Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen
- ShortId
-
13.438
- Id
-
20130438
- Updated
-
16.05.2024 13:12
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen
- AdditionalIndexing
-
15;Einfuhrbeschränkung;Tabakkonsum;Liberalisierung des Handels;Verkaufsverweigerung;Tabak
- 1
-
- L05K1402020104, Tabak
- L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Snus ist ein in porösen Beuteln abgefülltes Tabakprodukt, welches ursprünglich aus Schweden stammt und zwischen die Lippen geklemmt wird. Snus stösst bei vielen Rauchern als Alternative zum viel schädlicheren Zigarettenrauchen auf positive Resonanz. In der Schweiz ist der gewerbliche Vertrieb von Snus in Portionenform verboten. Der Snuser darf seine Ware nur für den Eigengebrauch importieren und wird durch horrende Zollgebühren gegenüber Rauchern stark benachteiligt.</p><p>Snus ist kein Randthema mehr. Die deklarierten Importe stiegen von zwei Kilogramm im Jahr 2000 auf über 28 Tonnen im Jahr 2012 an. Das Produktions- und Vertriebsverbot ist befremdend, da Snus, als rauchfreie Form des Tabakkonsums, deutlich weniger gesundheitsschädlich ist als Zigarettenrauchen. Wissenschaftler belegen, dass der Konsum von Snus ein um mindestens 90 Prozent vermindertes relatives Gesundheitsrisiko darstellt. Schweden, wo Snus seit jeher legal erworben und konsumiert werden darf, hat eine wesentlich tiefere Sterblichkeitsrate in Bezug auf Lungenkrebs als andere Staaten. Selbst die Krebsrate im Mundbereich ist nicht höher als in anderen europäischen Staaten. Und Snus erleichterte zahlreichen Zigarettenrauchern in Schweden den Ausstieg: Mit dem Anstieg des Snus-Konsums sank die Zahl der Raucher rapide. Fazit: Snus ist das unbedenklichste Produkt auf dem Tabakmarkt. Zudem verursacht Snus keinen Passivrauch.</p><p>Heute ist Snus nur in loser Form, deklariert als Kautabak, legal an praktisch jedem Kiosk erhältlich. Snus in Portionenbeuteln hingegen darf nicht vertrieben werden. Er wird deshalb hauptsächlich via Internet aus Schweden importiert. </p><p>Für das Verbot von Snus gibt es keine sachlichen Argumente. Das verfassungsmässige Prinzip der Verhältnismässigkeit wird hier klar gebrochen. Wer Snus verbietet, müsste konsequenterweise sämtliche Tabakprodukte verbieten. Wirksame Alternativen zum Rauchen sollten gefördert und nicht verboten werden.</p><p>Das Produktions- und Verkaufsverbot läuft lediglich auf eine Diskriminierung der inländisch produzierenden Industrie hinaus, da Snus ja bereits heute von breiten Schichten konsumiert wird. Somit schadet das Verbot hauptsächlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz, verhindert neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Snus mit anderen Tabakprodukten wie Schnupf- und Kautabak gleichgestellt wird.</p>
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Snus ist ein in porösen Beuteln abgefülltes Tabakprodukt, welches ursprünglich aus Schweden stammt und zwischen die Lippen geklemmt wird. Snus stösst bei vielen Rauchern als Alternative zum viel schädlicheren Zigarettenrauchen auf positive Resonanz. In der Schweiz ist der gewerbliche Vertrieb von Snus in Portionenform verboten. Der Snuser darf seine Ware nur für den Eigengebrauch importieren und wird durch horrende Zollgebühren gegenüber Rauchern stark benachteiligt.</p><p>Snus ist kein Randthema mehr. Die deklarierten Importe stiegen von zwei Kilogramm im Jahr 2000 auf über 28 Tonnen im Jahr 2012 an. Das Produktions- und Vertriebsverbot ist befremdend, da Snus, als rauchfreie Form des Tabakkonsums, deutlich weniger gesundheitsschädlich ist als Zigarettenrauchen. Wissenschaftler belegen, dass der Konsum von Snus ein um mindestens 90 Prozent vermindertes relatives Gesundheitsrisiko darstellt. Schweden, wo Snus seit jeher legal erworben und konsumiert werden darf, hat eine wesentlich tiefere Sterblichkeitsrate in Bezug auf Lungenkrebs als andere Staaten. Selbst die Krebsrate im Mundbereich ist nicht höher als in anderen europäischen Staaten. Und Snus erleichterte zahlreichen Zigarettenrauchern in Schweden den Ausstieg: Mit dem Anstieg des Snus-Konsums sank die Zahl der Raucher rapide. Fazit: Snus ist das unbedenklichste Produkt auf dem Tabakmarkt. Zudem verursacht Snus keinen Passivrauch.</p><p>Heute ist Snus nur in loser Form, deklariert als Kautabak, legal an praktisch jedem Kiosk erhältlich. Snus in Portionenbeuteln hingegen darf nicht vertrieben werden. Er wird deshalb hauptsächlich via Internet aus Schweden importiert. </p><p>Für das Verbot von Snus gibt es keine sachlichen Argumente. Das verfassungsmässige Prinzip der Verhältnismässigkeit wird hier klar gebrochen. Wer Snus verbietet, müsste konsequenterweise sämtliche Tabakprodukte verbieten. Wirksame Alternativen zum Rauchen sollten gefördert und nicht verboten werden.</p><p>Das Produktions- und Verkaufsverbot läuft lediglich auf eine Diskriminierung der inländisch produzierenden Industrie hinaus, da Snus ja bereits heute von breiten Schichten konsumiert wird. Somit schadet das Verbot hauptsächlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz, verhindert neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Snus mit anderen Tabakprodukten wie Schnupf- und Kautabak gleichgestellt wird.</p>
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen
Back to List