Horrende Preise für medizinische Implantate

ShortId
11.3838
Id
20113838
Updated
28.07.2023 08:22
Language
de
Title
Horrende Preise für medizinische Implantate
AdditionalIndexing
2841;Preisüberwachung;Wettbewerb;Herzkrankheit;Medizinprodukt;Preisunterschied;Verkaufspreis;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L03K010507, Medizinprodukt
  • L04K11050311, Preisunterschied
  • L04K11050211, Verkaufspreis
  • L04K01050108, Herzkrankheit
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L03K070301, Wettbewerb
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Preise für die in der Herzchirurgie verwendeten Implantate sind in der Schweiz viel höher als im Ausland, wie die praktische Erfahrung und die gezielten Untersuchungen unter der Leitung von Professor Thierry Carrel, dem Direktor der Universitätsklinik für Herz- und Gefässchirurgie am Inselspital Bern, zum Vorschein bringen. Die jüngsten Vergleiche mit Deutschland zeigen für Stents und Herzklappen Preisdifferenzen von bis zu 600 Prozent (z. B. implantierbarer Defibrillator: Preis in der Schweiz: 33 500 Franken, Preis in Deutschland: 10 000 Franken; mechanische Herzklappe: Preis in der Schweiz: 5000 Franken, Preis in Deutschland: 500 bis 700 Franken).</p><p>Diese beträchtlichen Preisunterschiede lassen sich nur mit den exzessiven Gewinnen der Import- und Vertriebsunternehmen in der Schweiz erklären. Die Tatsache, dass die Schweiz im Allgemeinen als Hochpreisinsel gilt, reicht für eine Erklärung nicht aus: Es wird hauptsächlich zu geringen Kosten im Ausland produziert, und für den Vertrieb in der Schweiz werden nur wenige Personen gebraucht.</p><p>Diese Situation zeigt, dass in der Schweiz bei den Implantaten der Markt nicht spielt. Eine sehr strenge bundesgesetzliche Regelung über den Import von Medizinalprodukten schädigt den gesunden Wettbewerb und führt zu überhöhten Preisen.</p><p>Mit der Einführung der Spitalfinanzierung über die Fallkostenpauschalen wird dem Einkaufspreis des Materials eine entscheidende Rolle zukommen. Überrissene Preise werden dann umso weniger akzeptabel sein.</p>
  • <p>1. Im April 2008 veröffentlichte die Preisüberwachung die Ergebnisse einer Untersuchung, die sie bei verschiedenen Spitälern zu den Einkaufspreisen von medizinischen Implantaten durchgeführt hatte. Gemäss dieser Analyse besteht ein bedeutendes Einsparpotenzial bei Herzschrittmachern, künstlichen Gelenken und Prothesen. Gestützt auf die Feststellung, dass die Herstellerpreise für Implantate in der Schweiz teilweise deutlich höher sind als in benachbarten Ländern, kommt aus Sicht der Preisüberwachung der Beschaffungspraxis der Spitäler in diesem Bereich eine massgebliche Bedeutung zu. Die Ergebnisse dieser Analyse sowie die Empfehlungen (Zentralisierung und Professionalisierung im Beschaffungswesen, Beschaffungskoordination, Informationsaustausch unter Spitälern, Einbezug der Implantate in die Fallpauschalen usw.) der Preisüberwachung an die Spitalleitungen und Kantone sind den Bundesbehörden bekannt. Seither wurde keine neue systematische Erhebung durchgeführt, sodass sich der Bundesrat zu den genannten Preisen, welche die Spitäler bzw. deren Einkaufsgemeinschaften derzeit bezahlen, nicht äussern kann.</p><p>2. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist keine spezifische Massnahme zur Regulierung der Preise für medizinische Implantate vorgesehen. Bei den patentierten Implantaten, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, könnte man auf Parallelimporte zurückgreifen und somit von den tiefen Auslandpreisen profitieren. Die Einkaufspraxis bei medizinischen Implantaten ist aber eine Entscheidung der Spitäler, deren Aufgabe es ist, die Preise selbst mit den betroffenen Herstellern auszuhandeln. Wie oben erwähnt hat die Preisüberwachung ihre entsprechenden Empfehlungen zuhanden der Spitäler abgegeben. Das Kartellgesetz ist auf diese Einkäufe ohne Ausnahmen anwendbar.