Datentransfer zwischen Spitälern und Krankenkassen

ShortId
09.5060
Id
20095060
Updated
27.07.2023 20:36
Language
de
Title
Datentransfer zwischen Spitälern und Krankenkassen
AdditionalIndexing
2841;Datenübertragung;Personendaten;Krankenkasse;Datenschutz;Spital
1
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K0104010902, Krankenkasse
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Der Zürcher Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Fallmanagern von Krankenkassen durch Spitäler Zugang zu sensiblen Daten von Patientinnen und Patienten gewährt wird. Gemäss seiner Einschätzung fehlt dafür die Rechtsgrundlage, dies besonders dann, wenn vor dem Datenaustausch das Einverständnis der Patienten nicht eingeholt wird.</p><p>- Welche rechtliche Basis besteht für diesen Datenaustausch?</p><p>- Gibt es für diesen Datenaustausch gesamtschweizerisch gültige Regeln?</p>
  • Datentransfer zwischen Spitälern und Krankenkassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Der Zürcher Datenschutzbeauftragte hat festgestellt, dass Fallmanagern von Krankenkassen durch Spitäler Zugang zu sensiblen Daten von Patientinnen und Patienten gewährt wird. Gemäss seiner Einschätzung fehlt dafür die Rechtsgrundlage, dies besonders dann, wenn vor dem Datenaustausch das Einverständnis der Patienten nicht eingeholt wird.</p><p>- Welche rechtliche Basis besteht für diesen Datenaustausch?</p><p>- Gibt es für diesen Datenaustausch gesamtschweizerisch gültige Regeln?</p>
    • Datentransfer zwischen Spitälern und Krankenkassen

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