgesetzes und Artikel 22 der Bundespersonalverordnung. Demnach werden offene Stellen im Stellenanzeiger des Bundes ausgeschrieben. Von der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ausgenommen sind Stellen, die bis zu einem Jahr befristet sind, die in den Verwaltungseinheiten intern besetzt werden, oder Stellen für die interne Jobrotation.</p><p>Zivile Stellen werden in einem ersten Schritt im Intranet der Bundesverwaltung und, falls die Besetzung nicht möglich ist, in einem weiteren Schritt auf der Website der Bundesverwaltung und allenfalls in der Presse ausgeschrieben. Ausnahmen bilden Funktionen, welche aufgrund der Erfahrung innerhalb der Bundesverwaltung nicht besetzt werden können. Diese werden direkt auf der Website der Bundesverwaltung und gleichzeitig im Intranet der Bundesverwaltung ausgeschrieben.</p><p>Berufsoffiziers-/-unteroffiziers-Stellen werden im Intranet Verteidigung ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen sind für die gesamte Bundesverwaltung zugänglich. Die Ausschreibung der Stellen der höheren Stabsoffiziere (HSO) erfolgt im Intranet Verteidigung und im Intranet der Bundesverwaltung.</p><p>2. Der Chef VBS entscheidet im Rahmen der unter Antwort 1 aufgeführten Rechtsgrundlagen, ob eine Stelle nicht ausgeschrieben wird.</p><p>3. Wenn das Anforderungsprofil einer HSO-Funktion die Besetzung durch einen Milizoffizier zulässt, werden im Rahmen der Kaderplanung und -entwicklung Milizoffiziere auf die vakanten HSO-Funktionen aufmerksam gemacht, so z. B. auf die Mitte Juli 2008 ausgeschriebenen Stellen der Kommandanten Infanteriebrigade 2 und 4 sowie des Kommandanten der Gebirgsinfanteriebrigade 10, welche sich für Milizoffiziere eignen.</p><p>b. Zur Evaluation der Kader VBS durch externe Dritte:</p><p>1. Bei den HSO wurden zur Evaluation keine externen Dritte (Headhunter) beigezogen. Das Auswahlverfahren VBS sieht für höhere Kader und Topkader die Durchführung von Assessments vor. Einzig dafür werden Externe beigezogen.</p><p>2. Bei den zivilen höheren Kadern ab der LK 32 wurde im erwähnten Zeitraum einzig für die Evaluation des stellvertretenden Direktors des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe (2001/02) ein Headhunter beigezogen. Die Kosten beliefen sich auf rund 60 000 Franken.</p><p>3. Die Evaluation von höheren militärischen und zivilen Kadern wird im VBS - mit Ausnahme der Assessments - auch künftig in der Regel durch interne Stellen (Linie und Personaldienste) vorgenommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle fest, dass:</p><p>a. die Stellen im VBS unterschiedlich ausgeschrieben werden, und zwar in den folgenden drei Kategorien:</p><p>1. im Internet (die Stelle des EPA, öffentlich zugänglich);</p><p>2. im Intranet (die Stelle des EPA, nur in der eidgenössischen Verwaltung und im VBS zugänglich);</p><p>3. im Departementsbereich Verteidigung des VBS (nur im VBS zugänglich, vor allem für Instruktorenstellen);</p><p>b. das VBS seit dem Start der Armee XXI bei der Kaderauslese vermehrt die Dienste von Dritten (Headhunter) beansprucht.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>a. Zu den Stellenausschreibungen:</p><p>1. Welche Stellen im VBS müssen öffentlich ausgeschrieben werden?</p><p>2. Kann der Chef VBS nach Gutdünken entscheiden, in welcher Kategorie eine Stelle ausgeschrieben wird?</p><p>3. Wird die Miliz bei diesen Ausschreibungspraktiken nicht einmal mehr benachteiligt?</p><p>b. Zur Evaluation der Kader VBS durch externe Dritte:</p><p>1. Bei welchen höheren Stabsoffizieren (HSO), angefangen bei Korpskommandant Keckeis bis heute - inklusive der bestehenden sieben HSO-Vakanzen -, wurden zur Evaluation externe Dritte beigezogen, und wie viel bezahlte das VBS diesen Firmen bzw. Dritten?</p><p>2. Bei welchen zivilen höheren Kadern (ab Lohnklasse 32), vom Abgang von Juan Gut bis heute, wurden externe Dritte beigezogen, und wie viel bezahlte das VBS diesen Firmen bzw. Dritten?</p><p>3. Sind Massnahmen vorgesehen, damit in Zukunft die Evaluation von höheren militärischen und zivilen Kadern im VBS intern vorgenommen werden kann?</p>
- Stellenausschreibung und Evaluation der Kader im VBS
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