E-Zigaretten. Dampfen oder nicht dampfen?

ShortId
13.1086
Id
20131086
Updated
24.06.2025 22:41
Language
de
Title
E-Zigaretten. Dampfen oder nicht dampfen?
AdditionalIndexing
2841;Suchtprävention;Tabakkonsum;Konsumverhalten;Evaluation;Substitutionserzeugnis;Tabak;elektronisches Gerät
1
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K0705070305, Substitutionserzeugnis
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1402020104, Tabak
  • L05K0701060302, Konsumverhalten
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L05K0705060104, elektronisches Gerät
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem heutigen Wissensstand sollten E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sein als klassische Zigaretten mit Tabakgehalt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist jedoch der Meinung, dass man daraus nicht ableiten darf, dass E-Zigaretten völlig ungefährlich sind. Es rät daher zur Vorsicht bei deren Konsum. Die Zusammensetzung dieser Produkte ist nämlich oft ungenau oder schlecht angegeben, und die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen ihres Konsums sind unbekannt. Ausserdem kann der von manchen E-Zigaretten produzierte Dampf krebserregende Substanzen freisetzen. Wie bei klassischen Zigaretten kann der regelmässige Konsum von E-Zigaretten zu Abhängigkeit führen.</p><p>1./2. Das BAG verfolgt die Diskussionen zu E-Zigaretten auf nationaler und internationaler Ebene und insbesondere in der Europäischen Union genau. Derzeit ist der Konsum dieser Produkte in der Schweizer Bevölkerung noch nicht sehr verbreitet. Eine Zwischenanalyse der 2013 vom BAG durchgeführten Umfrage zu Suchtverhalten zeigt, dass der Bevölkerungsanteil, der im Monat vor der Umfrage E-Zigaretten konsumiert hat, bei 1 Prozent liegt. Es ist schwierig vorherzusehen, in welchem Mass die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Konsum klassischer Zigaretten durch E-Zigaretten ersetzen werden oder ob diese neue Mode neue Konsumentinnen und Konsumenten anlockt. Das BAG hat bisher noch keine Untersuchungen zur Giftigkeit der auf dem Schweizer Markt erhältlichen E-Zigaretten ohne Nikotin vorgenommen. Das Amt stützt sich auf nationale und internationale Studien, die von wissenschaftlichen Kreisen oder Instituten zur Risikobewertung veröffentlicht wurden, um auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben und bei Bedarf handeln zu können. Die ersten Studien deuten darauf hin, dass die Zusammensetzung des Dampfes von E-Zigaretten je nach Produkt sehr unterschiedlich ist und dass diese Dämpfe manchmal giftige Substanzen enthalten, wenn auch meistens nur in geringen Mengen. Ausserdem müssen diese Untersuchungen in erster Linie durch die Unternehmen oder Händler, die ein Produkt auf den Markt bringen, erstellt werden, um die Sicherheit ihrer Erzeugnisse hinsichtlich des Prinzips der Selbstkontrolle im Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) zu gewährleisten.</p><p>3. Die E-Zigaretten fallen unter den Anwendungsbereich des LMG, wo sie in die Kategorie der Gebrauchsgegenstände eingeteilt sind. E-Zigaretten ohne Nikotin sind im freien Verkauf. Die Vermarktung von E-Zigaretten mit Nikotin ist dagegen untersagt.</p><p>Nach der Totalrevision des LMG soll der Tabak in einem neuen, spezifischen Gesetz reglementiert werden. Inhaltlich wird das neue Gesetz die heute geltenden Bestimmungen des LMG bezüglich Tabak übernehmen. Hinzu kommen Bestimmungen zum Mindestalter für den Tabakverkauf sowie gewisse Verbote für Tabakwerbung.</p><p>Das neue Gesetz wird mit seinen Details bis Sommer 2014 in die Vernehmlassung geschickt werden (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Maury Pasquier 13.3387).</p><p>Die Ausarbeitung dieses neuen Tabakproduktegesetzes bietet Gelegenheit, die Fragen zu beantworten, die sich bezüglich des Inverkehrbringens von E-Zigaretten mit Nikotin sowie der Exposition von Dritten, die unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fällt, stellen. Die Bundesverwaltung prüft derzeit eine allfällige Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen auf E-Zigaretten. Die vorhandenen wissenschaftlichen Grundlagen werden dabei berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>E-Zigaretten verbreiten sich immer mehr. Erste Untersuchungen haben zwar offenbar gezeigt, dass das Dampfen wenig bis gar keine Risiken mit sich bringt, und doch sollte nach dem Vorsorgeprinzip unbedingt eine Studie durchgeführt werden, bevor die E-Zigaretten banalisiert werden - insbesondere wenn es um den Konsum bei Jugendlichen oder "Passivdampfen" geht. Dies ist insofern gerechtfertigt, als die SBB beschlossen haben, E-Zigaretten - ohne dass man verstehen würde wieso - in ihren Zügen zu verbieten.</p><p>Unsere Nachbarländer stellen sich die gleichen Fragen.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist das Bundesamt für Gesundheit dabei, die Auswirkungen von E-Zigaretten zu untersuchen?</p><p>2. Wenn ja, bis wann darf man verlässliche Ergebnisse erwarten?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, den Umgang mit E-Zigaretten zu regeln? Wenn ja, in welche Richtung werden die Regelungen gehen?</p>
