KVG. Eine Prämie pro Kanton
- ShortId
-
13.4277
- Id
-
20134277
- Updated
-
28.07.2023 07:04
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Eine Prämie pro Kanton
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Kanton;Krankenkasse;Gleichbehandlung;Preisfestsetzung
- 1
-
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden verwendet, um Leistungen der Versicherten zu vergüten und die Verwaltungskosten der Versicherer zu decken. Überschüsse dienen dem Reserveaufbau. Verluste führen, sofern sie nicht aus Kapitalerträgen finanziert werden können, zu einem entsprechenden Abbau der Reserven.</p><p>Obwohl die OKP allen Versicherten dieselben Leistungen vergütet, unabhängig vom Versicherer, gibt es unterschiedliche Prämien. Die unterschiedlichen Prämien sind auf Unterschiede in den für die Versicherung anfallenden Kosten zurückzuführen. Die Kosten wiederum variieren aufgrund der Zusammensetzung des Versichertenbestandes einer Versicherung und den daraus resultierenden Unterschieden in der effektiven Inanspruchnahme der Leistungen, sowie den administrativen Kosten der Versicherer. Die unterschiedliche Risikostruktur der verschiedenen Versicherer ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Ihre Ursachen gehen oft noch auf die Zeit vor Inkrafttreten der freien Wahl des Versicherers zurück. Traditionelle "Betriebskrankenkassen" hatten beispielsweise kaum Chronischkranke versichert und wiesen daher bei Einführung der freien Wahl des Versicherers eine günstige Risikostruktur auf. Seither haben sich die Risikostrukturen kaum angeglichen. Risikounterschiede, die auf das Alter und das Geschlecht zurückzuführen sind, werden zwar durch den Risikoausgleich vollständig ausgeglichen. Aber auch unter gleichaltrigen Männern (oder Frauen) bestehen grosse Unterschiede, die einerseits auf ihren individuellen Gesundheitszustand zurückzuführen sind, andererseits aber auch persönliche Präferenzen hinsichtlich der medizinischen Leistungen widerspiegeln, beispielsweise die Verwendung von Generika, die Wahl von Spezialisten anstelle von Grundversorgern, die Inanspruchnahme von Notfallstationen von Spitälern, das Vertrauen auf nichtinvasive Methoden usw. Seit 2012 werden die Unterschiede durch Einführung des Kriteriums "stationärer Aufenthalt im Vorjahr" im Risikoausgleich zwar besser berücksichtigt, allerdings vermag dieses Kriterium allein die unterschiedlichen Risiken nur zu einem kleinen Teil auszugleichen. Um die unterschiedlichen Risiken besser berücksichtigen zu können, ist eine weitere Verfeinerung des bestehenden Risikoausgleichs erforderlich.</p><p>Neben der Risikostruktur können weitere Faktoren für ein unterschiedliches Kostenniveau bei den Versicherern derselben Prämienregion sorgen und damit die unterschiedliche Prämienhöhe erklären: Dazu zählen etwa die Effektivität der Kostenkontrolle durch den Versicherer, die Höhe der Verwaltungskosten, gewisse Kosten für besondere Dienstleistungen (z. B. das Angebot zur freiwilligen Nutzung telefonischer medizinischer Beratung) sowie unterschiedliche Tarife. Bei diesen Faktoren soll der Wettbewerb zwischen den Versicherern spielen und entsprechend eine kostendämpfende Wirkung haben. Da die Prämien immer im Voraus basierend auf Schätzungen festgelegt werden, können des Weiteren im Nachhinein zufällige Abweichungen der Prämien von den Kosten festgestellt werden.</p><p>Um sicherzustellen, dass die Prämien nicht unangemessen von den Kosten abweichen, ist es notwendig, dass gesetzlich vorgeschrieben ist, unter welchen Bedingungen eine Prämie von der Aufsicht genehmigt werden kann. Dies ist im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches dem Parlament überwiesen wurde, vorgesehenen. Auch die im KVAG verankerte nachträgliche Korrektur der Prämien, falls sich a posteriori herausstellt, dass sie im Vergleich zu den Kosten übermässig hoch ist, ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Prämien sich aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien unterscheiden.</p><p>2. Würde in jeder Prämienregion eine einheitliche Prämie für alle Versicherer eingeführt, müssten die Versicherer, deren Versicherte höhere Kosten verursachen als mit der Einheitsprämie bezahlt werden können, Massnahmen treffen, um einen Konkurs zu vermeiden, oder sich aus der betroffenen Prämienregion zurückziehen. Versicherer mit Kosten, die leicht über der Einheitsprämie liegen, könnten die Defizite durch Quersubventionierung aus Regionen zu decken versuchen, in denen sie Gewinne erwirtschaften. Allenfalls könnten sie auch versucht sein, die schlechten Risiken abzuschieben. Eine einheitliche Prämie für alle Versicherte könnte also das Phänomen der Risikoselektion verschärfen. Umgekehrt würden Versicherer, deren Versicherte tiefere Kosten verursachen, grosse Gewinne erzielen. Diese könnten sie beispielsweise dazu verwenden, Defizite in anderen Prämienregionen zu decken, Marketinganstrengungen zu intensivieren oder Reserven anzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der obligatorischen Grundversicherung haben alle Versicherten Anrecht auf dieselben Leistungen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Kann nachgewiesen werden, dass die unterschiedlichen Preise (Prämien) für gleiche Leistungen auf nachvollziehbare Kriterien zurückzuführen sind?</p><p>2. Welche Effekte würden eintreten, wenn man alle Krankenkassen verpflichten würde, in der jeweiligen Prämienregion gleiche Prämien für das gleiche Versicherungsmodell einzuführen?</p>
