Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Transparenz bei den Leistungserbringern

ShortId
17.3963
Id
20173963
Updated
25.06.2025 00:02
Language
de
Title
Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Transparenz bei den Leistungserbringern
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation 17.3512 anerkannt, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung für Leistungserbringer keine Regeln zur Entschädigung der leitenden Organe enthält, während entsprechende Pflichten für die Krankenversicherer namentlich in den Artikeln 20 bis 23 und 35 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) festgelegt sind.</p><p>So müssen Krankenversicherer seit dem Inkrafttreten des KVAG am 1. Januar 2016 beispielsweise im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem und die Entschädigung ihrer leitenden Organe offenlegen (Art. 21 KVAG).</p><p>Diese Bestimmungen wurden mit dem Ziel ins KVAG aufgenommen, eine solide und leistungsfähige Führung der Krankenkassen zu gewährleisten. Im Kampf gegen steigende Gesundheitskosten aber müssen alle Akteure dieses Bereichs einbezogen werden. Daher sollten Transparenzbestimmungen für die anderen Akteure geprüft werden, namentlich für die Leistungserbringer, die ebenfalls über die Krankenkassenprämien finanziert werden.</p><p>Der mit diesem Postulat verlangte Bericht soll die heutige Situation analysieren. Weiter sollen allfällige Gesetzesänderungen aufgeführt werden, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure dasselbe Transparenzniveau zu erreichen. Auch wenn die Aufsicht Sache der Kantone ist - das soll auch so bleiben -, sollten in der Bundesgesetzgebung Bestimmungen eingefügt werden, mit denen sichergestellt wird, dass für alle Akteure und in allen Landesteilen dasselbe Transparenzniveau verlangt wird.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zu den Anforderungen, die Krankenversicherer und Leistungserbringer im Hinblick auf die Transparenz der Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllen müssen. Im Bericht sollen namentlich die Entschädigung (Pflicht zur Offenlegung des Entschädigungssystems und der Entschädigung der leitenden Organe) behandelt werden sowie die Pflicht, Daten weiterzugeben, Regeln der Good Governance vorzusehen und über eine Compliance-Stelle zu verfügen.</p><p>Der Bericht soll den Ist-Zustand darlegen sowie die gesetzlichen Änderungen aufführen, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dasselbe Transparenzniveau zu garantieren.</p>
  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Transparenz bei den Leistungserbringern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation 17.3512 anerkannt, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung für Leistungserbringer keine Regeln zur Entschädigung der leitenden Organe enthält, während entsprechende Pflichten für die Krankenversicherer namentlich in den Artikeln 20 bis 23 und 35 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) festgelegt sind.</p><p>So müssen Krankenversicherer seit dem Inkrafttreten des KVAG am 1. Januar 2016 beispielsweise im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem und die Entschädigung ihrer leitenden Organe offenlegen (Art. 21 KVAG).</p><p>Diese Bestimmungen wurden mit dem Ziel ins KVAG aufgenommen, eine solide und leistungsfähige Führung der Krankenkassen zu gewährleisten. Im Kampf gegen steigende Gesundheitskosten aber müssen alle Akteure dieses Bereichs einbezogen werden. Daher sollten Transparenzbestimmungen für die anderen Akteure geprüft werden, namentlich für die Leistungserbringer, die ebenfalls über die Krankenkassenprämien finanziert werden.</p><p>Der mit diesem Postulat verlangte Bericht soll die heutige Situation analysieren. Weiter sollen allfällige Gesetzesänderungen aufgeführt werden, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure dasselbe Transparenzniveau zu erreichen. Auch wenn die Aufsicht Sache der Kantone ist - das soll auch so bleiben -, sollten in der Bundesgesetzgebung Bestimmungen eingefügt werden, mit denen sichergestellt wird, dass für alle Akteure und in allen Landesteilen dasselbe Transparenzniveau verlangt wird.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zu den Anforderungen, die Krankenversicherer und Leistungserbringer im Hinblick auf die Transparenz der Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllen müssen. Im Bericht sollen namentlich die Entschädigung (Pflicht zur Offenlegung des Entschädigungssystems und der Entschädigung der leitenden Organe) behandelt werden sowie die Pflicht, Daten weiterzugeben, Regeln der Good Governance vorzusehen und über eine Compliance-Stelle zu verfügen.</p><p>Der Bericht soll den Ist-Zustand darlegen sowie die gesetzlichen Änderungen aufführen, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dasselbe Transparenzniveau zu garantieren.</p>
    • Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Transparenz bei den Leistungserbringern

Back to List