  • E-Zigaretten. Dampfen oder nicht dampfen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem heutigen Wissensstand sollten E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sein als klassische Zigaretten mit Tabakgehalt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist jedoch der Meinung, dass man daraus nicht ableiten darf, dass E-Zigaretten völlig ungefährlich sind. Es rät daher zur Vorsicht bei deren Konsum. Die Zusammensetzung dieser Produkte ist nämlich oft ungenau oder schlecht angegeben, und die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen ihres Konsums sind unbekannt. Ausserdem kann der von manchen E-Zigaretten produzierte Dampf krebserregende Substanzen freisetzen. Wie bei klassischen Zigaretten kann der regelmässige Konsum von E-Zigaretten zu Abhängigkeit führen.</p><p>1./2. Das BAG verfolgt die Diskussionen zu E-Zigaretten auf nationaler und internationaler Ebene und insbesondere in der Europäischen Union genau. Derzeit ist der Konsum dieser Produkte in der Schweizer Bevölkerung noch nicht sehr verbreitet. Eine Zwischenanalyse der 2013 vom BAG durchgeführten Umfrage zu Suchtverhalten zeigt, dass der Bevölkerungsanteil, der im Monat vor der Umfrage E-Zigaretten konsumiert hat, bei 1 Prozent liegt. Es ist schwierig vorherzusehen, in welchem Mass die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Konsum klassischer Zigaretten durch E-Zigaretten ersetzen werden oder ob diese neue Mode neue Konsumentinnen und Konsumenten anlockt. Das BAG hat bisher noch keine Untersuchungen zur Giftigkeit der auf dem Schweizer Markt erhältlichen E-Zigaretten ohne Nikotin vorgenommen. Das Amt stützt sich auf nationale und internationale Studien, die von wissenschaftlichen Kreisen oder Instituten zur Risikobewertung veröffentlicht wurden, um auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben und bei Bedarf handeln zu können. Die ersten Studien deuten darauf hin, dass die Zusammensetzung des Dampfes von E-Zigaretten je nach Produkt sehr unterschiedlich ist und dass diese Dämpfe manchmal giftige Substanzen enthalten, wenn auch meistens nur in geringen Mengen. Ausserdem müssen diese Untersuchungen in erster Linie durch die Unternehmen oder Händler, die ein Produkt auf den Markt bringen, erstellt werden, um die Sicherheit ihrer Erzeugnisse hinsichtlich des Prinzips der Selbstkontrolle im Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0) zu gewährleisten.</p><p>3. Die E-Zigaretten fallen unter den Anwendungsbereich des LMG, wo sie in die Kategorie der Gebrauchsgegenstände eingeteilt sind. E-Zigaretten ohne Nikotin sind im freien Verkauf. Die Vermarktung von E-Zigaretten mit Nikotin ist dagegen untersagt.</p><p>Nach der Totalrevision des LMG soll der Tabak in einem neuen, spezifischen Gesetz reglementiert werden. Inhaltlich wird das neue Gesetz die heute geltenden Bestimmungen des LMG bezüglich Tabak übernehmen. Hinzu kommen Bestimmungen zum Mindestalter für den Tabakverkauf sowie gewisse Verbote für Tabakwerbung.</p><p>Das neue Gesetz wird mit seinen Details bis Sommer 2014 in die Vernehmlassung geschickt werden (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Maury Pasquier 13.3387).</p><p>Die Ausarbeitung dieses neuen Tabakproduktegesetzes bietet Gelegenheit, die Fragen zu beantworten, die sich bezüglich des Inverkehrbringens von E-Zigaretten mit Nikotin sowie der Exposition von Dritten, die unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fällt, stellen. Die Bundesverwaltung prüft derzeit eine allfällige Erweiterung des Anwendungsbereichs des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen auf E-Zigaretten. Die vorhandenen wissenschaftlichen Grundlagen werden dabei berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>E-Zigaretten verbreiten sich immer mehr. Erste Untersuchungen haben zwar offenbar gezeigt, dass das Dampfen wenig bis gar keine Risiken mit sich bringt, und doch sollte nach dem Vorsorgeprinzip unbedingt eine Studie durchgeführt werden, bevor die E-Zigaretten banalisiert werden - insbesondere wenn es um den Konsum bei Jugendlichen oder "Passivdampfen" geht. Dies ist insofern gerechtfertigt, als die SBB beschlossen haben, E-Zigaretten - ohne dass man verstehen würde wieso - in ihren Zügen zu verbieten.</p><p>Unsere Nachbarländer stellen sich die gleichen Fragen.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist das Bundesamt für Gesundheit dabei, die Auswirkungen von E-Zigaretten zu untersuchen?</p><p>2. Wenn ja, bis wann darf man verlässliche Ergebnisse erwarten?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, den Umgang mit E-Zigaretten zu regeln? Wenn ja, in welche Richtung werden die Regelungen gehen?</p>
    • E-Zigaretten. Dampfen oder nicht dampfen?

Back to List