Eintritt in die Krankenversicherung für Neuzuzüger in der Schweiz. Unterschiedliche Handhabung des KVG

ShortId
13.5340
Id
20135340
Updated
28.07.2023 07:37
Language
de
Title
Eintritt in die Krankenversicherung für Neuzuzüger in der Schweiz. Unterschiedliche Handhabung des KVG
AdditionalIndexing
2841;04;2811;Ausländer/in;Verwaltung;Krankenversicherung;Aufenthaltsort
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L03K080601, Verwaltung
  • L04K01070201, Aufenthaltsort
  • L04K05060102, Ausländer/in
Texts
  • <p>Die Aufnahme in die Krankenversicherung (KVG) gilt für Neuzuzüger ab Wohnsitznahme in der Schweiz (Einreisedatum). Normalerweise melden sich Neuzuzüger zuerst bei der Einwohnerkontrolle an (Frist 14 Tage) und suchen danach eine Krankenversicherung. In gewissen Kommunen ist es allerdings üblich, die Anmeldebestätigung bis zur Ausstellung der Aufnahmebestätigung durch eine Krankenkasse zu verweigern. Dies widerspricht klar der Absicht von Artikel 3 KVG (Frist drei Monate).</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
  • Eintritt in die Krankenversicherung für Neuzuzüger in der Schweiz. Unterschiedliche Handhabung des KVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufnahme in die Krankenversicherung (KVG) gilt für Neuzuzüger ab Wohnsitznahme in der Schweiz (Einreisedatum). Normalerweise melden sich Neuzuzüger zuerst bei der Einwohnerkontrolle an (Frist 14 Tage) und suchen danach eine Krankenversicherung. In gewissen Kommunen ist es allerdings üblich, die Anmeldebestätigung bis zur Ausstellung der Aufnahmebestätigung durch eine Krankenkasse zu verweigern. Dies widerspricht klar der Absicht von Artikel 3 KVG (Frist drei Monate).</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
    • Eintritt in die Krankenversicherung für Neuzuzüger in der Schweiz. Unterschiedliche Handhabung des KVG

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