Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess verbessern

ShortId
17.4313
Id
20174313
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess verbessern
AdditionalIndexing
1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Prozesskostenrecht der seit 1. Januar 2011 geltenden Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) wird verschiedentlich kritisiert (vgl. dazu auch die Motion Janiak 17.3868, "Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern"). Die Kritik richtet sich dabei im Besonderen auch gegen die geltenden Regelungen und die Praxis der unentgeltlichen Rechtspflege, welche den Zugang zu den Gerichten nicht für alle Rechtsuchenden gewährleistet, weil sie in wesentlichen Punkten ungenügend und lückenhaft ist. </p><p>Diese Kritik ist ernst zu nehmen. Der Bundesrat hat daher zu prüfen, wie die Regelungen der unentgeltlichen Rechtspflege verbessert werden können, damit sie sowohl mittellosen Parteien als auch dem breiten Mittelstand aus Normal- und Durchschnittsverdienenden den Zugang zu den Gerichten effektiv und rechtsgleich gewährleisten. Diese sollen nicht trotz teilweiser oder vollständiger Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege den finanziellen Ruin riskieren müssen, weil sie der Gegenpartei bei Unterliegen eine Parteientschädigung zu leisten haben. Dabei ist auch zu prüfen, wie eine schweizweit einheitliche und damit auch rechtsgleiche Anwendung der Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege gewährleistet werden kann und ob dazu schweizweite Regelungen oder Vorgaben zu den Prozesskosten notwendig sind.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Bezug auf die Regelung der unentgeltlichen Rechtspflege verbessert werden kann, damit der Zugang zu den Gerichten sowohl für mittellose Parteien als auch für den breiten Mittelstand aus Normal- und Durchschnittsverdienenden schweizweit gewährleistet ist und diese insbesondere im Falle eines Prozessverlusts nicht den finanziellen Ruin riskieren.</p>
  • Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Prozesskostenrecht der seit 1. Januar 2011 geltenden Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) wird verschiedentlich kritisiert (vgl. dazu auch die Motion Janiak 17.3868, "Zugang zu den Zivilgerichten erleichtern"). Die Kritik richtet sich dabei im Besonderen auch gegen die geltenden Regelungen und die Praxis der unentgeltlichen Rechtspflege, welche den Zugang zu den Gerichten nicht für alle Rechtsuchenden gewährleistet, weil sie in wesentlichen Punkten ungenügend und lückenhaft ist. </p><p>Diese Kritik ist ernst zu nehmen. Der Bundesrat hat daher zu prüfen, wie die Regelungen der unentgeltlichen Rechtspflege verbessert werden können, damit sie sowohl mittellosen Parteien als auch dem breiten Mittelstand aus Normal- und Durchschnittsverdienenden den Zugang zu den Gerichten effektiv und rechtsgleich gewährleisten. Diese sollen nicht trotz teilweiser oder vollständiger Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege den finanziellen Ruin riskieren müssen, weil sie der Gegenpartei bei Unterliegen eine Parteientschädigung zu leisten haben. Dabei ist auch zu prüfen, wie eine schweizweit einheitliche und damit auch rechtsgleiche Anwendung der Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege gewährleistet werden kann und ob dazu schweizweite Regelungen oder Vorgaben zu den Prozesskosten notwendig sind.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Bezug auf die Regelung der unentgeltlichen Rechtspflege verbessert werden kann, damit der Zugang zu den Gerichten sowohl für mittellose Parteien als auch für den breiten Mittelstand aus Normal- und Durchschnittsverdienenden schweizweit gewährleistet ist und diese insbesondere im Falle eines Prozessverlusts nicht den finanziellen Ruin riskieren.</p>
    • Unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess verbessern

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