- KVG. Eine Prämie pro Kanton
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden verwendet, um Leistungen der Versicherten zu vergüten und die Verwaltungskosten der Versicherer zu decken. Überschüsse dienen dem Reserveaufbau. Verluste führen, sofern sie nicht aus Kapitalerträgen finanziert werden können, zu einem entsprechenden Abbau der Reserven.</p><p>Obwohl die OKP allen Versicherten dieselben Leistungen vergütet, unabhängig vom Versicherer, gibt es unterschiedliche Prämien. Die unterschiedlichen Prämien sind auf Unterschiede in den für die Versicherung anfallenden Kosten zurückzuführen. Die Kosten wiederum variieren aufgrund der Zusammensetzung des Versichertenbestandes einer Versicherung und den daraus resultierenden Unterschieden in der effektiven Inanspruchnahme der Leistungen, sowie den administrativen Kosten der Versicherer. Die unterschiedliche Risikostruktur der verschiedenen Versicherer ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Ihre Ursachen gehen oft noch auf die Zeit vor Inkrafttreten der freien Wahl des Versicherers zurück. Traditionelle "Betriebskrankenkassen" hatten beispielsweise kaum Chronischkranke versichert und wiesen daher bei Einführung der freien Wahl des Versicherers eine günstige Risikostruktur auf. Seither haben sich die Risikostrukturen kaum angeglichen. Risikounterschiede, die auf das Alter und das Geschlecht zurückzuführen sind, werden zwar durch den Risikoausgleich vollständig ausgeglichen. Aber auch unter gleichaltrigen Männern (oder Frauen) bestehen grosse Unterschiede, die einerseits auf ihren individuellen Gesundheitszustand zurückzuführen sind, andererseits aber auch persönliche Präferenzen hinsichtlich der medizinischen Leistungen widerspiegeln, beispielsweise die Verwendung von Generika, die Wahl von Spezialisten anstelle von Grundversorgern, die Inanspruchnahme von Notfallstationen von Spitälern, das Vertrauen auf nichtinvasive Methoden usw. Seit 2012 werden die Unterschiede durch Einführung des Kriteriums "stationärer Aufenthalt im Vorjahr" im Risikoausgleich zwar besser berücksichtigt, allerdings vermag dieses Kriterium allein die unterschiedlichen Risiken nur zu einem kleinen Teil auszugleichen. Um die unterschiedlichen Risiken besser berücksichtigen zu können, ist eine weitere Verfeinerung des bestehenden Risikoausgleichs erforderlich.</p><p>Neben der Risikostruktur können weitere Faktoren für ein unterschiedliches Kostenniveau bei den Versicherern derselben Prämienregion sorgen und damit die unterschiedliche Prämienhöhe erklären: Dazu zählen etwa die Effektivität der Kostenkontrolle durch den Versicherer, die Höhe der Verwaltungskosten, gewisse Kosten für besondere Dienstleistungen (z. B. das Angebot zur freiwilligen Nutzung telefonischer medizinischer Beratung) sowie unterschiedliche Tarife. Bei diesen Faktoren soll der Wettbewerb zwischen den Versicherern spielen und entsprechend eine kostendämpfende Wirkung haben. Da die Prämien immer im Voraus basierend auf Schätzungen festgelegt werden, können des Weiteren im Nachhinein zufällige Abweichungen der Prämien von den Kosten festgestellt werden.</p><p>Um sicherzustellen, dass die Prämien nicht unangemessen von den Kosten abweichen, ist es notwendig, dass gesetzlich vorgeschrieben ist, unter welchen Bedingungen eine Prämie von der Aufsicht genehmigt werden kann. Dies ist im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches dem Parlament überwiesen wurde, vorgesehenen. Auch die im KVAG verankerte nachträgliche Korrektur der Prämien, falls sich a posteriori herausstellt, dass sie im Vergleich zu den Kosten übermässig hoch ist, ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Prämien sich aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien unterscheiden.</p><p>2. Würde in jeder Prämienregion eine einheitliche Prämie für alle Versicherer eingeführt, müssten die Versicherer, deren Versicherte höhere Kosten verursachen als mit der Einheitsprämie bezahlt werden können, Massnahmen treffen, um einen Konkurs zu vermeiden, oder sich aus der betroffenen Prämienregion zurückziehen. Versicherer mit Kosten, die leicht über der Einheitsprämie liegen, könnten die Defizite durch Quersubventionierung aus Regionen zu decken versuchen, in denen sie Gewinne erwirtschaften. Allenfalls könnten sie auch versucht sein, die schlechten Risiken abzuschieben. Eine einheitliche Prämie für alle Versicherte könnte also das Phänomen der Risikoselektion verschärfen. Umgekehrt würden Versicherer, deren Versicherte tiefere Kosten verursachen, grosse Gewinne erzielen. Diese könnten sie beispielsweise dazu verwenden, Defizite in anderen Prämienregionen zu decken, Marketinganstrengungen zu intensivieren oder Reserven anzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der obligatorischen Grundversicherung haben alle Versicherten Anrecht auf dieselben Leistungen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Kann nachgewiesen werden, dass die unterschiedlichen Preise (Prämien) für gleiche Leistungen auf nachvollziehbare Kriterien zurückzuführen sind?</p><p>2. Welche Effekte würden eintreten, wenn man alle Krankenkassen verpflichten würde, in der jeweiligen Prämienregion gleiche Prämien für das gleiche Versicherungsmodell einzuführen?</p>
- KVG. Eine Prämie pro Kanton
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