Olympische Winterspiele 2026. Das Volk soll entscheiden

ShortId
17.4069
Id
20174069
Updated
28.07.2023 14:43
Language
de
Title
Olympische Winterspiele 2026. Das Volk soll entscheiden
AdditionalIndexing
04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Begeisterung der Organisatoren und der Sportfans für Olympische Spiele ist verständlich. Die Politik muss aber der Realität ins Gesicht schauen. Studien zeigen, dass von 1960 bis 2016 das ursprüngliche Budget der Olympischen Spiele im Schnitt um über 150 Prozent überschritten wurde. Viele Städte und Länder mussten hohe Defizite übernehmen und so bittere Erfahrungen machen, andere haben auch aus diesem Grund - wie 2013 und 2017 per Volksabstimmung der Kanton Graubünden - eine Kandidatur abgelehnt. Das IOC schützt sich vor Risiken und trägt keine Defizite. Im Host-City-Vertrag wird festgelegt, dass die Gastgeberstadt die gesamtschuldnerische Haftung für Ausrichtung und Ablauf der Spiele übernimmt. In der heutigen Zeit ist nebst den hohen Organisations- und Durchführungskosten zudem mit sehr hohen Sicherheitskosten zu rechnen. </p><p>Weil Olympische Winterspiele ein grosses, ausserordentliches finanzielles Engagement des Bundes verlangen und eine imageträchtige Angelegenheit von nationaler Bedeutung sind, die auch Begeisterung im Volk voraussetzt, soll sich das Schweizer Stimmvolk dazu äussern können. Ein solcher Grossanlass muss von der Bevölkerung getragen werden.</p>
  • <p>Die Organisation Olympischer und Paralympischer Winterspiele ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Der Bundesrat sieht in diesem Projekt die Chance für die Schweiz, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistungsfähigkeit, die politische Tradition und die kulturelle Vielfalt weiterzuentwickeln und einem weltweiten Milliardenpublikum näherzubringen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, das Projekt "Sion 2026" zu unterstützen. Er hat aber die Ausrichtung eines Bundesbeitrags klar an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone und Austragungsgemeinden massgeblich an der Finanzierung des Projekts beteiligen.</p><p>Der laufende Prozess im Hinblick auf eine Bundesunterstützung des Projekts "Sion 2026" erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Es sind keine rechtsetzenden Bestimmungen erforderlich. Beschlüsse über neue Verpflichtungskredite erfolgen gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes in der Form des einfachen Bundesbeschlusses. Einfache Bundesbeschlüsse unterstehen gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung nicht dem Referendum.</p><p>Bis zur Eingabe der Kandidatur im Januar 2019 müssen die Entscheide zur Finanzierung der Spiele vorliegen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Botschaft zu den Beiträgen an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele "Sion 2026" in der Sommersession 2018 überwiesen wird und die Beratungen in den eidgenössischen Räten bis Ende 2018 abgeschlossen sind. Mit einer referendumspflichtigen Vorlage könnte daher der Zeitplan bis zur Eingabe einer Schweizer Kandidatur nicht eingehalten werden.</p><p>Zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene liegen einzelne Parlaments- oder Volksentscheide aus den betroffenen Kantonen und Austragungsorten vor. Für den Bund ist eine breite Unterstützung der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden und Kantonen eine unabdingbare Voraussetzung für die Unterstützung des Projekts. In jedem Fall zwingend für die Weiterverfolgung des Projekts ist dessen Unterstützung durch die Walliser Bevölkerung im Rahmen der geplanten kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Sollte der Bundesrat an der im Oktober 2017 festgelegten Unterstützung von bis zu einer Milliarde Franken für das Projekt "Sion 2026" festhalten, so wird er beauftragt, dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage vorzulegen.</p>
  • Olympische Winterspiele 2026. Das Volk soll entscheiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Begeisterung der Organisatoren und der Sportfans für Olympische Spiele ist verständlich. Die Politik muss aber der Realität ins Gesicht schauen. Studien zeigen, dass von 1960 bis 2016 das ursprüngliche Budget der Olympischen Spiele im Schnitt um über 150 Prozent überschritten wurde. Viele Städte und Länder mussten hohe Defizite übernehmen und so bittere Erfahrungen machen, andere haben auch aus diesem Grund - wie 2013 und 2017 per Volksabstimmung der Kanton Graubünden - eine Kandidatur abgelehnt. Das IOC schützt sich vor Risiken und trägt keine Defizite. Im Host-City-Vertrag wird festgelegt, dass die Gastgeberstadt die gesamtschuldnerische Haftung für Ausrichtung und Ablauf der Spiele übernimmt. In der heutigen Zeit ist nebst den hohen Organisations- und Durchführungskosten zudem mit sehr hohen Sicherheitskosten zu rechnen. </p><p>Weil Olympische Winterspiele ein grosses, ausserordentliches finanzielles Engagement des Bundes verlangen und eine imageträchtige Angelegenheit von nationaler Bedeutung sind, die auch Begeisterung im Volk voraussetzt, soll sich das Schweizer Stimmvolk dazu äussern können. Ein solcher Grossanlass muss von der Bevölkerung getragen werden.</p>
    • <p>Die Organisation Olympischer und Paralympischer Winterspiele ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Der Bundesrat sieht in diesem Projekt die Chance für die Schweiz, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistungsfähigkeit, die politische Tradition und die kulturelle Vielfalt weiterzuentwickeln und einem weltweiten Milliardenpublikum näherzubringen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat zur Auffassung gelangt, das Projekt "Sion 2026" zu unterstützen. Er hat aber die Ausrichtung eines Bundesbeitrags klar an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone und Austragungsgemeinden massgeblich an der Finanzierung des Projekts beteiligen.</p><p>Der laufende Prozess im Hinblick auf eine Bundesunterstützung des Projekts "Sion 2026" erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen. Es sind keine rechtsetzenden Bestimmungen erforderlich. Beschlüsse über neue Verpflichtungskredite erfolgen gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes in der Form des einfachen Bundesbeschlusses. Einfache Bundesbeschlüsse unterstehen gemäss Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung nicht dem Referendum.</p><p>Bis zur Eingabe der Kandidatur im Januar 2019 müssen die Entscheide zur Finanzierung der Spiele vorliegen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Botschaft zu den Beiträgen an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele "Sion 2026" in der Sommersession 2018 überwiesen wird und die Beratungen in den eidgenössischen Räten bis Ende 2018 abgeschlossen sind. Mit einer referendumspflichtigen Vorlage könnte daher der Zeitplan bis zur Eingabe einer Schweizer Kandidatur nicht eingehalten werden.</p><p>Zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene liegen einzelne Parlaments- oder Volksentscheide aus den betroffenen Kantonen und Austragungsorten vor. Für den Bund ist eine breite Unterstützung der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden und Kantonen eine unabdingbare Voraussetzung für die Unterstützung des Projekts. In jedem Fall zwingend für die Weiterverfolgung des Projekts ist dessen Unterstützung durch die Walliser Bevölkerung im Rahmen der geplanten kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni 2018.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Sollte der Bundesrat an der im Oktober 2017 festgelegten Unterstützung von bis zu einer Milliarde Franken für das Projekt "Sion 2026" festhalten, so wird er beauftragt, dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage vorzulegen.</p>
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