</p><p>Für die Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt und Pflegeleistungen in einem Spital sieht das KVG vor, dass die Versicherer und die Leistungserbringer entsprechend dem Grundsatz der Tarifautonomie Pauschalen vereinbaren. Mit der per 1. Januar 2012 erfolgenden Einführung leistungsbezogener Pauschalen, die auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen (Swiss DRG), haben die Spitäler einen grösseren Anreiz, Druck auf die Hersteller auszuüben, um für den Kauf von Implantaten einen möglichst günstigen Preis zu erlangen und so den Effekt insbesondere auf die bei der Tarifverhandlung mit den Versicherern massgeblichen Kosten (Baserate) zu verringern. In dieser Hinsicht sieht die neue Spitalfinanzierung vor, dass sich die Spitaltarife an der Entschädigung jener Spitäler orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Im Rahmen der nächsten kantonalen Verfahren zur Tarifgenehmigung bzw. -festsetzung (Baserate) wird die Preisüberwachung die Möglichkeit haben, von ihrem Empfehlungsrecht in diesem Bereich Gebrauch zu machen.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist aus obengenannten Gründen der Ansicht, dass die bestehenden Gesetzesgrundlagen genügen. Er geht davon aus, dass die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen per 1. Januar 2012 Anreize für die Spitäler schaffen sollte, sich so zu organisieren, dass sie insbesondere beim Kauf von medizinischen Implantaten von den vorteilhaftesten Bedingungen profitieren können und gleichzeitig gemäss der Anforderung des KVG eine qualitativ hochstehende Medizin aufrechterhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist den zuständigen Bundesbehörden, dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission das Problem der horrenden Preise für medizinische Implantate in der Schweiz bekannt?</p><p>2. Wenn ja, sind die Behörden nicht auch der Ansicht, dass es Zeit ist zu handeln?</p><p>3. Welche Massnahmen können im Rahmen der geltenden Gesetzgebung unverzüglich ergriffen werden?</p><p>4. Falls im aktuellen gesetzlichen Rahmen nichts oder nur wenig unternommen werden kann, gedenkt der Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Änderungen schnell vorzunehmen?</p>
  • Horrende Preise für medizinische Implantate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Preise für die in der Herzchirurgie verwendeten Implantate sind in der Schweiz viel höher als im Ausland, wie die praktische Erfahrung und die gezielten Untersuchungen unter der Leitung von Professor Thierry Carrel, dem Direktor der Universitätsklinik für Herz- und Gefässchirurgie am Inselspital Bern, zum Vorschein bringen. Die jüngsten Vergleiche mit Deutschland zeigen für Stents und Herzklappen Preisdifferenzen von bis zu 600 Prozent (z. B. implantierbarer Defibrillator: Preis in der Schweiz: 33 500 Franken, Preis in Deutschland: 10 000 Franken; mechanische Herzklappe: Preis in der Schweiz: 5000 Franken, Preis in Deutschland: 500 bis 700 Franken).</p><p>Diese beträchtlichen Preisunterschiede lassen sich nur mit den exzessiven Gewinnen der Import- und Vertriebsunternehmen in der Schweiz erklären. Die Tatsache, dass die Schweiz im Allgemeinen als Hochpreisinsel gilt, reicht für eine Erklärung nicht aus: Es wird hauptsächlich zu geringen Kosten im Ausland produziert, und für den Vertrieb in der Schweiz werden nur wenige Personen gebraucht.</p><p>Diese Situation zeigt, dass in der Schweiz bei den Implantaten der Markt nicht spielt. Eine sehr strenge bundesgesetzliche Regelung über den Import von Medizinalprodukten schädigt den gesunden Wettbewerb und führt zu überhöhten Preisen.</p><p>Mit der Einführung der Spitalfinanzierung über die Fallkostenpauschalen wird dem Einkaufspreis des Materials eine entscheidende Rolle zukommen. Überrissene Preise werden dann umso weniger akzeptabel sein.</p>
