Regulierung der Tabakprodukte und ihrer Alternativen gemäss ihrem jeweiligen Schadenpotenzial
- ShortId
-
17.4105
- Id
-
20174105
- Updated
-
28.07.2023 04:10
- Language
-
de
- Title
-
Regulierung der Tabakprodukte und ihrer Alternativen gemäss ihrem jeweiligen Schadenpotenzial
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (<a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlamentes, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, die verschiedenen Produktekategorien differenziert geregelt.</p><p>Der neue Vorentwurf des TabPG unterscheidet grundsätzlich zwischen den klassischen gerauchten Tabakprodukten (z. B. Zigaretten), den Tabakprodukten zum Erhitzen (Heat-not-burn-Produkte) und den nikotinhaltigen E-Zigaretten.</p><p>Tabakprodukte zum Erhitzen (Heat-not-burn-Produkte) und nikotinhaltige E-Zigaretten werden im Vorentwurf bezüglich der Warnhinweise und der Anforderungen an die Zusammensetzung unterschiedlich geregelt. So wird für Tabakprodukte zum Erhitzen als Warnhinweis Folgendes vorgeschrieben: "Dieses Tabakprodukt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig." Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten lautet der Warnhinweis demgegenüber: "Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der stark abhängig macht."</p><p>Die Bestimmungen bezüglich Werbung, Abgabe an Minderjährige sowie Testkäufe und Schutz vor Passivrauchen sind für beide Produktekategorien gleich. Auch sieht der Vorentwurf für Tabakprodukte zum Erhitzen und nikotinhaltige E-Zigaretten eine Meldung an das Bundesamt für Gesundheit vor dem ersten Inverkehrbringen vor. Diese Meldung ermöglicht die Aufsicht über diesen komplexen, rasch expandierenden Markt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im überarbeiteten Entwurf zum Tabakproduktegesetz (TPG) sieht der Bundesrat vor, den Handel mit Alternativprodukten wie E-Zigaretten zuzulassen und diese Produkte spezifisch zu regeln. Unter dem Begriff "E-Zigarette" werden gemeinhin verschiedene Alternativen zur Tabakzigarette zusammengefasst: zum einen die klassischen E-Zigaretten, bei denen Flüssigkeiten (Liquids) verdampft werden und die keinen Tabak verwenden, zum andern Heat-not-Burn-Geräte (HNB-Geräte), die Tabak enthalten und diesen erhitzen. Diese Vermischung ist nicht korrekt, die beiden Produktetypen müssen differenziert betrachtet werden: Einerseits ist der Stand der Forschung dazu sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Zu den klassischen E-Zigaretten gibt es mittlerweile mehrere Tausend Studien, zu den HNB-Geräten gibt es hingegen kaum unabhängige Studien. Andererseits belasten die beiden Produktetypen die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld in unterschiedlichem Ausmass: Bei den klassischen E-Zigaretten wird angenommen, dass sie sehr viel weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten. Bei den HNB-Geräten deuten die wenigen bisherigen Resultate darauf hin, dass sie die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld sehr viel mehr belasten als die klassischen E-Zigaretten. </p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb höflich an, wie er dem unterschiedlichen Gefährdungs- und Schadenpotenzial der herkömmlichen Tabakzigaretten, der E-Zigaretten und der Heat-not-Burn-Geräte gerecht zu werden gedenkt.</p>
- Regulierung der Tabakprodukte und ihrer Alternativen gemäss ihrem jeweiligen Schadenpotenzial
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (<a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlamentes, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, die verschiedenen Produktekategorien differenziert geregelt.</p><p>Der neue Vorentwurf des TabPG unterscheidet grundsätzlich zwischen den klassischen gerauchten Tabakprodukten (z. B. Zigaretten), den Tabakprodukten zum Erhitzen (Heat-not-burn-Produkte) und den nikotinhaltigen E-Zigaretten.</p><p>Tabakprodukte zum Erhitzen (Heat-not-burn-Produkte) und nikotinhaltige E-Zigaretten werden im Vorentwurf bezüglich der Warnhinweise und der Anforderungen an die Zusammensetzung unterschiedlich geregelt. So wird für Tabakprodukte zum Erhitzen als Warnhinweis Folgendes vorgeschrieben: "Dieses Tabakprodukt schädigt Ihre Gesundheit und macht stark abhängig." Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten lautet der Warnhinweis demgegenüber: "Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der stark abhängig macht."</p><p>Die Bestimmungen bezüglich Werbung, Abgabe an Minderjährige sowie Testkäufe und Schutz vor Passivrauchen sind für beide Produktekategorien gleich. Auch sieht der Vorentwurf für Tabakprodukte zum Erhitzen und nikotinhaltige E-Zigaretten eine Meldung an das Bundesamt für Gesundheit vor dem ersten Inverkehrbringen vor. Diese Meldung ermöglicht die Aufsicht über diesen komplexen, rasch expandierenden Markt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im überarbeiteten Entwurf zum Tabakproduktegesetz (TPG) sieht der Bundesrat vor, den Handel mit Alternativprodukten wie E-Zigaretten zuzulassen und diese Produkte spezifisch zu regeln. Unter dem Begriff "E-Zigarette" werden gemeinhin verschiedene Alternativen zur Tabakzigarette zusammengefasst: zum einen die klassischen E-Zigaretten, bei denen Flüssigkeiten (Liquids) verdampft werden und die keinen Tabak verwenden, zum andern Heat-not-Burn-Geräte (HNB-Geräte), die Tabak enthalten und diesen erhitzen. Diese Vermischung ist nicht korrekt, die beiden Produktetypen müssen differenziert betrachtet werden: Einerseits ist der Stand der Forschung dazu sehr unterschiedlich weit fortgeschritten. Zu den klassischen E-Zigaretten gibt es mittlerweile mehrere Tausend Studien, zu den HNB-Geräten gibt es hingegen kaum unabhängige Studien. Andererseits belasten die beiden Produktetypen die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld in unterschiedlichem Ausmass: Bei den klassischen E-Zigaretten wird angenommen, dass sie sehr viel weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten. Bei den HNB-Geräten deuten die wenigen bisherigen Resultate darauf hin, dass sie die Gesundheit der Konsumierenden und von deren Umfeld sehr viel mehr belasten als die klassischen E-Zigaretten. </p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb höflich an, wie er dem unterschiedlichen Gefährdungs- und Schadenpotenzial der herkömmlichen Tabakzigaretten, der E-Zigaretten und der Heat-not-Burn-Geräte gerecht zu werden gedenkt.</p>
- Regulierung der Tabakprodukte und ihrer Alternativen gemäss ihrem jeweiligen Schadenpotenzial
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