    • <p>1. Im April 2008 veröffentlichte die Preisüberwachung die Ergebnisse einer Untersuchung, die sie bei verschiedenen Spitälern zu den Einkaufspreisen von medizinischen Implantaten durchgeführt hatte. Gemäss dieser Analyse besteht ein bedeutendes Einsparpotenzial bei Herzschrittmachern, künstlichen Gelenken und Prothesen. Gestützt auf die Feststellung, dass die Herstellerpreise für Implantate in der Schweiz teilweise deutlich höher sind als in benachbarten Ländern, kommt aus Sicht der Preisüberwachung der Beschaffungspraxis der Spitäler in diesem Bereich eine massgebliche Bedeutung zu. Die Ergebnisse dieser Analyse sowie die Empfehlungen (Zentralisierung und Professionalisierung im Beschaffungswesen, Beschaffungskoordination, Informationsaustausch unter Spitälern, Einbezug der Implantate in die Fallpauschalen usw.) der Preisüberwachung an die Spitalleitungen und Kantone sind den Bundesbehörden bekannt. Seither wurde keine neue systematische Erhebung durchgeführt, sodass sich der Bundesrat zu den genannten Preisen, welche die Spitäler bzw. deren Einkaufsgemeinschaften derzeit bezahlen, nicht äussern kann.</p><p>2. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist keine spezifische Massnahme zur Regulierung der Preise für medizinische Implantate vorgesehen. Bei den patentierten Implantaten, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, könnte man auf Parallelimporte zurückgreifen und somit von den tiefen Auslandpreisen profitieren. Die Einkaufspraxis bei medizinischen Implantaten ist aber eine Entscheidung der Spitäler, deren Aufgabe es ist, die Preise selbst mit den betroffenen Herstellern auszuhandeln. Wie oben erwähnt hat die Preisüberwachung ihre entsprechenden Empfehlungen zuhanden der Spitäler abgegeben. Das Kartellgesetz ist auf diese Einkäufe ohne Ausnahmen anwendbar.</p><p>Für die Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt und Pflegeleistungen in einem Spital sieht das KVG vor, dass die Versicherer und die Leistungserbringer entsprechend dem Grundsatz der Tarifautonomie Pauschalen vereinbaren. Mit der per 1. Januar 2012 erfolgenden Einführung leistungsbezogener Pauschalen, die auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur beruhen (Swiss DRG), haben die Spitäler einen grösseren Anreiz, Druck auf die Hersteller auszuüben, um für den Kauf von Implantaten einen möglichst günstigen Preis zu erlangen und so den Effekt insbesondere auf die bei der Tarifverhandlung mit den Versicherern massgeblichen Kosten (Baserate) zu verringern. In dieser Hinsicht sieht die neue Spitalfinanzierung vor, dass sich die Spitaltarife an der Entschädigung jener Spitäler orientieren, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Im Rahmen der nächsten kantonalen Verfahren zur Tarifgenehmigung bzw. -festsetzung (Baserate) wird die Preisüberwachung die Möglichkeit haben, von ihrem Empfehlungsrecht in diesem Bereich Gebrauch zu machen.</p><p>3./4. Der Bundesrat ist aus obengenannten Gründen der Ansicht, dass die bestehenden Gesetzesgrundlagen genügen. Er geht davon aus, dass die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen per 1. Januar 2012 Anreize für die Spitäler schaffen sollte, sich so zu organisieren, dass sie insbesondere beim Kauf von medizinischen Implantaten von den vorteilhaftesten Bedingungen profitieren können und gleichzeitig gemäss der Anforderung des KVG eine qualitativ hochstehende Medizin aufrechterhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist den zuständigen Bundesbehörden, dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission das Problem der horrenden Preise für medizinische Implantate in der Schweiz bekannt?</p><p>2. Wenn ja, sind die Behörden nicht auch der Ansicht, dass es Zeit ist zu handeln?</p><p>3. Welche Massnahmen können im Rahmen der geltenden Gesetzgebung unverzüglich ergriffen werden?</p><p>4. Falls im aktuellen gesetzlichen Rahmen nichts oder nur wenig unternommen werden kann, gedenkt der Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Änderungen schnell vorzunehmen?</p>
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